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„Der Lohnbegriff“ pdf

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4.2.4. Sachvorteile<br />

Sachvorteile (Wohnung, Heizung, Strom usw.) werden bei der Berechnung der Pension nicht<br />

berücksichtigt, es sei denn, sie werden Personalmitgliedern gewährt, die in der Eigenschaft als<br />

Hausmeister definitiv ernannt wurden.<br />

Für die defintiv ernannten Hausmeister kommen die Sachvorteile unter bestimmten Bedingungen für die<br />

Pension des öffentlichen Sektors in Betracht und unterliegen Pensionsbeiträgen.<br />

Wenn der definitiv ernannte Hausmeister ein Tarifgehalt erhält, werden die Sachvorteile von<br />

Pensionsbeiträgen befreit. Das Tarifgehalt unterliegt jedoch Pensionbeiträgen.<br />

Wenn der definitiv ernannte Hausmeister kein Tarifgehalt erhält, sondern nur Sachvorteile oder einen<br />

Gehaltszuschlag zusätzlich zu diesen Vorteilen, unterliegen die Sachvorteile Pensionsbeiträgen.<br />

Der etwaige Gehaltszuschlag, den die Verwaltung zusätzlich zu den Sachvorteilen gewährt, ist von<br />

Pensionsbeiträgen befreit<br />

06/11/2013 Administrative Anweisungen LSS - 4. Lohnbegriff 34

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