„Der Lohnbegriff“ pdf
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4.2.4. Sachvorteile<br />
Sachvorteile (Wohnung, Heizung, Strom usw.) werden bei der Berechnung der Pension nicht<br />
berücksichtigt, es sei denn, sie werden Personalmitgliedern gewährt, die in der Eigenschaft als<br />
Hausmeister definitiv ernannt wurden.<br />
Für die defintiv ernannten Hausmeister kommen die Sachvorteile unter bestimmten Bedingungen für die<br />
Pension des öffentlichen Sektors in Betracht und unterliegen Pensionsbeiträgen.<br />
Wenn der definitiv ernannte Hausmeister ein Tarifgehalt erhält, werden die Sachvorteile von<br />
Pensionsbeiträgen befreit. Das Tarifgehalt unterliegt jedoch Pensionbeiträgen.<br />
Wenn der definitiv ernannte Hausmeister kein Tarifgehalt erhält, sondern nur Sachvorteile oder einen<br />
Gehaltszuschlag zusätzlich zu diesen Vorteilen, unterliegen die Sachvorteile Pensionsbeiträgen.<br />
Der etwaige Gehaltszuschlag, den die Verwaltung zusätzlich zu den Sachvorteilen gewährt, ist von<br />
Pensionsbeiträgen befreit<br />
06/11/2013 Administrative Anweisungen LSS - 4. Lohnbegriff 34