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PDF Teaser - Sonne Wind & Wärme

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Politik Nachrichten<br />

Panorama<br />

EU-Kommission bestätigt Einspeisetarife und greift EEG-Rabatte an<br />

■ Die EU-Kommision hat Ende<br />

Dezember erneut das Vergütungssystem<br />

des Erneuerbare-<br />

Energien-Gesetzes als grundsätzlich<br />

rechtskonform bestätigt.<br />

Allerdings konnte sich auch<br />

EU-Wettbewerbskommissar<br />

Almunia mit seiner Forderung<br />

durchgesetzen, ein Prüfverfahren<br />

gegen die besondere Ausgleichsregelung<br />

im EEG einzuleiten.<br />

Alumina betrachtet das<br />

EEG insgesamt als unzulässige<br />

Beihilfe und begründet dies mit<br />

„signifikanten Änderungen“ am<br />

Gesetz in den letzten Jahren.<br />

Gemeint ist hier insbesondere<br />

die starke Ausweitung der Regeln<br />

zur Befreiung von der EEG-<br />

Umlage, die ursprünglich nur<br />

besonders energieintensive<br />

Unternehmen vor Nachteilen<br />

im internationalen Wettbewerb<br />

schützen sollten.<br />

Der Europäische Gerichtshof<br />

(EuGH) hatte bereits 2001 das<br />

EEG als rechtskonforme Förderung<br />

eingestuft und vom Vorwurf<br />

der Beihilfe befreit. Dieses<br />

Urteil war bisher Grundlage<br />

der Positionierung der EU-<br />

Kommission. „Die neue Auffassung<br />

der Kommission, dass es<br />

seitdem signifikante Änderungen<br />

des EEG gegeben habe, die<br />

eine Einordnung als Beihilfe begründen<br />

könnten, ist rechtlich<br />

nicht stichhaltig“, sagte BEE-<br />

Geschäftsführer Hermann Falk.<br />

Gleichzeitig mit der Eröffnung<br />

des Prüfverfahrens hat<br />

der EU-Wettbewerbskommissar<br />

angekündigt, die Leitlinien für<br />

das Beihilferecht grundsätzlich<br />

zu überarbeiten. Sein bisheriger<br />

Entwurf einer Neufassung<br />

der Leitlinien kommt einem<br />

umfassenden Angriff auf das<br />

deutsche EEG gleich. Die darin<br />

vorgeschlagenen detaillierten<br />

Vorgaben für die Refinanzierung<br />

der erneuerbaren Energien<br />

werden vom BEE als mit<br />

der geltenden EU-Richtlinie für<br />

erneuerbare Energien nicht vereinbar<br />

heftig angegriffen: „Der<br />

Leitlinienentwurf von Almunia<br />

ist in keiner Weise akzeptabel.<br />

EU-Wettbewerbskommissar Almunia setzt seine Forderung durch,<br />

ein Prüfverfahren gegen die besondere Ausgleichsregelung im EEG<br />

einzuleiten.<br />

Foto: dpa<br />

Wir gehen vielmehr davon aus,<br />

dass die neuen Beihilfeleitlinien<br />

so ausgestaltet werden, dass<br />

die Mitgliedsstaaten weiterhin<br />

den notwendigen Spielraum<br />

beim Ausbau der erneuerbaren<br />

Energien und den dafür geeigneten<br />

Förderinstrumenten<br />

behalten“, erklärt Falk.<br />

Einen Ausweg könnte das<br />

Beispiel Österreich geben. Im<br />

Jahr 2009 hatte die EU-<br />

Kommission eine Nachbesserung<br />

der österreichischen Regeln<br />

für eine Entlastung von<br />

Ökostromzuschlägen für die<br />

dortige Industrie gefordert.<br />

Österreich hatte daraufhin den<br />

Kreis der begünstigten Unternehmen<br />

verkleinert und diese<br />

auf zusätzliche Effizienzmaßnahmen<br />

verpflichtet. (vb)<br />

Neue Fachagentur nimmt Arbeit auf<br />

Neues Schallschutzkonzept in Kraft<br />

■ Die Fachagentur <strong>Wind</strong>energie<br />

an Land hat im Dezember mit<br />

einer Eröffnungsveranstaltung<br />

offiziell die Arbeit aufgenommen.<br />

Sie war bereits im April<br />

von Bund, elf Ländern und sieben<br />

Verbänden aus Wirtschaft,<br />

Kommunen und Naturschutz<br />

gegründet worden.<br />

Der Vorstandsvorsitzende<br />

Thorsten Müller verdeutlichte<br />

in seiner Begrüßung, dass sich<br />

die Fachagentur in ihrer<br />

Satzung verpflichtet hat, den<br />

natur- und umweltverträglichen<br />

Ausbau der <strong>Wind</strong>energie an<br />

Land zu unterstützen. Grundlage<br />

für die Arbeit der Fachagentur<br />

sei die Einbeziehung<br />

aller Akteure, um übergreifend<br />

Lösungsansätze zu entwickeln.<br />

Ein besonderes Augenmerk<br />

komme der Einbindung von<br />

Kommunen zu. Dass über Beteiligung<br />

und Wertschöpfung in<br />

den Kommunen Akzeptanz<br />

geschaffen werden kann,<br />

darauf wies Helmut Wenzel im<br />

Namen des Deutschen Städteund<br />

Gemeindebundes hin.<br />

Gerade im Bereich des Interessenausgleichs<br />

zwischen den<br />

Akteuren liegt auch aus Sicht<br />

des Bundesumweltministeriums<br />

(BMU) eine wesentliche Aufgabe<br />

der Fachagentur <strong>Wind</strong>energie.<br />

Franzjosef Schafhausen,<br />

Leiter der Unterabteilung Energiewende<br />

des BMU, forderte in<br />

seinem Grußwort, divergierende<br />

Interessen miteinander in<br />

Einklang zu bringen. Den Mehrwert<br />

der Agentur sehen die<br />

Mitglieder in der Vielzahl der<br />

unterschiedlichen Akteure,<br />

welche die Ausrichtung bestimmen.<br />

Neben konkreten Themen<br />

wie Akzeptanz, Wertschöpfung<br />

oder Naturchutz wurde vor<br />

allem die Notwendigkeit festgestellt,<br />

<strong>Wind</strong>energieplanungen<br />

vor Ort zu begleiten. (kg)<br />

■ Für den Schallschutz beim<br />

Ausbau der Offshore-<strong>Wind</strong>energie<br />

gelten seit 1. Dezember 2013<br />

neue Leitlinien. Das Ziel des<br />

Schallschutzkonzepts ist es, die<br />

Nordsee-Schweinswale besonders<br />

in der Zeit der Aufzucht<br />

von Nachwuchs vor Lärm zu<br />

schützen, der beim Rammen<br />

der Fundamente für die <strong>Wind</strong>kraftanlagen<br />

entsteht.<br />

Schweinswale sind für<br />

Kommunikation, Orientierung<br />

und Nahrungssuche auf ihr<br />

Gehör angewiesen. Zu großer<br />

Lärm ist für sie eine existenzielle<br />

Bedrohung. Das Bundesumweltministerium<br />

hat darum ein<br />

Schallschutzkonzept entwickelt,<br />

das einen naturverträglichen<br />

Ausbau der Offshore-<strong>Wind</strong>kraft<br />

ermöglichen soll. Die Rammungen<br />

müssen zeitlich so organisiert<br />

werden, dass den Walen<br />

immer ein ausreichend großer<br />

Rückzugsraum bleibt.<br />

Mit einem verbesserten Schallschutzkonzept<br />

soll der Schweinswal<br />

geschützt werden. Foto: dpa<br />

Das Schallschutzkonzept gilt<br />

für den von Deutschland bewirtschafteten<br />

Bereich der Nordsee<br />

jenseits des Küstenmeeres.<br />

Besonderen Schutz genießt ein<br />

Gebiet vor Sylt. Von Mai bis<br />

August werden dort besonders<br />

viele Kälber geboren und aufgezogen.<br />

Außerdem legt das Konzept<br />

Grenzwerte für die Schallbelastung<br />

der Natura-2000-<br />

Schutzgebiete in der Nordsee<br />

fest. Das Konzept soll künftig in<br />

Genehmigungsverfahren<br />

einfließen.<br />

(kg)<br />

6<br />

<strong>Sonne</strong> <strong>Wind</strong> & <strong>Wärme</strong> 01/2014

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