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Nachrichtenblatt - Sontheim an der Brenz

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Freitag, 01.02.2013 Biomüll<br />

Baumfällarbeiten auf <strong>der</strong> <strong>Brenz</strong>bahn<br />

Behin<strong>der</strong>ungen im Zugverkehr zwischen <strong>Sontheim</strong><br />

(<strong>Brenz</strong>) und Heidenheim im Februar 2013<br />

Züge zwischen <strong>Sontheim</strong> (<strong>Brenz</strong>) und Heidenheim werden<br />

von Samstag, 9. Februar bis Sonntag, 24. Februar<br />

2013, teilweise durch Busse ersetzt<br />

Von Samstag, 9. Februar 2013, bis Sonntag, 24. Februar<br />

2013, werden auf <strong>der</strong> <strong>Brenz</strong>bahn (Kursbuchstrecke 757)<br />

zwischen <strong>Sontheim</strong> (<strong>Brenz</strong>) und Heidenheim Baumfällarbeiten<br />

durchgeführt.<br />

Dazu wird die Strecke zwischen <strong>Sontheim</strong> (<strong>Brenz</strong>) und Heidenheim<br />

für den Zugverkehr von Montag bis Freitag jeweils<br />

in <strong>der</strong> Zeit von circa 8.30 Uhr bis 16.20 Uhr, <strong>an</strong> Samstagen<br />

und Sonntagen jeweils g<strong>an</strong>ztägig gesperrt. Es wird ein Ersatzverkehr<br />

mit Bussen eingerichtet. Dies hat folgende Auswirkungen:<br />

Ulm–<strong>Sontheim</strong>/<strong>Brenz</strong>–Heidenheim–Aalen–Crailsheim<br />

• Alle Interregio-Express-Züge (IRE) zwischen Ulm Hbf und<br />

Heidenheim entfallen und werden in <strong>der</strong> Zeit von Montag<br />

bis Freitag durch Expressbusse ersetzt.<br />

• Der Expressbus verkehrt stündlich ohne Zwischenhalt<br />

zwischen Ulm Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB) und Heidenheim.<br />

In Heidenheim besteht ein direkter Zug<strong>an</strong>schluss<br />

<strong>an</strong> die RegionalExpress (RE) - Züge nach<br />

Ellw<strong>an</strong>gen bzw. nach Crailsheim.<br />

• Die RE zwischen <strong>Sontheim</strong>/<strong>Brenz</strong> und Heidenheim werden<br />

durch Ersatzbusse ersetzt.<br />

• In Heidenheim erreichen die Busse wegen <strong>der</strong> längeren<br />

Fahrzeit den IRE Heidenheim–Oberkochen–Aalen, <strong>der</strong><br />

häufiger verkehrt. Auf den RE nach Aalen besteht eine<br />

längere Überg<strong>an</strong>gszeit vom Bus.<br />

• Die Regionalbahnen (RB) im Raum Nie<strong>der</strong>stotzingen,<br />

Giengen/<strong>Brenz</strong> und Heidenheim werden in <strong>der</strong> Zeit von<br />

Montag bis Freitag durch Busse ersetzt.<br />

Crailsheim–Aalen–Heidenheim–<strong>Sontheim</strong>/<strong>Brenz</strong>–Ulm<br />

• Alle IRE zwischen Heidenheim und Ulm Hbf und RE-Züge<br />

zwischen Heidenheim und <strong>Sontheim</strong>/<strong>Brenz</strong> entfallen.<br />

• Montag bis Freitag verkehrt ein Expressbus stündlich<br />

ohne Zwischenhalt zwischen Heidenheim und Ulm ZOB<br />

mit Anschluss aus dem RE von Crailsheim bzw. Ellw<strong>an</strong>gen–Aalen.<br />

• RE-Züge zwischen Heidenheim und <strong>Sontheim</strong>/<strong>Brenz</strong> werden<br />

durch Ersatzbusse ersetzt.<br />

• Ab Heidenheim fahren die Busse wegen <strong>der</strong> längeren<br />

Fahrzeit früher ab und nehmen deshalb Anschluss aus<br />

den IRE Aalen–Oberkochen–Heidenheim auf, <strong>der</strong> häufiger<br />

verkehrt. In <strong>Sontheim</strong>-<strong>Brenz</strong> werden die RE nach Ulm Hbf<br />

erreicht.<br />

• In Heidenheim besteht von den RE von Aalen eine längere<br />

Überg<strong>an</strong>gszeit auf den Bus nach <strong>Sontheim</strong>-<strong>Brenz</strong>.<br />

• Die RB im Raum Nie<strong>der</strong>stotzingen, Giengen/<strong>Brenz</strong> und<br />

Heidenheim werden in <strong>der</strong> Zeit von Montag bis Freitag<br />

durch Busse ersetzt. An den Schultagen (nicht in den Fasnachtsferien)<br />

werden ab Heidenheim um 13 Uhr und 16<br />

Uhr vorwiegend für die Schüler zusätzliche Busse eingesetzt.<br />

Fahrrä<strong>der</strong> sowie schwere, motorbetriebene Rollstühle können<br />

in den Ersatzbussen nicht mitgenommen werden.<br />

Die Fahrgäste werden gebeten, ihre Fahrausweise auch<br />

weiterhin <strong>an</strong> den Fahrausweisautomaten <strong>der</strong> Bahnhöfe, <strong>an</strong><br />

den Fahrkartenschaltern o<strong>der</strong> Vorverkaufsstellen zu lösen.<br />

Reisende finden Informationen zu den Än<strong>der</strong>ungen im Zugverkehr<br />

auf Aushängen <strong>an</strong> den Bahnhöfen sowie unter<br />

www.bahn.de/bauarbeiten, beim Kundendialog DB Regio<br />

Baden-Württemberg unter <strong>der</strong> Rufnummer 0711/2092-7087<br />

(montags - freitags, 7.00 Uhr - 20.00 Uhr), unter <strong>der</strong> Service-Nummer<br />

<strong>der</strong> Bahn 0180/5 99 66 33 (14 ct/Min. aus<br />

dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.), unter<br />

www.bahn.de/h<strong>an</strong>dicap und msz@bahn.de und im SWR-<br />

Text auf den Tafeln 528 und 529.<br />

Für die Baumaßnahmen und die auftretenden Beeinträchtigungen<br />

bittet die Deutsche Bahn Fahrgäste und Anwohner<br />

um Verständnis. Die Fahrgäste werden gebeten, die Än<strong>der</strong>ungen<br />

bei <strong>der</strong> Reisepl<strong>an</strong>ung zu berücksichtigen und soweit<br />

erfor<strong>der</strong>lich eine frühere Verbindung zu wählen.<br />

Minijobs: Niedrige Beiträge bei vollem Schutz<br />

Seit 1. J<strong>an</strong>uar 2013 können Minijobber monatlich 450 Euro<br />

verdienen. Gleichzeitig sind sie jetzt in <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Rentenversicherung versicherungspflichtig. Darauf weist die<br />

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hin.<br />

Zum 1. J<strong>an</strong>uar 2013 stieg die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber<br />

von 400 auf 450 Euro. Gleichzeitig sind sie jetzt automatisch<br />

versicherungspflichtig in <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Rentenversicherung. Bei einem monatlichen Gehalt von 450<br />

Euro müssen Minijobber in <strong>der</strong> gewerblichen Wirtschaft<br />

damit einen Eigenbeitrag von 17,55 Euro zahlen. Mit diesem<br />

Betrag sichert sich <strong>der</strong> Minijobber den vollen Schutz<br />

<strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung. Das hat Vorteile -<br />

nicht nur bei <strong>der</strong> späteren Rente:<br />

Unter <strong>an</strong><strong>der</strong>em k<strong>an</strong>n m<strong>an</strong> die Gesundheitspräventionsprogramme<br />

<strong>der</strong> Rentenversicherung nutzen und eine Riester-<br />

Rente abschließen.<br />

Minijobber können sich aber auch von <strong>der</strong> Versicherungspflicht<br />

befreien lassen. Dies erfolgt über einen schriftlichen<br />

Antrag beim Arbeitgeber und gilt unwi<strong>der</strong>ruflich bis zum<br />

Ende <strong>der</strong> Beschäftigung. Der Arbeitgeber zahlt d<strong>an</strong>n nur<br />

noch seinen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in<br />

Höhe von 15 Prozent des Verdienstes.<br />

Bei Beschäftigungen in Privathaushalten beträgt <strong>der</strong> Arbeitgeber<strong>an</strong>teil<br />

fünf Prozent. Da <strong>der</strong> Beitragssatz zur Rentenversicherung<br />

bei 18,9 Prozent liegt, zahlen versicherungspflichtige<br />

Minijobber 62,55 Euro für den vollen<br />

Schutz <strong>der</strong> Rentenversicherung. Auch Minijobber, die in Privathaushalten<br />

beschäftigt sind, können sich von <strong>der</strong> Versicherungspflicht<br />

befreien lassen.<br />

Nähere Informationen bietet das Faltblatt »Minijobs: Niedrige<br />

Beiträge, voller Schutz«. Dieses k<strong>an</strong>n kostenlos unter<br />

<strong>der</strong> Telefonnummer 0721 825-23888 o<strong>der</strong> per E-Mail<br />

(presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet (www.deutsche-rentenversicherung-bw.de)<br />

steht es ebenfalls als PDF-<br />

Download zur Verfügung.<br />

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