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Richtlinien zur Basisqualität - Amt für Soziales - Kanton St.Gallen

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7 Aufgaben <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Soziales</strong><br />

7.1 Kurz und knapp<br />

Das BehG und die BehV bezeichnen die folgenden Instrumente der behördlichen<br />

Aufsicht, die direkten Bezug <strong>zur</strong> Qualität haben:<br />

Einmalig<br />

Bei Bedarf<br />

Jährlich<br />

Alle 3 Jahre<br />

Prüfung der ein<strong>zur</strong>eichenden Nachweise <strong>zur</strong> Erteilung einer<br />

Betriebsbewilligung durch den <strong>Kanton</strong> (vgl. Ziff. 5)<br />

Prüfung des Fortbestehens der Bewilligungsvoraussetzungen<br />

bei relevanten Änderungen (Meldung durch Trägerschaft oder<br />

durch das <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Soziales</strong> bei Änderung von Vorgaben)<br />

Unangemeldeter Kontrollbesuch<br />

Prüfung des Berichts der internen Aufsicht<br />

Angemeldeter Aufsichtsbesuch <strong>zur</strong> stichprobenartigen Prüfung<br />

der Umsetzung der <strong>Basisqualität</strong><br />

Das <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Soziales</strong> (behördliche Aufsicht) prüft periodisch, ob die Bewilligungsvoraussetzungen<br />

bzw. die Qualitätsstandards erfüllt sind und die damit verbundenen<br />

Auflagen und Bedingungen eingehalten werden. Diese Überprüfung geschieht<br />

primär im Anschluss an Vorarbeiten der Einrichtungen selbst. Die Selbstevaluation<br />

der Einrichtung (insbesondere Berichterstattungen) ist demnach Basis <strong>für</strong> die<br />

Fremdevaluation des <strong>Amt</strong>es <strong>für</strong> <strong>Soziales</strong>. Gespräche, Aufsichtsbesuche sowie die<br />

Bearbeitung von besonderen Vorkommnissen und aufsichtsrechtlichen Hinweisen<br />

wirken ergänzend. Ergebnis sind auch hier kurze Berichte, falls notwendig Vereinbarungen<br />

oder Anweisungen <strong>zur</strong> Behebung von Mängeln mittels Verfügung. Falls<br />

notwendig, informiert das <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Soziales</strong> die betroffenen Menschen mit Behinderung<br />

und/oder ihre gesetzliche Vertretung, wenn ihr Wohl und Schutz gefährdet<br />

sind.<br />

<strong>Richtlinien</strong> <strong>zur</strong> <strong>Basisqualität</strong> 19

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