Richtlinien zur Basisqualität - Amt für Soziales - Kanton St.Gallen
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7 Aufgaben <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Soziales</strong><br />
7.1 Kurz und knapp<br />
Das BehG und die BehV bezeichnen die folgenden Instrumente der behördlichen<br />
Aufsicht, die direkten Bezug <strong>zur</strong> Qualität haben:<br />
Einmalig<br />
Bei Bedarf<br />
Jährlich<br />
Alle 3 Jahre<br />
Prüfung der ein<strong>zur</strong>eichenden Nachweise <strong>zur</strong> Erteilung einer<br />
Betriebsbewilligung durch den <strong>Kanton</strong> (vgl. Ziff. 5)<br />
Prüfung des Fortbestehens der Bewilligungsvoraussetzungen<br />
bei relevanten Änderungen (Meldung durch Trägerschaft oder<br />
durch das <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Soziales</strong> bei Änderung von Vorgaben)<br />
Unangemeldeter Kontrollbesuch<br />
Prüfung des Berichts der internen Aufsicht<br />
Angemeldeter Aufsichtsbesuch <strong>zur</strong> stichprobenartigen Prüfung<br />
der Umsetzung der <strong>Basisqualität</strong><br />
Das <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Soziales</strong> (behördliche Aufsicht) prüft periodisch, ob die Bewilligungsvoraussetzungen<br />
bzw. die Qualitätsstandards erfüllt sind und die damit verbundenen<br />
Auflagen und Bedingungen eingehalten werden. Diese Überprüfung geschieht<br />
primär im Anschluss an Vorarbeiten der Einrichtungen selbst. Die Selbstevaluation<br />
der Einrichtung (insbesondere Berichterstattungen) ist demnach Basis <strong>für</strong> die<br />
Fremdevaluation des <strong>Amt</strong>es <strong>für</strong> <strong>Soziales</strong>. Gespräche, Aufsichtsbesuche sowie die<br />
Bearbeitung von besonderen Vorkommnissen und aufsichtsrechtlichen Hinweisen<br />
wirken ergänzend. Ergebnis sind auch hier kurze Berichte, falls notwendig Vereinbarungen<br />
oder Anweisungen <strong>zur</strong> Behebung von Mängeln mittels Verfügung. Falls<br />
notwendig, informiert das <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Soziales</strong> die betroffenen Menschen mit Behinderung<br />
und/oder ihre gesetzliche Vertretung, wenn ihr Wohl und Schutz gefährdet<br />
sind.<br />
<strong>Richtlinien</strong> <strong>zur</strong> <strong>Basisqualität</strong> 19