Richtlinien zur Basisqualität - Amt für Soziales - Kanton St.Gallen
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Quote und Grademix Fachpersonal im Bereich Betreuung<br />
Tagesstruktur mit oder ohne Lohn<br />
Quote<br />
Grademix<br />
In Tagesstrukturangeboten verfügen wenigstens 65 Prozent<br />
der Betreuungspersonen über einen eidgenössisch anerkannten<br />
Ausbildungsabschluss im Sozial- oder Gesundheitsbereich<br />
oder eine Weiterbildung in diesem Bereich.<br />
35% Personal mit Nachqualifikation innerhalb von fünf Jahren.<br />
35% Personal in Ausbildung oder mit 30 Tagen Weiterbildung.<br />
30% ausgebildetes Fachpersonal gemäss Ziff. 9.1.2.<br />
<strong>St</strong>ationäre Wohnangebote<br />
Quote<br />
Grademix<br />
In stationären Wohnangeboten verfügen wenigstens 65 Prozent<br />
der Betreuungspersonen über einen eidgenössisch anerkannten<br />
Ausbildungsabschluss im Sozial- oder Gesundheitsbereich.<br />
35% Personal mit Nachqualifikation innerhalb von fünf Jahren.<br />
45% Personal ausgebildetes Fachpersonal, wenigstens<br />
Sekundarstufe II, gemäss Ziff. 9.1.2 oder Personal in einer<br />
entsprechenden Ausbildung.<br />
20% des Personals verfügen über eine abgeschlossene Tertiärausbildung<br />
oder ist in einer entsprechenden Ausbildung.<br />
Die Verteilung der Mitarbeitenden mit einer Tertiärausbildung<br />
auf die Betreuungseinheiten ist angemessen.<br />
<strong>Richtlinien</strong> <strong>zur</strong> <strong>Basisqualität</strong> 25