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Richtlinien zur Basisqualität - Amt für Soziales - Kanton St.Gallen

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Quote und Grademix Fachpersonal im Bereich Betreuung<br />

Tagesstruktur mit oder ohne Lohn<br />

Quote<br />

Grademix<br />

In Tagesstrukturangeboten verfügen wenigstens 65 Prozent<br />

der Betreuungspersonen über einen eidgenössisch anerkannten<br />

Ausbildungsabschluss im Sozial- oder Gesundheitsbereich<br />

oder eine Weiterbildung in diesem Bereich.<br />

35% Personal mit Nachqualifikation innerhalb von fünf Jahren.<br />

35% Personal in Ausbildung oder mit 30 Tagen Weiterbildung.<br />

30% ausgebildetes Fachpersonal gemäss Ziff. 9.1.2.<br />

<strong>St</strong>ationäre Wohnangebote<br />

Quote<br />

Grademix<br />

In stationären Wohnangeboten verfügen wenigstens 65 Prozent<br />

der Betreuungspersonen über einen eidgenössisch anerkannten<br />

Ausbildungsabschluss im Sozial- oder Gesundheitsbereich.<br />

35% Personal mit Nachqualifikation innerhalb von fünf Jahren.<br />

45% Personal ausgebildetes Fachpersonal, wenigstens<br />

Sekundarstufe II, gemäss Ziff. 9.1.2 oder Personal in einer<br />

entsprechenden Ausbildung.<br />

20% des Personals verfügen über eine abgeschlossene Tertiärausbildung<br />

oder ist in einer entsprechenden Ausbildung.<br />

Die Verteilung der Mitarbeitenden mit einer Tertiärausbildung<br />

auf die Betreuungseinheiten ist angemessen.<br />

<strong>Richtlinien</strong> <strong>zur</strong> <strong>Basisqualität</strong> 25

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