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S Sparkasse Dortmund Machen Sie Ihren Verein fit für SEPA

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S <strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Dortmund</strong><br />

<strong>Machen</strong> <strong>Sie</strong> <strong>Ihren</strong> <strong>Verein</strong> <strong>fit</strong> <strong>für</strong> <strong>SEPA</strong><br />

Mit der <strong>SEPA</strong>-Überweisung und der <strong>SEPA</strong>-Lastschrift<br />

können <strong>Sie</strong> bereits heute in Deutschland und europaweit<br />

bezahlen. Zum 1. Februar 2014 werden die bisherigen<br />

nationalen Verfahren abgelöst. Die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Dortmund</strong><br />

unterstützt <strong>Sie</strong> bei der Umstellung.<br />

A) Vorbereitende Maßnahmen<br />

Nr. Was <strong>Sie</strong> tun müssen Hinweise Ihre Vermerke<br />

1 Gläubiger-ID<br />

beantragen<br />

2 Electronic Banking<br />

beantragen<br />

3 <strong>Verein</strong>ssoftware auf<br />

<strong>SEPA</strong>-Fähigkeit<br />

überprüfen und ggf.<br />

aktualisieren bzw.<br />

neu anschaffen<br />

4 Mandatsreferenz<br />

vergeben<br />

Die Gläubiger-Identifikationsnummer (kurz Gläubiger-ID) dient der<br />

Identifikation eines Lastschrifteinreichers unabhängig von seiner<br />

Bankverbindung. Jeder Lastschrifteinreicher muss über die Internet-<br />

Seite der Bundesbank http://glaeubiger-id.bundesbank.de eine<br />

Gläubiger-ID beantragen. <strong>Sie</strong> benötigten dazu lediglich eine<br />

E-Mail-Adresse.<br />

Beachten <strong>Sie</strong>: Die Gläubiger-ID muss zwingend mit Angabe des<br />

<strong>Verein</strong>sitzes (nicht Wohnort des Kassierers) beantragt werden.<br />

Tipp: Bei nicht selbstständigen <strong>Verein</strong>en müssen <strong>Sie</strong> ggf. die<br />

Gläubiger-ID des Verbandes, Kirche oder Kommune verwenden, indem<br />

<strong>Sie</strong> die drei variablen Stellen der Gläubiger-ID (ZZZ) durch ein eigenes<br />

Kürzel ersetzen. Wir beraten <strong>Sie</strong> gerne vor Beantragung.<br />

<strong>SEPA</strong>-Lastschriften können künftig nur noch elektronisch, d. h. online<br />

eingereicht werden. Lastschriftbelege und Disketteneinreichungen<br />

sind ab 01.02.2014 nicht mehr möglich.<br />

Falls <strong>Sie</strong> noch kein Online-Banking verwenden, nehmen <strong>Sie</strong> Kontakt<br />

mit uns auf, damit wir <strong>für</strong> <strong>Sie</strong> einen Zugang bereitstellen können.<br />

Bei der Erzeugung von <strong>SEPA</strong>-Lastschriften müssen <strong>Sie</strong> u. a. Gläubiger-<br />

ID, Mandatsreferenzen, IBAN und BIC verwenden. Auch das<br />

Datenformat ändert sich (XML statt DTA).<br />

<strong>Sie</strong> benötigen daher eine Software, bei der <strong>Sie</strong> <strong>für</strong> jedes Mitglied IBAN,<br />

BIC und die Mandatsreferenz hinterlegen können. Die so erzeugte<br />

Datei können <strong>Sie</strong> dann per Online-Banking (ab voraussichtlich<br />

06/2013) bei der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Dortmund</strong> einreichen.<br />

Tipp: Nutzen <strong>Sie</strong> die Online-<strong>Verein</strong>sverwaltung S-<strong>Verein</strong> mit<br />

komfortabler <strong>SEPA</strong>-Unterstützung! Nähere Informationen finden <strong>Sie</strong> im<br />

beiliegenden Flyer.<br />

Möchten <strong>Sie</strong> zunächst noch weiterhin mit der SPG-<strong>Verein</strong>s-Software<br />

arbeiten? - Dann fordern <strong>Sie</strong> bitte das <strong>SEPA</strong>-Update mit Anleitung<br />

unter der Telefonnummer 0231 / 183 - 22333 an. Wir weisen darauf<br />

hin, dass kein Support erfolgt!<br />

Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der<br />

eindeutigen Identifizierung eines <strong>SEPA</strong>-Mandats. <strong>Sie</strong> wird vom<br />

Lastschrifteinreicher individuell <strong>für</strong> jedes <strong>SEPA</strong>-Mandat vergeben.<br />

Diese muss eindeutig sein, also nicht mehrfach verwendet werden. Die<br />

Länge beträgt maximal 35 Zeichen, der Aufbau kann vom<br />

Lastschrifteinreicher festgelegt werden (z. B. Mitgliedsnummer in<br />

Verbindung mit dem Jahr der Mandatserteilung).<br />

5 Stammdaten pflegen Statt Kontonummer und Bankleitzahl müssen <strong>Sie</strong> <strong>für</strong> <strong>SEPA</strong>-<br />

Zahlverfahren (Überweisungen und Lastschriften) IBAN und BIC<br />

verwenden. Viele <strong>Verein</strong>sprogramme unterstützen die automatische<br />

Umrechnung von Kontonummer und BLZ von Haus aus.<br />

6 Mandatsverwaltung<br />

einrichten<br />

<strong>SEPA</strong>-Mandate müssen <strong>Sie</strong> – ungeachtet von privat- und<br />

steuerrechlichen Vorschriften – mindestens 14 Monate nach der<br />

letzten Verwendung (d. h. Lastschrifteinzug) im Original aufbewahren,<br />

da <strong>Sie</strong> diese auf Verlangen vorzeigen müssen.<br />

Weitere Informationen zu <strong>SEPA</strong>, sowie die aktuelle Fassung dieser Checkliste, finden <strong>Sie</strong> unter www.sparkasse-dortmund.de/sepa


Checkliste<br />

<strong>Machen</strong> <strong>Sie</strong> <strong>Ihren</strong> <strong>Verein</strong> <strong>fit</strong> <strong>für</strong> <strong>SEPA</strong><br />

Seite 2 von 2<br />

7 <strong>SEPA</strong>-Lastschrift-<br />

Mandate<br />

8 <strong>SEPA</strong>-Lastschrift-<br />

Einreicher-<br />

<strong>Verein</strong>barung<br />

aktualisieren<br />

Die bisherige Einzugsermächtigung heißt künftig <strong>SEPA</strong>-Mandat. Das<br />

<strong>SEPA</strong>-Mandat verlangt deutlich höhere formale Anforderungen (z.B.<br />

vorgegebener Text) als bei der Einzugsermächtigung. Überprüfen <strong>Sie</strong><br />

Ihre Beitrittserklärungen oder sonstige Vordrucke auf<br />

Anpassungsbedarf.<br />

Ein Muster eines gültigen <strong>SEPA</strong>-Mandats finden <strong>Sie</strong> unter<br />

www.sparkasse-dortmund.de/sepa<br />

Prüfen <strong>Sie</strong> bestehende Einzugsermächtigungen:<br />

Liegen diese schriftlich im Original vor?<br />

Wurden sie vom Zahlungspflichtigen unterschrieben?<br />

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, müssen <strong>Sie</strong> ein neues <strong>SEPA</strong>-<br />

Mandat einholen.<br />

Für die Einreichung von <strong>SEPA</strong>-Lastschriften ist eine neue <strong>Verein</strong>barung<br />

zwischen Ihrem <strong>Verein</strong> und der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Dortmund</strong> erforderlich.<br />

Wenn <strong>Sie</strong> bereits Lastschriften einreichen, erhalten <strong>Sie</strong> die neue(n)<br />

<strong>Verein</strong>barung(en) mit diesem Schreiben. Bitte geben <strong>Sie</strong> diese<br />

ausgefüllt und von einem zur Vertretung Ihres <strong>Verein</strong>s berechtigten<br />

Vorstandsmitglieds in einer unserer Geschäftsstellen ab oder senden<br />

sie an uns zurück.<br />

9 Briefbogen ändern Geben <strong>Sie</strong> auf <strong>Ihren</strong> Briefbögen, Formularen und sonstigen<br />

Dokumenten neben der Kontonummer und der Bankleitzahl auch die<br />

IBAN und BIC mit an. IBAN und BIC zum <strong>Verein</strong>sgirokonto finden <strong>Sie</strong><br />

auf jedem Kontoauszug.<br />

B) Vor dem ersten Einzug von <strong>SEPA</strong>-Lastschriften<br />

Nr. Was <strong>Sie</strong> tun müssen Hinweise Ihre Vermerke<br />

1 Voraussetzungen<br />

prüfen<br />

2 Bestehende Einzugsermächtigungen<br />

in<br />

<strong>SEPA</strong>-Mandate<br />

umwidmen<br />

3 Zeitpunkt der<br />

Mandatserteilung<br />

4 Vorabinformation<br />

vor dem ersten und<br />

jedem weiteren<br />

Einzug<br />

5 Lastschriften<br />

rechtzeitig<br />

einreichen<br />

Haben <strong>Sie</strong> alle vorbereitenden Maßnahmen umgesetzt?<br />

Haben <strong>Sie</strong> einen Online-Banking-Zugang?<br />

Bitte beachten <strong>Sie</strong>: <strong>SEPA</strong>-Lastschriften im Online-Banking der<br />

<strong>Sparkasse</strong> <strong>Dortmund</strong> können <strong>Sie</strong> erst ab Juni 2013 nutzen.<br />

Bestehende Einzugsermächtigungen können <strong>Sie</strong> nach dem 9. Juli<br />

2012 in ein <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat umwandeln. Dazu müssen <strong>Sie</strong> vor<br />

der ersten Verwendung dem Zahlungspflichtigen die Gläubiger-ID, die<br />

Mandatsreferenz und den Umstellungstermin (Tag des ersten <strong>SEPA</strong>-<br />

Einzugs) mitteilen.<br />

Textbeispiel: „Wir werden Ihre bestehende Einzugsermächtigung am<br />

xx.xx.xxxx in ein <strong>SEPA</strong>-Mandat umwandeln. Die Mandatsreferenz ist xxxxxxx,<br />

unsere Gläubiger-ID lautet DExxx.“<br />

In Ihrer Mandatsverwaltung muss das Datum der Mandatserteilung<br />

(Tag der Unterschrift) angegeben werden. Sofern <strong>Sie</strong> eine bisherige<br />

Einzugsermächtigung umgewidmet haben, gilt der Tag der<br />

Umstellungsinformation an den Zahlungspflichtigen (Ziff. 2) als<br />

Zeitpunkt der Mandatserteilung.<br />

<strong>Sie</strong> müssen Ihre Zahlungspflichtigen künftig vorab über den genauen<br />

Termin des Lastschrifteinzugs informieren. Die Vorlauffrist <strong>für</strong> diese<br />

Information können <strong>Sie</strong> schriftlich mit <strong>Ihren</strong> Zahlungspflichten selbst<br />

vereinbaren, z.B. im Mitgliedsantrag. Sofern <strong>Sie</strong> nichts Abweichendes<br />

vereinbart haben, gilt eine gesetzliche Frist von mindestens 14<br />

Kalendertagen vor dem Fälligkeitstag.<br />

Tipp: Nehmen <strong>Sie</strong> diese Information mit in die Ankündigung zur <strong>SEPA</strong>-<br />

Umstellung (Ziff. 2) auf.<br />

<strong>SEPA</strong>-Lastschriften müssen <strong>Sie</strong> künftig mit einem Fälligkeitsdatum<br />

versehen (dieses Datum teilen <strong>Sie</strong> den Zahlungspflichtigen rechtzeitig<br />

mit). Die Lastschriftdatei müssen <strong>Sie</strong> der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Dortmund</strong> bei der<br />

ersten Ausführung mindestens 6 Geschäftstage, bei Folge-Einzügen<br />

mindestens 3 Geschäftstage vorher online einreichen, frühestens<br />

jedoch 14 Kalendertage vor dem Fälligkeitstag.<br />

Weitere Informationen zu <strong>SEPA</strong>, sowie die aktuelle Fassung dieser Checkliste, finden <strong>Sie</strong> unter www.sparkasse-dortmund.de/sepa

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