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S Sparkasse Dortmund Machen Sie Ihren Verein fit für SEPA

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Checkliste<br />

<strong>Machen</strong> <strong>Sie</strong> <strong>Ihren</strong> <strong>Verein</strong> <strong>fit</strong> <strong>für</strong> <strong>SEPA</strong><br />

Seite 2 von 2<br />

7 <strong>SEPA</strong>-Lastschrift-<br />

Mandate<br />

8 <strong>SEPA</strong>-Lastschrift-<br />

Einreicher-<br />

<strong>Verein</strong>barung<br />

aktualisieren<br />

Die bisherige Einzugsermächtigung heißt künftig <strong>SEPA</strong>-Mandat. Das<br />

<strong>SEPA</strong>-Mandat verlangt deutlich höhere formale Anforderungen (z.B.<br />

vorgegebener Text) als bei der Einzugsermächtigung. Überprüfen <strong>Sie</strong><br />

Ihre Beitrittserklärungen oder sonstige Vordrucke auf<br />

Anpassungsbedarf.<br />

Ein Muster eines gültigen <strong>SEPA</strong>-Mandats finden <strong>Sie</strong> unter<br />

www.sparkasse-dortmund.de/sepa<br />

Prüfen <strong>Sie</strong> bestehende Einzugsermächtigungen:<br />

Liegen diese schriftlich im Original vor?<br />

Wurden sie vom Zahlungspflichtigen unterschrieben?<br />

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, müssen <strong>Sie</strong> ein neues <strong>SEPA</strong>-<br />

Mandat einholen.<br />

Für die Einreichung von <strong>SEPA</strong>-Lastschriften ist eine neue <strong>Verein</strong>barung<br />

zwischen Ihrem <strong>Verein</strong> und der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Dortmund</strong> erforderlich.<br />

Wenn <strong>Sie</strong> bereits Lastschriften einreichen, erhalten <strong>Sie</strong> die neue(n)<br />

<strong>Verein</strong>barung(en) mit diesem Schreiben. Bitte geben <strong>Sie</strong> diese<br />

ausgefüllt und von einem zur Vertretung Ihres <strong>Verein</strong>s berechtigten<br />

Vorstandsmitglieds in einer unserer Geschäftsstellen ab oder senden<br />

sie an uns zurück.<br />

9 Briefbogen ändern Geben <strong>Sie</strong> auf <strong>Ihren</strong> Briefbögen, Formularen und sonstigen<br />

Dokumenten neben der Kontonummer und der Bankleitzahl auch die<br />

IBAN und BIC mit an. IBAN und BIC zum <strong>Verein</strong>sgirokonto finden <strong>Sie</strong><br />

auf jedem Kontoauszug.<br />

B) Vor dem ersten Einzug von <strong>SEPA</strong>-Lastschriften<br />

Nr. Was <strong>Sie</strong> tun müssen Hinweise Ihre Vermerke<br />

1 Voraussetzungen<br />

prüfen<br />

2 Bestehende Einzugsermächtigungen<br />

in<br />

<strong>SEPA</strong>-Mandate<br />

umwidmen<br />

3 Zeitpunkt der<br />

Mandatserteilung<br />

4 Vorabinformation<br />

vor dem ersten und<br />

jedem weiteren<br />

Einzug<br />

5 Lastschriften<br />

rechtzeitig<br />

einreichen<br />

Haben <strong>Sie</strong> alle vorbereitenden Maßnahmen umgesetzt?<br />

Haben <strong>Sie</strong> einen Online-Banking-Zugang?<br />

Bitte beachten <strong>Sie</strong>: <strong>SEPA</strong>-Lastschriften im Online-Banking der<br />

<strong>Sparkasse</strong> <strong>Dortmund</strong> können <strong>Sie</strong> erst ab Juni 2013 nutzen.<br />

Bestehende Einzugsermächtigungen können <strong>Sie</strong> nach dem 9. Juli<br />

2012 in ein <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat umwandeln. Dazu müssen <strong>Sie</strong> vor<br />

der ersten Verwendung dem Zahlungspflichtigen die Gläubiger-ID, die<br />

Mandatsreferenz und den Umstellungstermin (Tag des ersten <strong>SEPA</strong>-<br />

Einzugs) mitteilen.<br />

Textbeispiel: „Wir werden Ihre bestehende Einzugsermächtigung am<br />

xx.xx.xxxx in ein <strong>SEPA</strong>-Mandat umwandeln. Die Mandatsreferenz ist xxxxxxx,<br />

unsere Gläubiger-ID lautet DExxx.“<br />

In Ihrer Mandatsverwaltung muss das Datum der Mandatserteilung<br />

(Tag der Unterschrift) angegeben werden. Sofern <strong>Sie</strong> eine bisherige<br />

Einzugsermächtigung umgewidmet haben, gilt der Tag der<br />

Umstellungsinformation an den Zahlungspflichtigen (Ziff. 2) als<br />

Zeitpunkt der Mandatserteilung.<br />

<strong>Sie</strong> müssen Ihre Zahlungspflichtigen künftig vorab über den genauen<br />

Termin des Lastschrifteinzugs informieren. Die Vorlauffrist <strong>für</strong> diese<br />

Information können <strong>Sie</strong> schriftlich mit <strong>Ihren</strong> Zahlungspflichten selbst<br />

vereinbaren, z.B. im Mitgliedsantrag. Sofern <strong>Sie</strong> nichts Abweichendes<br />

vereinbart haben, gilt eine gesetzliche Frist von mindestens 14<br />

Kalendertagen vor dem Fälligkeitstag.<br />

Tipp: Nehmen <strong>Sie</strong> diese Information mit in die Ankündigung zur <strong>SEPA</strong>-<br />

Umstellung (Ziff. 2) auf.<br />

<strong>SEPA</strong>-Lastschriften müssen <strong>Sie</strong> künftig mit einem Fälligkeitsdatum<br />

versehen (dieses Datum teilen <strong>Sie</strong> den Zahlungspflichtigen rechtzeitig<br />

mit). Die Lastschriftdatei müssen <strong>Sie</strong> der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Dortmund</strong> bei der<br />

ersten Ausführung mindestens 6 Geschäftstage, bei Folge-Einzügen<br />

mindestens 3 Geschäftstage vorher online einreichen, frühestens<br />

jedoch 14 Kalendertage vor dem Fälligkeitstag.<br />

Weitere Informationen zu <strong>SEPA</strong>, sowie die aktuelle Fassung dieser Checkliste, finden <strong>Sie</strong> unter www.sparkasse-dortmund.de/sepa

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