S Sparkasse Dortmund Machen Sie Ihren Verein fit für SEPA
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Checkliste<br />
<strong>Machen</strong> <strong>Sie</strong> <strong>Ihren</strong> <strong>Verein</strong> <strong>fit</strong> <strong>für</strong> <strong>SEPA</strong><br />
Seite 2 von 2<br />
7 <strong>SEPA</strong>-Lastschrift-<br />
Mandate<br />
8 <strong>SEPA</strong>-Lastschrift-<br />
Einreicher-<br />
<strong>Verein</strong>barung<br />
aktualisieren<br />
Die bisherige Einzugsermächtigung heißt künftig <strong>SEPA</strong>-Mandat. Das<br />
<strong>SEPA</strong>-Mandat verlangt deutlich höhere formale Anforderungen (z.B.<br />
vorgegebener Text) als bei der Einzugsermächtigung. Überprüfen <strong>Sie</strong><br />
Ihre Beitrittserklärungen oder sonstige Vordrucke auf<br />
Anpassungsbedarf.<br />
Ein Muster eines gültigen <strong>SEPA</strong>-Mandats finden <strong>Sie</strong> unter<br />
www.sparkasse-dortmund.de/sepa<br />
Prüfen <strong>Sie</strong> bestehende Einzugsermächtigungen:<br />
Liegen diese schriftlich im Original vor?<br />
Wurden sie vom Zahlungspflichtigen unterschrieben?<br />
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, müssen <strong>Sie</strong> ein neues <strong>SEPA</strong>-<br />
Mandat einholen.<br />
Für die Einreichung von <strong>SEPA</strong>-Lastschriften ist eine neue <strong>Verein</strong>barung<br />
zwischen Ihrem <strong>Verein</strong> und der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Dortmund</strong> erforderlich.<br />
Wenn <strong>Sie</strong> bereits Lastschriften einreichen, erhalten <strong>Sie</strong> die neue(n)<br />
<strong>Verein</strong>barung(en) mit diesem Schreiben. Bitte geben <strong>Sie</strong> diese<br />
ausgefüllt und von einem zur Vertretung Ihres <strong>Verein</strong>s berechtigten<br />
Vorstandsmitglieds in einer unserer Geschäftsstellen ab oder senden<br />
sie an uns zurück.<br />
9 Briefbogen ändern Geben <strong>Sie</strong> auf <strong>Ihren</strong> Briefbögen, Formularen und sonstigen<br />
Dokumenten neben der Kontonummer und der Bankleitzahl auch die<br />
IBAN und BIC mit an. IBAN und BIC zum <strong>Verein</strong>sgirokonto finden <strong>Sie</strong><br />
auf jedem Kontoauszug.<br />
B) Vor dem ersten Einzug von <strong>SEPA</strong>-Lastschriften<br />
Nr. Was <strong>Sie</strong> tun müssen Hinweise Ihre Vermerke<br />
1 Voraussetzungen<br />
prüfen<br />
2 Bestehende Einzugsermächtigungen<br />
in<br />
<strong>SEPA</strong>-Mandate<br />
umwidmen<br />
3 Zeitpunkt der<br />
Mandatserteilung<br />
4 Vorabinformation<br />
vor dem ersten und<br />
jedem weiteren<br />
Einzug<br />
5 Lastschriften<br />
rechtzeitig<br />
einreichen<br />
Haben <strong>Sie</strong> alle vorbereitenden Maßnahmen umgesetzt?<br />
Haben <strong>Sie</strong> einen Online-Banking-Zugang?<br />
Bitte beachten <strong>Sie</strong>: <strong>SEPA</strong>-Lastschriften im Online-Banking der<br />
<strong>Sparkasse</strong> <strong>Dortmund</strong> können <strong>Sie</strong> erst ab Juni 2013 nutzen.<br />
Bestehende Einzugsermächtigungen können <strong>Sie</strong> nach dem 9. Juli<br />
2012 in ein <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat umwandeln. Dazu müssen <strong>Sie</strong> vor<br />
der ersten Verwendung dem Zahlungspflichtigen die Gläubiger-ID, die<br />
Mandatsreferenz und den Umstellungstermin (Tag des ersten <strong>SEPA</strong>-<br />
Einzugs) mitteilen.<br />
Textbeispiel: „Wir werden Ihre bestehende Einzugsermächtigung am<br />
xx.xx.xxxx in ein <strong>SEPA</strong>-Mandat umwandeln. Die Mandatsreferenz ist xxxxxxx,<br />
unsere Gläubiger-ID lautet DExxx.“<br />
In Ihrer Mandatsverwaltung muss das Datum der Mandatserteilung<br />
(Tag der Unterschrift) angegeben werden. Sofern <strong>Sie</strong> eine bisherige<br />
Einzugsermächtigung umgewidmet haben, gilt der Tag der<br />
Umstellungsinformation an den Zahlungspflichtigen (Ziff. 2) als<br />
Zeitpunkt der Mandatserteilung.<br />
<strong>Sie</strong> müssen Ihre Zahlungspflichtigen künftig vorab über den genauen<br />
Termin des Lastschrifteinzugs informieren. Die Vorlauffrist <strong>für</strong> diese<br />
Information können <strong>Sie</strong> schriftlich mit <strong>Ihren</strong> Zahlungspflichten selbst<br />
vereinbaren, z.B. im Mitgliedsantrag. Sofern <strong>Sie</strong> nichts Abweichendes<br />
vereinbart haben, gilt eine gesetzliche Frist von mindestens 14<br />
Kalendertagen vor dem Fälligkeitstag.<br />
Tipp: Nehmen <strong>Sie</strong> diese Information mit in die Ankündigung zur <strong>SEPA</strong>-<br />
Umstellung (Ziff. 2) auf.<br />
<strong>SEPA</strong>-Lastschriften müssen <strong>Sie</strong> künftig mit einem Fälligkeitsdatum<br />
versehen (dieses Datum teilen <strong>Sie</strong> den Zahlungspflichtigen rechtzeitig<br />
mit). Die Lastschriftdatei müssen <strong>Sie</strong> der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Dortmund</strong> bei der<br />
ersten Ausführung mindestens 6 Geschäftstage, bei Folge-Einzügen<br />
mindestens 3 Geschäftstage vorher online einreichen, frühestens<br />
jedoch 14 Kalendertage vor dem Fälligkeitstag.<br />
Weitere Informationen zu <strong>SEPA</strong>, sowie die aktuelle Fassung dieser Checkliste, finden <strong>Sie</strong> unter www.sparkasse-dortmund.de/sepa