Allgemeine Fördergrundsätze - Bundesverwaltungsamt
Allgemeine Fördergrundsätze - Bundesverwaltungsamt
Allgemeine Fördergrundsätze - Bundesverwaltungsamt
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
zu stellen. Hierzu zählen in der Regel die Angaben zu ihrer<br />
Organisation, zu den Teilnehmenden in dem geförderten<br />
Vorhaben (Zu- und Abgänge) sowie die beantragte<br />
Kostenerstattung.<br />
Nur unter der Voraussetzung, dass die notwendigen<br />
Finanzdaten (Belegliste im Rahmen der<br />
Ausgabenerklärung) und Teilnehmerdaten regelmäßig zum<br />
Zuwendungsempfänger zur Verfügung gestellt werden,<br />
kann eine Erstattung der Mittel durch die EU erfolgen.<br />
Für den Fall, dass das zuständige Ministerium eine externe<br />
Programmevaluation in Auftrag gegeben hat, sind die<br />
Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Evaluation<br />
notwendigen Daten den Evaluatoren zur Verfügung zu stellen.<br />
(� Ausgabenerklärung)<br />
(� Belegliste)<br />
(� Bewilligungsbescheid)<br />
(� Belegführung)<br />
Nachrangigkeit Der ESF beteiligt sich generell anderen nationalen<br />
Nebenbestimmung<br />
Netzwerke<br />
Finanzierungsquellen eines Projektes gegenüber nachrangig.<br />
Werden z.B. Fahrtkosten für die Teilnehmer einer Maßnahme<br />
aufgrund gesetzlicher Regelungen bereits von den Trägern der<br />
örtlichen Grundsicherung übernommen, so dürfen diese<br />
Ausgaben nicht aus ESF-Mitteln finanziert werden.<br />
(� Subsidiaritätsprinzip)<br />
(� ANBest)<br />
(� Bewilligungsbescheid)<br />
(� Förderrichtlinien)<br />
(� Weiterleitung)<br />
Online-Angebot / EDV Unter der Internetadresse www.esf-projekte.bund.de stellt das<br />
BVA ein Online-Angebot zur Verfügung, das es den<br />
Seite 22