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Allgemeine Fördergrundsätze - Bundesverwaltungsamt

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zu stellen. Hierzu zählen in der Regel die Angaben zu ihrer<br />

Organisation, zu den Teilnehmenden in dem geförderten<br />

Vorhaben (Zu- und Abgänge) sowie die beantragte<br />

Kostenerstattung.<br />

Nur unter der Voraussetzung, dass die notwendigen<br />

Finanzdaten (Belegliste im Rahmen der<br />

Ausgabenerklärung) und Teilnehmerdaten regelmäßig zum<br />

Zuwendungsempfänger zur Verfügung gestellt werden,<br />

kann eine Erstattung der Mittel durch die EU erfolgen.<br />

Für den Fall, dass das zuständige Ministerium eine externe<br />

Programmevaluation in Auftrag gegeben hat, sind die<br />

Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Evaluation<br />

notwendigen Daten den Evaluatoren zur Verfügung zu stellen.<br />

(� Ausgabenerklärung)<br />

(� Belegliste)<br />

(� Bewilligungsbescheid)<br />

(� Belegführung)<br />

Nachrangigkeit Der ESF beteiligt sich generell anderen nationalen<br />

Nebenbestimmung<br />

Netzwerke<br />

Finanzierungsquellen eines Projektes gegenüber nachrangig.<br />

Werden z.B. Fahrtkosten für die Teilnehmer einer Maßnahme<br />

aufgrund gesetzlicher Regelungen bereits von den Trägern der<br />

örtlichen Grundsicherung übernommen, so dürfen diese<br />

Ausgaben nicht aus ESF-Mitteln finanziert werden.<br />

(� Subsidiaritätsprinzip)<br />

(� ANBest)<br />

(� Bewilligungsbescheid)<br />

(� Förderrichtlinien)<br />

(� Weiterleitung)<br />

Online-Angebot / EDV Unter der Internetadresse www.esf-projekte.bund.de stellt das<br />

BVA ein Online-Angebot zur Verfügung, das es den<br />

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