Allgemeine Fördergrundsätze - Bundesverwaltungsamt
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Eingruppierung und der Umfang der Tätigkeit für das Projekt<br />
(Prozentanteil / Stundenaufschreibung) eindeutig beurteilt<br />
werden können. Gleiches gilt für unbezahlte freiwillige Arbeit.<br />
Bei der Einstufung ist zu beachten, dass lediglich die konkrete<br />
Aufgabe für das ESF-Projekt für die Einstufung in die<br />
entsprechende Vergütungsgruppe und nicht die allgemeine<br />
Stellung der Beschäftigten im Unternehmen maßgeblich ist. Bei<br />
Beamten ist eine schriftliche (Abordnungs-/ Umsetzungs-)<br />
Verfügung der zuständigen Behörde für den Einsatz im ESF-<br />
Projekt erforderlich.<br />
Abrechnung:<br />
Der Zuwendungsgeber hat das Recht nachzuprüfen, ob die<br />
Höhe der Personalausgaben und die vorgenommene<br />
Eingruppierung des Personals ordnungsgemäß ermittelt<br />
wurden. Dazu werden die folgenden Unterlagen benötigt:<br />
• Tätigkeitsbeschreibung für die gegebene Stelle<br />
• Qualifikationsnachweise des (vorgesehenen)<br />
Stelleninhabers<br />
• Arbeitsvertrag in Kopie<br />
• Ferner muss der Zuwendungsempfänger die folgenden<br />
Nachweise erstellen:<br />
• Liste der Personalangaben mit Name, Vorname, Dauer<br />
der Beschäftigung, Funktion und Gehaltseinstufung der<br />
Projektmitarbeiter/innen<br />
• Lohnjournale bzw. Lohnkonten<br />
• Monatliche Gehaltsnachweise<br />
• Personenbezogene Stundenaufzeichnungen mit den im<br />
Projekt erbrachten Stunden<br />
Personal, das regelmäßig weniger als die Hälfte der regulären<br />
Arbeitszeit im Projekt tätig ist, muss entsprechende Tätig-<br />
keitsnachweise führen.<br />
Der Nachweis der Stunden pro Person ist durch Unterschrift des<br />
Projektträgers bzw. einer von ihm beauftragten Person leserlich<br />
zu bestätigen (ggf. ist der Name in Druckbuchstaben unter die<br />
Unterschrift zu setzen; Kürzel von Unterschriften sind nicht<br />
zulässig).<br />
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