Allgemeine Fördergrundsätze - Bundesverwaltungsamt
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Verwendungsnachweis<br />
Verzeichnis der<br />
Begünstigten<br />
Vorzeitiger<br />
Maßnahmebeginn<br />
(� Bewilligungsbescheid)<br />
(� Pauschalen)<br />
Ein Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und<br />
einem zahlenmäßigen Nachweis ohne Vorlage von Belegen.<br />
Bei Projektförderungen nach ANBest-P ist dem Verwendungs-<br />
nachweis eine tabellarische Belegübersicht beizufügen, in der<br />
die Ausgaben nach Art und in zeitlicher Reihenfolge getrennt<br />
aufgelistet sind.<br />
(� Belegliste)<br />
Im Verzeichnis der Begünstigten werden vom BMAS nach<br />
Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EG)<br />
Nr. 1828/2006 vorhabenbezogen die Fördersummen und der<br />
Zuwendungsempfänger der ESF-Mitteln veröffentlicht. Eine<br />
namentliche Nennung der an den ESF-Maßnahmen teil-<br />
nehmenden Personen ist ausgeschlossen.<br />
Zuwendungen dürfen nur für Projekte bewilligt werden, die<br />
noch nicht begonnen worden sind.<br />
Ausnahmen können - auf formlosen Antrag des Zuwendungs-<br />
empfängers - im Einzelfall zugelassen werden, wenn z.B. mit<br />
dem Beginn des Vorhabens nicht länger abgewartet werden<br />
kann, ohne die Verwirklichung zu gefährden und der potentielle<br />
Zuwendungsempfänger die Verzögerung nach der rechtzeitigen<br />
Antragstellung nicht zu vertreten hat.<br />
Im Normalfall kann diese Ausnahme also nur im Zeitraum<br />
zwischen der Antragstellung und der Bewilligung erfolgen.<br />
(� Bewilligungszeitraum)<br />
Weiterleitung Die Weiterleitung von Mitteln durch den Zuwendungsempfänger<br />
an ein Teilprojekt (Netzwerk) ist im Antragsverfahren zu<br />
konkretisieren. Ob, an wen und in welcher Höhe die<br />
Weiterleitung von Mitteln durch den Zuwendungsempfänger<br />
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