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Allgemeine Fördergrundsätze - Bundesverwaltungsamt

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Verwendungsnachweis<br />

Verzeichnis der<br />

Begünstigten<br />

Vorzeitiger<br />

Maßnahmebeginn<br />

(� Bewilligungsbescheid)<br />

(� Pauschalen)<br />

Ein Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und<br />

einem zahlenmäßigen Nachweis ohne Vorlage von Belegen.<br />

Bei Projektförderungen nach ANBest-P ist dem Verwendungs-<br />

nachweis eine tabellarische Belegübersicht beizufügen, in der<br />

die Ausgaben nach Art und in zeitlicher Reihenfolge getrennt<br />

aufgelistet sind.<br />

(� Belegliste)<br />

Im Verzeichnis der Begünstigten werden vom BMAS nach<br />

Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EG)<br />

Nr. 1828/2006 vorhabenbezogen die Fördersummen und der<br />

Zuwendungsempfänger der ESF-Mitteln veröffentlicht. Eine<br />

namentliche Nennung der an den ESF-Maßnahmen teil-<br />

nehmenden Personen ist ausgeschlossen.<br />

Zuwendungen dürfen nur für Projekte bewilligt werden, die<br />

noch nicht begonnen worden sind.<br />

Ausnahmen können - auf formlosen Antrag des Zuwendungs-<br />

empfängers - im Einzelfall zugelassen werden, wenn z.B. mit<br />

dem Beginn des Vorhabens nicht länger abgewartet werden<br />

kann, ohne die Verwirklichung zu gefährden und der potentielle<br />

Zuwendungsempfänger die Verzögerung nach der rechtzeitigen<br />

Antragstellung nicht zu vertreten hat.<br />

Im Normalfall kann diese Ausnahme also nur im Zeitraum<br />

zwischen der Antragstellung und der Bewilligung erfolgen.<br />

(� Bewilligungszeitraum)<br />

Weiterleitung Die Weiterleitung von Mitteln durch den Zuwendungsempfänger<br />

an ein Teilprojekt (Netzwerk) ist im Antragsverfahren zu<br />

konkretisieren. Ob, an wen und in welcher Höhe die<br />

Weiterleitung von Mitteln durch den Zuwendungsempfänger<br />

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