Studienordnung - Institut für Sportwissenschaften - Goethe-Universität
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Seite 2422 Staatsanzeiger für das Land Hessen - 16. Juni 2003 Nr. 24<br />
Für die Zulassung zu den Grundkursen (G2) der Grundsportarten<br />
sowie der speziellen Theorie einer Sportart gelten:<br />
- für G2 Teilnahme an G1 der gleichen Sportart,<br />
- für STS erfolgreicher Abschluss von G2 der gleichen Sportart<br />
in allen Teilen (bei Wahl eines Spieles besteht die STS aus der<br />
Vorlesung „Theorie der Spiele“ und einer einstündigen spielspezifischen<br />
Veranstaltung).<br />
3.2 Veranstaltungen der Theoriebereiche<br />
Veranstaltungen des Hauptstudiums kann grundsätzlich nur<br />
besuchen, wer die Zwischenprüfung bestanden hat.<br />
4. Zugangsbeschränkungen für einzelne Lehrveranstaltungen<br />
Begrenzungen der Teilnehmer-/Teilnehmerinnenzahl bei Veranstaltungen<br />
des Theoriebereiches und des Bereiches „Praxis und<br />
Theorie sportlicher Bewegungen“ ergeben sich zwangsläufig aus<br />
den vorhandenen Raumkapazitäten bzw. dem Charakter der Veranstaltungen.<br />
Um ein ordnungsgemäßes Studium zu gewährleisten,<br />
sollen die Teilnehmer-/Teilnehmerinnenzahlen bei Veranstaltungen<br />
des Bereiches Praxis und Theorie sportlicher Bewegungen<br />
je nach Sportart 12 bzw. 20 Teilnehmer/Teilnehmerinnen<br />
nicht über- bzw. unterschreiten.<br />
Das <strong>Institut</strong> für <strong>Sportwissenschaften</strong> ist bemüht, durch das Angebot<br />
von Parallelveranstaltungen ein hinreichendes Studienplatzangebot<br />
entsprechend dem Studienplan zu gewährleisten. Werden<br />
trotz dieser Maßnahmen die Gruppengrößen überschritten, beantragt<br />
der Geschäftsführende Direktor/die Geschäftsführende<br />
Direktorin des <strong>Institut</strong>es für <strong>Sportwissenschaften</strong> beim Fachbereichsrat<br />
des Fachbereichs Psychologie und <strong>Sportwissenschaften</strong><br />
für die betroffene Lehrveranstaltung eine Zulassungsbeschränkung<br />
zu beschließen. Der Fachbereichsrat prüft zunächst, ob die personellen,<br />
technischen, räumlichen und didaktischen Gegebenheiten<br />
die Einrichtung einer parallelen Lehrveranstaltung ermöglichen.<br />
Kann eine ordnungsgemäße Durchführung der Lehrveranstaltung<br />
nicht anders gewährleistet werden, beschließt der Fachbereichsrat<br />
unter Beachtung sachgemäßer Kriterien die beantragte Zulassungsbeschränkung<br />
für die Lehrveranstaltung und legt die vetretbare<br />
Teilnehmer-/Teilnehmerinnenzahl sowie die Grundsätze fest,<br />
nach denen die Zuteilung der vorhandenen Plätze zu erfolgen hat.<br />
5. Leistungs- und Teilnahmenachweise<br />
Leistungsnachweise sind Bescheinigungen über Studienleistungen,<br />
die im Zusammenhang mit Lehrveranstaltungen erbracht und<br />
bewertet, in der Regel benotet werden. Die Vergabe eines Leistungsnachweises<br />
erfordet die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme<br />
an der Veranstaltung (vgl. III. 5.3).<br />
5.1 Leistungs- und Teilnahmenachweise für das Grundstudium<br />
Während des Grundstudiums (bzw. bei viersemestrigem Studium<br />
im ersten und zweiten Fachsemester) sind die unter III. 9.1 bzw.<br />
III. 9.3 aufgeführten Veranstaltungen regelmäßig zu besuchen und<br />
durch Leistungs- oder Teilnahmenachweise sowie das Studienbuch<br />
(Belegnachweise) bei der Meldung zur Zwischenprüfung zu<br />
belegen.<br />
Für das Grundstudium sind folgende Leistungsnachweise<br />
vorzulegen:<br />
- 1 Leistungsnachweis aus Vorlesung und Übung einer sportwissenschaftlichen<br />
Disziplin der Gruppe I nach Wahl des/der Studierenden<br />
(siehe III.1.1.2);<br />
- 1 Leistungsnachweis aus Vorlesung und Übung einer sportwissenschaftlichen<br />
Disziplin der Gruppe II nach Wahl des/der<br />
Studierenden (siehe III.1.1.2).<br />
Für das Grundstudium sind darüber hinaus folgende Teilnahmenachweise<br />
vorzulegen:<br />
- 1 Teilnahmenachweis über die Vorlesung und Übung „Einführung<br />
in die <strong>Sportwissenschaften</strong>“;<br />
- 1 Teilnahmenachweis „Praxis und Theorie sportlicher<br />
Bewegungen ohne Bindung an eine Sportart“ bestehend aus<br />
„Motorischem Propädeutikum“ und einem Kurs (gemäß III.<br />
1.1.3) aus dem Angebot des <strong>Institut</strong>s;<br />
- 3 Teilnahmenachweise aus Vorlesung und Übungen (gemäß<br />
III. 1.1.2).Gruppe I und II müssen mindestens einmal angewählt<br />
werden;<br />
- 1 Nachweis über die Erfüllung der Bedingungen des Deutschen<br />
Rettungsschwimmabzeichens (Bronze);<br />
- 1 Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe (16-stündige<br />
Ersthelferausbildung);<br />
5.2 Leistungs- und Teilnahmenachweise für das Hauptstudium<br />
Während des Hauptstudiums (bzw. bei viersemestrigem Studium<br />
im dritten und vierten Fachsemester) sind die unter III. 9.2 bzw.<br />
III. 9.4 aufgeführten Veranstaltungen regelmäßig zu besuchen und<br />
durch Leistungs- oder Teilnahmenachweise sowie durch das Studienbuch<br />
(Belegnachweise) bei der Meldung zur Magisterprüfung<br />
zu belegen.<br />
Für das Hauptstudium sind folgende Leistungsnachweise vorzulegen:<br />
- 1 Leistungsnachweis aus vertiefendem Seminar sportwissenschaftlicher<br />
Disziplin der Gruppe I oder II nach Wahl des/der<br />
Studierenden (siehe auch Teilnahmenachweis);<br />
- 1 Leistungsnachweis aus Seminaren zu übergreifenden Themenfeldern<br />
der <strong>Sportwissenschaften</strong> nach Wahl des/der Studierenden.<br />
Darüber hinaus sind folgende Teilnahmenachweise vorzulegen:<br />
- 1 Teilnahmenachweis für ein vertiefendes Seminar wahlweise<br />
aus Gruppe I oder II;<br />
Bei der Wahrnehmung der vertiefenden Seminare muß jede Disziplingruppe<br />
bezüglich Leistungs- und Teilnahmenachweis vertreten<br />
sein.<br />
- 1 Teilnahmenachweis aus einem Seminar zu übergreifenden<br />
Themenfeldern der <strong>Sportwissenschaften</strong> nach Wahl des/der<br />
Studierenden;<br />
- 1 Teilnahmenachweis aus dem gewählten wissenschaftlichen<br />
Praktikum;<br />
- 1 Teilnahmenachweis für ein Kolloquium;<br />
- 1 Teilnahmenachweis über Praxis und Theorie einer Sportart<br />
im Umfang von 6 SWS.<br />
5.3 Vergabe von Leistungs- und Teilnahmenachweisen<br />
Leistungs- und Teilleistungsnachweise in den fachwissenschaftlichen<br />
Veranstaltungen und in der „Praxis und Theorie sportlicher<br />
Bewegungen“ werden durch den jeweiligen Leiter/die jeweilige<br />
Leiterin der Lehrveranstaltung vergeben. Verantwortung und Entscheidung<br />
über die Nachweise liegen bei dem Veranstaltungsleiter/der<br />
Veranstaltungsleiterin. Leistungs- und Teilleistungsnachweise<br />
bestätigen die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an<br />
Lehrveranstaltungen. Die Kriterien für die erfolgreiche Teilnahme<br />
werden zu Beginn des Semesters von dem jeweiligen Veranstaltungsleiter/der<br />
Veranstaltungsleiterin bekanntgegeben und dürfen<br />
während des Semesters nicht geändert werden.<br />
Grundlage für die erfolgreiche Teilnahme in den Veranstaltungen<br />
der Fachwissenschaften können insbesondere sein:<br />
- schriftlich ausgearbeitetes Referat,<br />
- eine Hausarbeit,<br />
- eine Klausur,<br />
- ein Protokoll,<br />
- die Lösung von Ausgaben in Übungsveranstaltungen,<br />
- Mündliche Prüfungen/Kolloquien,<br />
- Bewegungsmerkmale (quantitative, qualitative).<br />
Für Parallelveranstaltungen gelten jeweils die gleichen Kriterien.<br />
Eine regelmäßige Teilnahme wird bestätigt, wenn die Studierenden<br />
an mindestens 75 Prozent der Veranstaltungen teilgenommen<br />
haben. Bei Versäumnis ist es unter rechtlichen Gesichtspunkten<br />
ohne Bedeutung, auf welchen Gründen das Versäumnis beruht.<br />
Bei Vorliegen von entsprechender sportartspezifischer Leistungsfähigkeit<br />
in Veranstaltungen der „Praxis und Theorie sportlicher<br />
Bewegungen“ können Studierende auf Antrag von der regelmäßigen<br />
Teilnahme an Kursen durch die Prüfungskommission Sport<br />
befreit werden. In diesen Fällen ist der Erfolg durch die vorgeschriebenen<br />
Kursabschlussprüfungen nachzuweisen.<br />
Teilnahmescheine bestätigen die regelmäßige Teilnahme (siehe<br />
oben) an der jeweiligen Veranstaltung.<br />
5.4 Wiederholung von Studienleistungen<br />
Nicht bestandene Studienleistungen in Theorieveranstaltungen<br />
und Kursen der „Praxis und Theorie sportlicher Bewegungen“<br />
können grundsätzlich frühestens zu Beginn des folgenden Semesters<br />
wiederholt werden. Eine mindestens mit „ausreichend“<br />
bewertete Studienleistung kann nicht wiederholt werden. Für die<br />
Wiederholung studienbegleitender Prüfungsleistungen gilt III.<br />
8.1.1.