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Studienordnung - Institut für Sportwissenschaften - Goethe-Universität

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Seite 2422 Staatsanzeiger für das Land Hessen - 16. Juni 2003 Nr. 24<br />

Für die Zulassung zu den Grundkursen (G2) der Grundsportarten<br />

sowie der speziellen Theorie einer Sportart gelten:<br />

- für G2 Teilnahme an G1 der gleichen Sportart,<br />

- für STS erfolgreicher Abschluss von G2 der gleichen Sportart<br />

in allen Teilen (bei Wahl eines Spieles besteht die STS aus der<br />

Vorlesung „Theorie der Spiele“ und einer einstündigen spielspezifischen<br />

Veranstaltung).<br />

3.2 Veranstaltungen der Theoriebereiche<br />

Veranstaltungen des Hauptstudiums kann grundsätzlich nur<br />

besuchen, wer die Zwischenprüfung bestanden hat.<br />

4. Zugangsbeschränkungen für einzelne Lehrveranstaltungen<br />

Begrenzungen der Teilnehmer-/Teilnehmerinnenzahl bei Veranstaltungen<br />

des Theoriebereiches und des Bereiches „Praxis und<br />

Theorie sportlicher Bewegungen“ ergeben sich zwangsläufig aus<br />

den vorhandenen Raumkapazitäten bzw. dem Charakter der Veranstaltungen.<br />

Um ein ordnungsgemäßes Studium zu gewährleisten,<br />

sollen die Teilnehmer-/Teilnehmerinnenzahlen bei Veranstaltungen<br />

des Bereiches Praxis und Theorie sportlicher Bewegungen<br />

je nach Sportart 12 bzw. 20 Teilnehmer/Teilnehmerinnen<br />

nicht über- bzw. unterschreiten.<br />

Das <strong>Institut</strong> für <strong>Sportwissenschaften</strong> ist bemüht, durch das Angebot<br />

von Parallelveranstaltungen ein hinreichendes Studienplatzangebot<br />

entsprechend dem Studienplan zu gewährleisten. Werden<br />

trotz dieser Maßnahmen die Gruppengrößen überschritten, beantragt<br />

der Geschäftsführende Direktor/die Geschäftsführende<br />

Direktorin des <strong>Institut</strong>es für <strong>Sportwissenschaften</strong> beim Fachbereichsrat<br />

des Fachbereichs Psychologie und <strong>Sportwissenschaften</strong><br />

für die betroffene Lehrveranstaltung eine Zulassungsbeschränkung<br />

zu beschließen. Der Fachbereichsrat prüft zunächst, ob die personellen,<br />

technischen, räumlichen und didaktischen Gegebenheiten<br />

die Einrichtung einer parallelen Lehrveranstaltung ermöglichen.<br />

Kann eine ordnungsgemäße Durchführung der Lehrveranstaltung<br />

nicht anders gewährleistet werden, beschließt der Fachbereichsrat<br />

unter Beachtung sachgemäßer Kriterien die beantragte Zulassungsbeschränkung<br />

für die Lehrveranstaltung und legt die vetretbare<br />

Teilnehmer-/Teilnehmerinnenzahl sowie die Grundsätze fest,<br />

nach denen die Zuteilung der vorhandenen Plätze zu erfolgen hat.<br />

5. Leistungs- und Teilnahmenachweise<br />

Leistungsnachweise sind Bescheinigungen über Studienleistungen,<br />

die im Zusammenhang mit Lehrveranstaltungen erbracht und<br />

bewertet, in der Regel benotet werden. Die Vergabe eines Leistungsnachweises<br />

erfordet die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme<br />

an der Veranstaltung (vgl. III. 5.3).<br />

5.1 Leistungs- und Teilnahmenachweise für das Grundstudium<br />

Während des Grundstudiums (bzw. bei viersemestrigem Studium<br />

im ersten und zweiten Fachsemester) sind die unter III. 9.1 bzw.<br />

III. 9.3 aufgeführten Veranstaltungen regelmäßig zu besuchen und<br />

durch Leistungs- oder Teilnahmenachweise sowie das Studienbuch<br />

(Belegnachweise) bei der Meldung zur Zwischenprüfung zu<br />

belegen.<br />

Für das Grundstudium sind folgende Leistungsnachweise<br />

vorzulegen:<br />

- 1 Leistungsnachweis aus Vorlesung und Übung einer sportwissenschaftlichen<br />

Disziplin der Gruppe I nach Wahl des/der Studierenden<br />

(siehe III.1.1.2);<br />

- 1 Leistungsnachweis aus Vorlesung und Übung einer sportwissenschaftlichen<br />

Disziplin der Gruppe II nach Wahl des/der<br />

Studierenden (siehe III.1.1.2).<br />

Für das Grundstudium sind darüber hinaus folgende Teilnahmenachweise<br />

vorzulegen:<br />

- 1 Teilnahmenachweis über die Vorlesung und Übung „Einführung<br />

in die <strong>Sportwissenschaften</strong>“;<br />

- 1 Teilnahmenachweis „Praxis und Theorie sportlicher<br />

Bewegungen ohne Bindung an eine Sportart“ bestehend aus<br />

„Motorischem Propädeutikum“ und einem Kurs (gemäß III.<br />

1.1.3) aus dem Angebot des <strong>Institut</strong>s;<br />

- 3 Teilnahmenachweise aus Vorlesung und Übungen (gemäß<br />

III. 1.1.2).Gruppe I und II müssen mindestens einmal angewählt<br />

werden;<br />

- 1 Nachweis über die Erfüllung der Bedingungen des Deutschen<br />

Rettungsschwimmabzeichens (Bronze);<br />

- 1 Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe (16-stündige<br />

Ersthelferausbildung);<br />

5.2 Leistungs- und Teilnahmenachweise für das Hauptstudium<br />

Während des Hauptstudiums (bzw. bei viersemestrigem Studium<br />

im dritten und vierten Fachsemester) sind die unter III. 9.2 bzw.<br />

III. 9.4 aufgeführten Veranstaltungen regelmäßig zu besuchen und<br />

durch Leistungs- oder Teilnahmenachweise sowie durch das Studienbuch<br />

(Belegnachweise) bei der Meldung zur Magisterprüfung<br />

zu belegen.<br />

Für das Hauptstudium sind folgende Leistungsnachweise vorzulegen:<br />

- 1 Leistungsnachweis aus vertiefendem Seminar sportwissenschaftlicher<br />

Disziplin der Gruppe I oder II nach Wahl des/der<br />

Studierenden (siehe auch Teilnahmenachweis);<br />

- 1 Leistungsnachweis aus Seminaren zu übergreifenden Themenfeldern<br />

der <strong>Sportwissenschaften</strong> nach Wahl des/der Studierenden.<br />

Darüber hinaus sind folgende Teilnahmenachweise vorzulegen:<br />

- 1 Teilnahmenachweis für ein vertiefendes Seminar wahlweise<br />

aus Gruppe I oder II;<br />

Bei der Wahrnehmung der vertiefenden Seminare muß jede Disziplingruppe<br />

bezüglich Leistungs- und Teilnahmenachweis vertreten<br />

sein.<br />

- 1 Teilnahmenachweis aus einem Seminar zu übergreifenden<br />

Themenfeldern der <strong>Sportwissenschaften</strong> nach Wahl des/der<br />

Studierenden;<br />

- 1 Teilnahmenachweis aus dem gewählten wissenschaftlichen<br />

Praktikum;<br />

- 1 Teilnahmenachweis für ein Kolloquium;<br />

- 1 Teilnahmenachweis über Praxis und Theorie einer Sportart<br />

im Umfang von 6 SWS.<br />

5.3 Vergabe von Leistungs- und Teilnahmenachweisen<br />

Leistungs- und Teilleistungsnachweise in den fachwissenschaftlichen<br />

Veranstaltungen und in der „Praxis und Theorie sportlicher<br />

Bewegungen“ werden durch den jeweiligen Leiter/die jeweilige<br />

Leiterin der Lehrveranstaltung vergeben. Verantwortung und Entscheidung<br />

über die Nachweise liegen bei dem Veranstaltungsleiter/der<br />

Veranstaltungsleiterin. Leistungs- und Teilleistungsnachweise<br />

bestätigen die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an<br />

Lehrveranstaltungen. Die Kriterien für die erfolgreiche Teilnahme<br />

werden zu Beginn des Semesters von dem jeweiligen Veranstaltungsleiter/der<br />

Veranstaltungsleiterin bekanntgegeben und dürfen<br />

während des Semesters nicht geändert werden.<br />

Grundlage für die erfolgreiche Teilnahme in den Veranstaltungen<br />

der Fachwissenschaften können insbesondere sein:<br />

- schriftlich ausgearbeitetes Referat,<br />

- eine Hausarbeit,<br />

- eine Klausur,<br />

- ein Protokoll,<br />

- die Lösung von Ausgaben in Übungsveranstaltungen,<br />

- Mündliche Prüfungen/Kolloquien,<br />

- Bewegungsmerkmale (quantitative, qualitative).<br />

Für Parallelveranstaltungen gelten jeweils die gleichen Kriterien.<br />

Eine regelmäßige Teilnahme wird bestätigt, wenn die Studierenden<br />

an mindestens 75 Prozent der Veranstaltungen teilgenommen<br />

haben. Bei Versäumnis ist es unter rechtlichen Gesichtspunkten<br />

ohne Bedeutung, auf welchen Gründen das Versäumnis beruht.<br />

Bei Vorliegen von entsprechender sportartspezifischer Leistungsfähigkeit<br />

in Veranstaltungen der „Praxis und Theorie sportlicher<br />

Bewegungen“ können Studierende auf Antrag von der regelmäßigen<br />

Teilnahme an Kursen durch die Prüfungskommission Sport<br />

befreit werden. In diesen Fällen ist der Erfolg durch die vorgeschriebenen<br />

Kursabschlussprüfungen nachzuweisen.<br />

Teilnahmescheine bestätigen die regelmäßige Teilnahme (siehe<br />

oben) an der jeweiligen Veranstaltung.<br />

5.4 Wiederholung von Studienleistungen<br />

Nicht bestandene Studienleistungen in Theorieveranstaltungen<br />

und Kursen der „Praxis und Theorie sportlicher Bewegungen“<br />

können grundsätzlich frühestens zu Beginn des folgenden Semesters<br />

wiederholt werden. Eine mindestens mit „ausreichend“<br />

bewertete Studienleistung kann nicht wiederholt werden. Für die<br />

Wiederholung studienbegleitender Prüfungsleistungen gilt III.<br />

8.1.1.

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