22.07.2014 Aufrufe

SII - Fachbereich Sportwissenschaft der Universität Wuppertal

SII - Fachbereich Sportwissenschaft der Universität Wuppertal

SII - Fachbereich Sportwissenschaft der Universität Wuppertal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

1 Rechtsgrundlagen<br />

Diese Studienordnung regelt auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> rechtlichen Vorgaben 1 das Studium im Studiengang<br />

Sport mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II bzw. für die Lehrämter<br />

für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II (§ 10 Abs. 4 LABG) an <strong>der</strong> Bergischen Universität<br />

- Gesamthochschule <strong>Wuppertal</strong>.<br />

2 Qualifikation (Zugangsvoraussetzungen)<br />

Zum Studium des Faches Sport mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für die oben genannten Lehrämter<br />

kann zugelassen werden, wer folgende Nachweise erbringt:<br />

− ein Zeugnis <strong>der</strong> Hochschulreife o<strong>der</strong> ein vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes<br />

Nordrhein-Westfalen als gleichwertig anerkanntes Zeugnis;<br />

− den Nachweis <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Eignung für das Sportstudium gemäß § 5 Abs. 5 LPO;<br />

− eine sportärztliche o<strong>der</strong> amtsärztliche Bescheinigung über die volle Sporttauglichkeit, sofern eine solche<br />

Bescheinigung nicht beim Nachweis <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Eignung vorgelegen hat.<br />

3 Studienbeginn<br />

Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden.<br />

4 Regelstudienzeit, Regelstudiendauer und Aufbau des Studiums<br />

(1) Die Regelstudienzeit umfaßt die Regelstudiendauer von acht Semestern und die Prüfungszeit von<br />

einem Semester.<br />

(2) Das Studium des Unterrichtsfaches Sport umfaßt einen Pflicht- und Wahlpflichtbereich von insgesamt<br />

64 Semesterwochenstunden (SWS). Davon entfallen 32 SWS auf den Bereich „Praxis und<br />

Theorie <strong>der</strong> Sportbereiche und Bewegungsfel<strong>der</strong>“ (Bereich A) sowie 32 SWS auf das Studium <strong>der</strong><br />

<strong>Sportwissenschaft</strong>lichen Theoriebereiche I bis III (Bereiche B, C, D). Das Studium glie<strong>der</strong>t sich in<br />

Grund- und Hauptstudium (§§ 11 und 12).<br />

(3) Bei einer Fächerkombination mit dem Fach Sport können die Studierenden zunächst vornehmlich<br />

dieses Fach und sodann das an<strong>der</strong>e Fach studieren (§16 LPO).<br />

1<br />

Diese sind das Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz<br />

- LABG) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 23. Juni 1989 (GV.NW. S. 421),<br />

geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 3. Mai 1994 (GV.NW.S.220), die Ordnung <strong>der</strong> Ersten Staatsprüfung für<br />

Lehrämter an Schulen (Lehramtsprüfungsordnung - LPO) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom<br />

23. August 1994 (GV.NW. S. 754) zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Verordnung vom 19. November 1996 (GV.<br />

NW. S. 524).<br />

2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!