Gemeinderats-Sitzungsprotokoll v. 02.03.2012 (832 KB) - .PDF
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5. Ohne Zustimmung der Gemeinde ist es dem Verkehrsinteressenten nicht gestattet, die ihm<br />
eingeräumten Rechte an Dritte, in welcher Rechtsform auch immer, ganz oder teilweise weiterzugeben.<br />
6. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />
7. Dieses Übereinkommen wird in zwei Ausfertigungen errichtet, von denen jeder Vertragsteil<br />
eine Ausfertigung erhält.<br />
8. Mit Abschluss des Übereinkommens sind alle bisherigen Vereinbarungen, welche in schriftlicher<br />
oder mündlicher Form geschlossen werden, gegenstandslos.<br />
9. Für alle Streitigkeiten aus diesem Übereinkommen wird der Gerichtsstand des für die Gemeinde<br />
Roßleithen örtlich und sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.<br />
10. Die gegenständliche Vereinbarung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Roßleithen in<br />
der Sitzung am <strong>02.03.2012</strong> genehmigt.<br />
11. Vom Verkehrsinteressent wird die Benützung der neuen Forststraße durch Wanderer bis auf<br />
unbestimmte Zeit geduldet. Sollte die Benützung der Forststraße im Rahmen von Holzschlägerungsarbeiten<br />
nicht möglich sein, sind entsprechende Hinweistafeln anzubringen.<br />
GV Menneweger:<br />
GV Menneweger stellt den Antrag, der Bringungsgenossenschaft Forstweg Saukogl die Zustimmung<br />
für den Neubau einer Forststraße nach den Bestimmungen des Übereinkommens zu erteilen.<br />
Vizebgm. Glanzer:<br />
Schließt sich den Wortmeldungen und dem Antrag von GV Menneweger an.<br />
GR Zegermacher:<br />
Möchte wissen, ob hier wieder ein Fall Wendlmühle (bezüglich Wegerecht) entstehen könnte.<br />
Bgm. Dittersdorfer:<br />
Erklärt, dass man diesen Fall nicht mit dem Fall Wendlmühle vergleichen kann. Die Wegparzelle<br />
gehört der Gemeinde und ist öffentlich. Es ist im Übereinkommen festgehalten, dass der Weg<br />
immer von Wanderern benutzt werden darf, dies ist Bgm. Dittersdorfer besonders wichtig.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt durch Handhebung einstimmig, seitens der Gemeinde Roßleithen,<br />
der Bringungsgenossenschaft Forstweg Saukogl die Zustimmung für den Neubau einer Forststraße<br />
im Bereich der öffentlichen Wegparzelle 905 KG Pichl zu erteilen.<br />
9. Kinderbetreuungseinrichtungsordnung für Kindergarten Pießling - Beschluss<br />
Sachverhalt:<br />
Bedingt durch die geringe Besuchsfrequenz am Freitagnachmittag wurde auf Vorschlag des Landes<br />
Oö. (Direktion Bildung und Gesellschaft) und im Einvernehmen mit der Kindergartenleitung<br />
und den betroffenen Eltern der Kindergartenbetrieb ab 01.02.2012 dahingehend geändert, dass<br />
jeweils an Freitagen der Kindergartenbetrieb um 14:00 Uhr endet.<br />
Die im Entwurf als Beilage vorliegende geänderte Kinderbetreuungseinrichtungsordnung beinhaltet<br />
nun die angeführte Änderung der Öffnungszeiten.