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Gemeinderats-Sitzungsprotokoll v. 02.03.2012 (832 KB) - .PDF

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5. Ohne Zustimmung der Gemeinde ist es dem Verkehrsinteressenten nicht gestattet, die ihm<br />

eingeräumten Rechte an Dritte, in welcher Rechtsform auch immer, ganz oder teilweise weiterzugeben.<br />

6. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />

7. Dieses Übereinkommen wird in zwei Ausfertigungen errichtet, von denen jeder Vertragsteil<br />

eine Ausfertigung erhält.<br />

8. Mit Abschluss des Übereinkommens sind alle bisherigen Vereinbarungen, welche in schriftlicher<br />

oder mündlicher Form geschlossen werden, gegenstandslos.<br />

9. Für alle Streitigkeiten aus diesem Übereinkommen wird der Gerichtsstand des für die Gemeinde<br />

Roßleithen örtlich und sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.<br />

10. Die gegenständliche Vereinbarung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Roßleithen in<br />

der Sitzung am <strong>02.03.2012</strong> genehmigt.<br />

11. Vom Verkehrsinteressent wird die Benützung der neuen Forststraße durch Wanderer bis auf<br />

unbestimmte Zeit geduldet. Sollte die Benützung der Forststraße im Rahmen von Holzschlägerungsarbeiten<br />

nicht möglich sein, sind entsprechende Hinweistafeln anzubringen.<br />

GV Menneweger:<br />

GV Menneweger stellt den Antrag, der Bringungsgenossenschaft Forstweg Saukogl die Zustimmung<br />

für den Neubau einer Forststraße nach den Bestimmungen des Übereinkommens zu erteilen.<br />

Vizebgm. Glanzer:<br />

Schließt sich den Wortmeldungen und dem Antrag von GV Menneweger an.<br />

GR Zegermacher:<br />

Möchte wissen, ob hier wieder ein Fall Wendlmühle (bezüglich Wegerecht) entstehen könnte.<br />

Bgm. Dittersdorfer:<br />

Erklärt, dass man diesen Fall nicht mit dem Fall Wendlmühle vergleichen kann. Die Wegparzelle<br />

gehört der Gemeinde und ist öffentlich. Es ist im Übereinkommen festgehalten, dass der Weg<br />

immer von Wanderern benutzt werden darf, dies ist Bgm. Dittersdorfer besonders wichtig.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt durch Handhebung einstimmig, seitens der Gemeinde Roßleithen,<br />

der Bringungsgenossenschaft Forstweg Saukogl die Zustimmung für den Neubau einer Forststraße<br />

im Bereich der öffentlichen Wegparzelle 905 KG Pichl zu erteilen.<br />

9. Kinderbetreuungseinrichtungsordnung für Kindergarten Pießling - Beschluss<br />

Sachverhalt:<br />

Bedingt durch die geringe Besuchsfrequenz am Freitagnachmittag wurde auf Vorschlag des Landes<br />

Oö. (Direktion Bildung und Gesellschaft) und im Einvernehmen mit der Kindergartenleitung<br />

und den betroffenen Eltern der Kindergartenbetrieb ab 01.02.2012 dahingehend geändert, dass<br />

jeweils an Freitagen der Kindergartenbetrieb um 14:00 Uhr endet.<br />

Die im Entwurf als Beilage vorliegende geänderte Kinderbetreuungseinrichtungsordnung beinhaltet<br />

nun die angeführte Änderung der Öffnungszeiten.

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