Informationen zur - beim SPZ Linz-Land
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<strong>Informationen</strong> <strong>zur</strong> Lese–Rechtschreibschwäche/LRS (Legasthenie)<br />
1. Was ist eine Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)?<br />
2. Wie erkennt man eine Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)?<br />
3. Wer stellt eine Lese-Rechtschreib-Schwäche fest (LRS)?<br />
4. Gibt es einen LRS-Bescheid?<br />
5. Welche Hilfen stehen <strong>zur</strong> Diagnose und für Fördermaßnahmen<br />
<strong>zur</strong> Verfügung?<br />
6. Wie wird die Rechtschreibung in einer Schularbeit beurteilt?<br />
7. Kann ein Kind nur auf Grund seiner Rechtschreibergebnisse in<br />
Deutsch negativ beurteilt werden?<br />
8. Kann ein Kind wiederholen?<br />
9. Links<br />
1. Was ist eine Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)?<br />
Eine Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS/Legasthenie) wird im schulischen<br />
Organisations- und Kooperationsmodell <strong>zur</strong> Förderung von Kindern mit Lese-<br />
Rechtschreib-Schwäche des <strong>Land</strong>esschulrates von Oberösterreich als<br />
Beeinträchtigung <strong>beim</strong> Erlernen der Lese- und Rechtschreibfertigkeit umschrieben.<br />
Die Störung des Lernprozesses ist nicht durch eine spezifische Sinnesbehinderung<br />
oder durch eine allgemeine geistig-intellektuelle Behinderung erklärbar.<br />
Nach ICD-10 (= internationale Klassifikation psychischer Störungen) gehört LRS zu<br />
den umschriebenen Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten. Folgende<br />
Bedingungen müssen erfüllt sein:<br />
Das Hauptmerkmal ist eine eindeutige Beeinträchtigung in der Entwicklung der<br />
Lesefertigkeiten, die nicht allein durch das Entwicklungsalter, unangemessene<br />
Beschulung oder andere Probleme erklärbar ist. Das beinhaltet das<br />
Leseverständnis, die Fähigkeit gelesene Worte wieder zu erkennen und<br />
vorzulesen.<br />
Mit der Lesestörung geht oftmals eine Rechtschreibstörung einher. Die Kinder<br />
haben Probleme, Wörter richtig zu buchstabieren und zu schreiben.<br />
Kinder mit einer LRS haben oft in der Vorgeschichte eine umschriebene<br />
Entwicklungsstörung, besonders die Sprachfunktionen betreffend. Kinder<br />
haben Defizite in der phonologischen Verarbeitung, d.h. im Zugriff auf die<br />
Lautstruktur der gesprochenen Sprache.<br />
Es besteht eine auffällige Diskrepanz der Fortschritte <strong>beim</strong> Lesen/Schreiben<br />
und sonst durchschnittlicher oder überdurchschnittlicher Intelligenz.<br />
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2. Wie erkenne ich eine Lese-Rechtschreib-Schwäche?<br />
An der Fehlerhäufigkeit und Unstrukturiertheit der Fehler erkenne ich eine LRS.<br />
Diese Kinder machen wesentlich mehr Fehler als andere, wobei auch häufig<br />
verwendete Wörter betroffen sind. Es gibt keine typischen Fehler. Fehler, wie zB b-d,<br />
b-p …. weisen nicht zwangsläufig auf eine spezielle Lese-Rechtschreib-Schwäche<br />
hin. Wenn ein Kind grundsätzlich gute Schulleistungen erbringt, jedoch im Lesen und<br />
Rechtscheiben mehrere der folgenden Symptome zeigt, ist eine Abklärung unbedingt<br />
zu empfehlen.<br />
Auslassungen, Ersetzungen, Verdrehungen oder Hinzufügung von<br />
Buchstaben, Worten oder Wortteilen <strong>beim</strong> Lesen<br />
Niedrige Lesegeschwindigkeit<br />
Startschwierigkeiten <strong>beim</strong> Vorlesen, langes Zögern, Verlieren der Zeile im<br />
Text, ungenaues Phrasieren<br />
Vertauschung von Wörtern im Satz und von Buchstaben in den Wörtern<br />
Unfähigkeit Gelesenes Wiederzugeben<br />
Fehler in der phonetischen Genauigkeit<br />
Schwierigkeiten bei der Buchstabe-Lautbeziehung<br />
Probleme <strong>beim</strong> Zusammenlauten der Phoneme<br />
<br />
<br />
Die Segmentierung von Wörtern fällt sehr schwer<br />
Probleme <strong>beim</strong> Aufbau des Sichtwortschatzes; es ist oft nicht möglich häufig<br />
vorkommende Wörter als Wortbilder abzuspeichern und wiederzugeben<br />
3. Wer stellt die Lese-Rechtschreib-Schwäche fest?<br />
Die Lehrkräfte der betreffenden Unterrichtsfächer stellen eine LRS fest. Zum<br />
Nachweis einer gravierenden LRS kann ein Gutachten von fachlich anerkannten<br />
Institutionen erbracht werden.<br />
Erlässe des LSR für OÖ A3-23-1/2-01 v. 7.6.2001 und A3-23-1/6-ad1-07 v. 12.3.2008<br />
4. Gibt es einen LRS- Bescheid?<br />
Nein, es gibt keinen LRS-Bescheid und keinen Zeugnisvermerk.<br />
5. Welche Hilfen stehen <strong>zur</strong> Diagnose und für Fördermaßnahmen <strong>zur</strong><br />
Verfügung?<br />
Individualisierung und Differenzierung im Klassenunterricht<br />
Förderkonzept der Schule<br />
<strong>SPZ</strong>: LRS- Beratung<br />
Schulpsychologische Beratungsstelle<br />
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Bei besonders komplexen und schweren Fällen wird den Eltern die Einholung eines<br />
Gutachtens von fachlich anerkannten Institutionen <strong>zur</strong> weiteren Abklärung<br />
empfohlen.<br />
Krankenhaus der Barmherzigen Brüder, Institut für Sinnes- und<br />
Sprachneurologie<br />
<strong>Land</strong>es-Frauen und Kinderklinik, Abteilung Kinder und Jugendpsychiatrie<br />
Wagner-Jauregg Krankenhaus, Abteilung Jugendpsychiatrie<br />
Institut für Familien- und Jugendberatung der Stadt <strong>Linz</strong><br />
Zentrum Spattstraße, Familien- und Erziehungsberatung<br />
Institut Legasthenie, OÖ Hilfswerk<br />
Ambulatorium St. Isidor der Caritas der Diözese <strong>Linz</strong><br />
Gutachten anderer Institutionen können von den Lehrern angenommen und<br />
berücksichtigt werden. Die Entscheidung liegt in der Hand des Lehrers (Klassenoder<br />
Schulkonferenz).<br />
6. Beurteilung der Rechtschreibung in einer Schularbeit?<br />
Die Rechtschreibung ist nur einer von vier zu beurteilenden Teilbereichen. Bei<br />
rechtschreibschwachen Kindern können Fehler innerhalb einer Fehlerkategorie als<br />
ein Fehler gewertet werden. Diese dienen als Übungsgrundlage im Unterricht und<br />
können bei der nächsten Schularbeit in die Beurteilung miteinbezogen werden.<br />
Rundschreiben Nr. 32/2001 des BM<br />
Erlässe des LSR für OÖ A3-23-1/2-01 v. 7.6.2001 und A3-23-1/6-ad1-07 v. 12.3.2008<br />
7. Kann ein Kind nur auf Grund seiner Rechtschreibergebnisse in Deutsch<br />
negativ beurteilt werden?<br />
Nein, da sonst alle anderen Teilbereiche der Deutschnote auch negativ sein<br />
müssten.<br />
8. Kann ein Kind wiederholen?<br />
Ja, wenn die Mindestanforderungen aller Deutschbereiche - die unverzichtbaren<br />
Kernbereiche sind vom Lehrer festzulegen - nicht erfüllt wurden.<br />
Aber: Eltern müssen über die Defizite ehest benachrichtigt und über<br />
Fördermaßnahmen informiert werden (Frühwarnsystem).<br />
9. Links<br />
www.lsr-ooe.gv.at/erlaesse<br />
www.cisonline.at/Gesetzliche Grundlagen/Rundschreiben, Erlässe<br />
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