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Informationen zur - beim SPZ Linz-Land

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<strong>Informationen</strong> <strong>zur</strong> Lese–Rechtschreibschwäche/LRS (Legasthenie)<br />

1. Was ist eine Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)?<br />

2. Wie erkennt man eine Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)?<br />

3. Wer stellt eine Lese-Rechtschreib-Schwäche fest (LRS)?<br />

4. Gibt es einen LRS-Bescheid?<br />

5. Welche Hilfen stehen <strong>zur</strong> Diagnose und für Fördermaßnahmen<br />

<strong>zur</strong> Verfügung?<br />

6. Wie wird die Rechtschreibung in einer Schularbeit beurteilt?<br />

7. Kann ein Kind nur auf Grund seiner Rechtschreibergebnisse in<br />

Deutsch negativ beurteilt werden?<br />

8. Kann ein Kind wiederholen?<br />

9. Links<br />

1. Was ist eine Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)?<br />

Eine Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS/Legasthenie) wird im schulischen<br />

Organisations- und Kooperationsmodell <strong>zur</strong> Förderung von Kindern mit Lese-<br />

Rechtschreib-Schwäche des <strong>Land</strong>esschulrates von Oberösterreich als<br />

Beeinträchtigung <strong>beim</strong> Erlernen der Lese- und Rechtschreibfertigkeit umschrieben.<br />

Die Störung des Lernprozesses ist nicht durch eine spezifische Sinnesbehinderung<br />

oder durch eine allgemeine geistig-intellektuelle Behinderung erklärbar.<br />

Nach ICD-10 (= internationale Klassifikation psychischer Störungen) gehört LRS zu<br />

den umschriebenen Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten. Folgende<br />

Bedingungen müssen erfüllt sein:<br />

Das Hauptmerkmal ist eine eindeutige Beeinträchtigung in der Entwicklung der<br />

Lesefertigkeiten, die nicht allein durch das Entwicklungsalter, unangemessene<br />

Beschulung oder andere Probleme erklärbar ist. Das beinhaltet das<br />

Leseverständnis, die Fähigkeit gelesene Worte wieder zu erkennen und<br />

vorzulesen.<br />

Mit der Lesestörung geht oftmals eine Rechtschreibstörung einher. Die Kinder<br />

haben Probleme, Wörter richtig zu buchstabieren und zu schreiben.<br />

Kinder mit einer LRS haben oft in der Vorgeschichte eine umschriebene<br />

Entwicklungsstörung, besonders die Sprachfunktionen betreffend. Kinder<br />

haben Defizite in der phonologischen Verarbeitung, d.h. im Zugriff auf die<br />

Lautstruktur der gesprochenen Sprache.<br />

Es besteht eine auffällige Diskrepanz der Fortschritte <strong>beim</strong> Lesen/Schreiben<br />

und sonst durchschnittlicher oder überdurchschnittlicher Intelligenz.<br />

1


2. Wie erkenne ich eine Lese-Rechtschreib-Schwäche?<br />

An der Fehlerhäufigkeit und Unstrukturiertheit der Fehler erkenne ich eine LRS.<br />

Diese Kinder machen wesentlich mehr Fehler als andere, wobei auch häufig<br />

verwendete Wörter betroffen sind. Es gibt keine typischen Fehler. Fehler, wie zB b-d,<br />

b-p …. weisen nicht zwangsläufig auf eine spezielle Lese-Rechtschreib-Schwäche<br />

hin. Wenn ein Kind grundsätzlich gute Schulleistungen erbringt, jedoch im Lesen und<br />

Rechtscheiben mehrere der folgenden Symptome zeigt, ist eine Abklärung unbedingt<br />

zu empfehlen.<br />

Auslassungen, Ersetzungen, Verdrehungen oder Hinzufügung von<br />

Buchstaben, Worten oder Wortteilen <strong>beim</strong> Lesen<br />

Niedrige Lesegeschwindigkeit<br />

Startschwierigkeiten <strong>beim</strong> Vorlesen, langes Zögern, Verlieren der Zeile im<br />

Text, ungenaues Phrasieren<br />

Vertauschung von Wörtern im Satz und von Buchstaben in den Wörtern<br />

Unfähigkeit Gelesenes Wiederzugeben<br />

Fehler in der phonetischen Genauigkeit<br />

Schwierigkeiten bei der Buchstabe-Lautbeziehung<br />

Probleme <strong>beim</strong> Zusammenlauten der Phoneme<br />

<br />

<br />

Die Segmentierung von Wörtern fällt sehr schwer<br />

Probleme <strong>beim</strong> Aufbau des Sichtwortschatzes; es ist oft nicht möglich häufig<br />

vorkommende Wörter als Wortbilder abzuspeichern und wiederzugeben<br />

3. Wer stellt die Lese-Rechtschreib-Schwäche fest?<br />

Die Lehrkräfte der betreffenden Unterrichtsfächer stellen eine LRS fest. Zum<br />

Nachweis einer gravierenden LRS kann ein Gutachten von fachlich anerkannten<br />

Institutionen erbracht werden.<br />

Erlässe des LSR für OÖ A3-23-1/2-01 v. 7.6.2001 und A3-23-1/6-ad1-07 v. 12.3.2008<br />

4. Gibt es einen LRS- Bescheid?<br />

Nein, es gibt keinen LRS-Bescheid und keinen Zeugnisvermerk.<br />

5. Welche Hilfen stehen <strong>zur</strong> Diagnose und für Fördermaßnahmen <strong>zur</strong><br />

Verfügung?<br />

Individualisierung und Differenzierung im Klassenunterricht<br />

Förderkonzept der Schule<br />

<strong>SPZ</strong>: LRS- Beratung<br />

Schulpsychologische Beratungsstelle<br />

2


Bei besonders komplexen und schweren Fällen wird den Eltern die Einholung eines<br />

Gutachtens von fachlich anerkannten Institutionen <strong>zur</strong> weiteren Abklärung<br />

empfohlen.<br />

Krankenhaus der Barmherzigen Brüder, Institut für Sinnes- und<br />

Sprachneurologie<br />

<strong>Land</strong>es-Frauen und Kinderklinik, Abteilung Kinder und Jugendpsychiatrie<br />

Wagner-Jauregg Krankenhaus, Abteilung Jugendpsychiatrie<br />

Institut für Familien- und Jugendberatung der Stadt <strong>Linz</strong><br />

Zentrum Spattstraße, Familien- und Erziehungsberatung<br />

Institut Legasthenie, OÖ Hilfswerk<br />

Ambulatorium St. Isidor der Caritas der Diözese <strong>Linz</strong><br />

Gutachten anderer Institutionen können von den Lehrern angenommen und<br />

berücksichtigt werden. Die Entscheidung liegt in der Hand des Lehrers (Klassenoder<br />

Schulkonferenz).<br />

6. Beurteilung der Rechtschreibung in einer Schularbeit?<br />

Die Rechtschreibung ist nur einer von vier zu beurteilenden Teilbereichen. Bei<br />

rechtschreibschwachen Kindern können Fehler innerhalb einer Fehlerkategorie als<br />

ein Fehler gewertet werden. Diese dienen als Übungsgrundlage im Unterricht und<br />

können bei der nächsten Schularbeit in die Beurteilung miteinbezogen werden.<br />

Rundschreiben Nr. 32/2001 des BM<br />

Erlässe des LSR für OÖ A3-23-1/2-01 v. 7.6.2001 und A3-23-1/6-ad1-07 v. 12.3.2008<br />

7. Kann ein Kind nur auf Grund seiner Rechtschreibergebnisse in Deutsch<br />

negativ beurteilt werden?<br />

Nein, da sonst alle anderen Teilbereiche der Deutschnote auch negativ sein<br />

müssten.<br />

8. Kann ein Kind wiederholen?<br />

Ja, wenn die Mindestanforderungen aller Deutschbereiche - die unverzichtbaren<br />

Kernbereiche sind vom Lehrer festzulegen - nicht erfüllt wurden.<br />

Aber: Eltern müssen über die Defizite ehest benachrichtigt und über<br />

Fördermaßnahmen informiert werden (Frühwarnsystem).<br />

9. Links<br />

www.lsr-ooe.gv.at/erlaesse<br />

www.cisonline.at/Gesetzliche Grundlagen/Rundschreiben, Erlässe<br />

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