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Schulassistenz an öffentlichen Pflichtschulen - Landesschulrat für ...

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6.2. Protokoll (Formular S 5)<br />

Anlassfallbezogen sind Aufzeichnungen über die Ereignisse, die über den schulischen Alltag hinausgehen<br />

(bzw. den schulischen Alltag gravierend beeinflussen), zu führen. Die Protokolle<br />

verbleiben bei der Schulassistentin/beim Schulassistenten bzw. beim Dienstgeber.<br />

Am Ende des Schuljahres ist ein Abschlussbericht zu erstellen, der am regionalen SPZ aufliegt.<br />

Das L<strong>an</strong>d Oberösterreich hat das Recht auf Einsicht in die gesamten Dokumentationen.<br />

7. Berufsschulen<br />

Diese Rahmenrichtlinien gilt für die Beistellung von Schulassistentinnen/Schulassistenten <strong>an</strong> öffentlichen<br />

Berufsschulen mit der Maßgabe sinngemäß, dass <strong>an</strong> die Stelle des Bezirksschulrates der<br />

L<strong>an</strong>desschulrat (L<strong>an</strong>desschulinspektor) tritt.<br />

Seite 8

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