Schulassistenz an öffentlichen Pflichtschulen - Landesschulrat für ...
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6.2. Protokoll (Formular S 5)<br />
Anlassfallbezogen sind Aufzeichnungen über die Ereignisse, die über den schulischen Alltag hinausgehen<br />
(bzw. den schulischen Alltag gravierend beeinflussen), zu führen. Die Protokolle<br />
verbleiben bei der Schulassistentin/beim Schulassistenten bzw. beim Dienstgeber.<br />
Am Ende des Schuljahres ist ein Abschlussbericht zu erstellen, der am regionalen SPZ aufliegt.<br />
Das L<strong>an</strong>d Oberösterreich hat das Recht auf Einsicht in die gesamten Dokumentationen.<br />
7. Berufsschulen<br />
Diese Rahmenrichtlinien gilt für die Beistellung von Schulassistentinnen/Schulassistenten <strong>an</strong> öffentlichen<br />
Berufsschulen mit der Maßgabe sinngemäß, dass <strong>an</strong> die Stelle des Bezirksschulrates der<br />
L<strong>an</strong>desschulrat (L<strong>an</strong>desschulinspektor) tritt.<br />
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