Gemeindeprospekt - Propsteipfarrei St. Ludgerus
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Kirchenvorstand<br />
• Was hat der Kirchenvorstand zu tun?<br />
Knapp und kurz heißt es im Gesetz vom 24.Juli 1924: „Der Kirchenvorstand verwaltet<br />
das Vermögen der Kirchengemeinde. Er vertritt die Gemeinde und verwaltet<br />
das Vermögen“. - Dahinter stehen zunächst einmal Zahlen, Konten, Haushalte,<br />
Verträge, Kollekten, Zuweisungen, bebaute und unbebaute Grundstücke. In der<br />
Hauptsache geht es um Menschen in unserer Gemeinde. So möchten wir in unserer<br />
Gemeinde beide Kirchen zu Gottesdiensten oder zum stillen Gebet besuchen<br />
können, ohne im Winter dort zu frieren. Der Kirchenvorstand hat Regelungen für<br />
viele Bereiche zu treffen, z.B. für die Kindergärten „Rummelpott" und „Lummerland",<br />
für die Altenwohnungen und die Altentagesstätte, für das „Betreute Wohnen“<br />
und vieles andere mehr. – Er muss dafür sorgen, dass für die vielen Aufgaben<br />
stets Geld bereit steht.<br />
• Wie sieht unser Kirchenvorstand in <strong>St</strong>. <strong>Ludgerus</strong> aus ?<br />
Der Vorsitzende des Kirchenvorstandes ist stets der Propst unserer Gemeinde.<br />
Unserem Kirchenvorstand gehören 10 gewählte Mitglieder an. Alle drei Jahre<br />
scheiden fünf Mitglieder aus und fünf Mitglieder werden neu hinzugewählt. Die<br />
Amtszeit eines gewählten Kirchenvorstandsmitglied beträgt sechs Jahre.<br />
• Welche Einflussnahme haben die Mitglieder unserer Gemeinde auf den<br />
Kirchenvorstand ?<br />
Jede Frau und jedermann kann die Mitglieder des Kirchenvorstandes direkt oder<br />
über das Pfarrbüro ansprechen.<br />
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