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Teilnahmebedingungen der Jugendfreizeit des ... - Stadt Butzbach

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<strong>Teilnahmebedingungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Jugendfreizeit</strong> <strong>des</strong><br />

Jugendbahnhofs<br />

1. Anmeldung und Teilnahmevertrag<br />

Die Anmeldung sollte auf dem beigefügten Vordruck erfolgen. Das<br />

Anmeldeformular muss vollständig ausgefüllt bis spätestens zum Anmeldschluss<br />

bei dem Veranstalter eingegangen sein. Der Teilnahmevertrag ist zustande<br />

gekommen, wenn die Anmeldung vom Veranstalter schriftlich bestätigt wurde<br />

und die Anzahlung bei dem Veranstalter eingegangen ist. Für Teilnehmer aus<br />

an<strong>der</strong>en Landkreisen erhöht sich <strong>der</strong> Teilnehmerbeitrag um den Kreiszuschuss<br />

<strong>des</strong> Landkreises. Maßgeblich für den Inhalt <strong>des</strong> Teilnahmevertrags sind allein die<br />

Freizeitausschreibung, diese <strong>Teilnahmebedingungen</strong> und die schriftliche<br />

Anmeldebestätigung; mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam.<br />

2. Zahlungsbedingungen<br />

Mit <strong>der</strong> Bestätigung <strong>der</strong> Anmeldung durch den Veranstalter wird eine Anzahlung<br />

fällig. Die Zahlung <strong>des</strong> Restbetrags muss bis spätestens zum angegebenen<br />

Termin in <strong>der</strong> Ausschreibung erfolgen. Bei Nichteinhaltung <strong>der</strong> Zahlungsfrist ist<br />

<strong>der</strong> Veranstalter berechtigt, die/den Angemeldete/n von <strong>der</strong> Teilnahme<br />

auszuschließen. Alle Zahlungen gehen auf das in <strong>der</strong> Ausschreibung angegebene<br />

Konto unter Angabe <strong>des</strong> Verwendungszwecks.<br />

3. Rücktritt <strong>der</strong> TeilnehmerInnen<br />

Ein Rücktritt von <strong>der</strong> Freizeit ist je<strong>der</strong>zeit möglich, muss aber schriftlich<br />

erfolgen. Bei einem Rücktritt muss <strong>der</strong> Veranstalter einen pauschalen<br />

Ersatzanspruch geltend machen. Dieser beträgt bei einer Abmeldung zwischen<br />

dem 42. und 10. Tag vor Reisebeginn 50% <strong>der</strong> Reisekosten, vom 9 Tag bis zum 3.<br />

Tag vor Reisebeginn 80% und ab dem 2. Tag 100%, sofern sich nicht eine<br />

geeignete Ersatzperson findet. Bei einem Rücktritt vor den angegebenen<br />

Fristen wird eine Verwaltungsgebühr von 25,-- € erhoben. Für den<br />

Rücktrittszeitpunkt ist <strong>der</strong> Eingang <strong>der</strong> Abmeldung beim Veranstalter<br />

maßgebend.<br />

4. Rücktritt <strong>des</strong> Veranstalters<br />

Wird die in <strong>der</strong> Ausschreibung angegebene Min<strong>des</strong>tteilnehmerzahl nicht<br />

erreicht, ist <strong>der</strong> Veranstalter berechtigt, die Freizeit bis 4 Wochen vor Beginn


abzusagen. Der eingezahlte Teilnehmerbeitrag wird in voller Höhe zurück<br />

gezahlt, weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.<br />

5. Haftung<br />

Die Haftung ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf den einfachen<br />

Freizeitpreis beschränkt, soweit ein Schaden we<strong>der</strong> vorsätzlich noch grob<br />

fahrlässig herbeigeführt wird. Eine Haftung für selbst verschuldete Unfälle, bei<br />

Fällen höherer Gewalt sowie für verlorene Gegenstände, Kleidungsstücke etc.<br />

wird nicht übernommen.<br />

6. Ausschluss von <strong>der</strong> Freizeit<br />

Die Freizeitleitung ist berechtigt, TeilnehmerInnen bei groben Verstößen gegen<br />

die Freizeitordnung von <strong>der</strong> weiteren Teilnahme auszuschließen. Die Kosten für<br />

die Rückreise incl. Begleitperson gehen zu Lasten <strong>des</strong>/<strong>der</strong> betreffenden<br />

Teilnehmers/Teilnehmerin. Ein Anspruch auf Rückerstattung <strong>des</strong><br />

Teilnehmerbeitrags besteht nicht.<br />

7. Fotos<br />

Ich bin damit einverstanden, dass Fotos, die während <strong>der</strong> Freizeiten und<br />

Aktionen entstehen, für die Öffentlichkeitsarbeit z.B. in <strong>der</strong> Zeitung und auf<br />

<strong>der</strong> Webseite <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> veröffentlicht werden.

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