Teilnahmebedingungen der Jugendfreizeit des ... - Stadt Butzbach
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<strong>Teilnahmebedingungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Jugendfreizeit</strong> <strong>des</strong><br />
Jugendbahnhofs<br />
1. Anmeldung und Teilnahmevertrag<br />
Die Anmeldung sollte auf dem beigefügten Vordruck erfolgen. Das<br />
Anmeldeformular muss vollständig ausgefüllt bis spätestens zum Anmeldschluss<br />
bei dem Veranstalter eingegangen sein. Der Teilnahmevertrag ist zustande<br />
gekommen, wenn die Anmeldung vom Veranstalter schriftlich bestätigt wurde<br />
und die Anzahlung bei dem Veranstalter eingegangen ist. Für Teilnehmer aus<br />
an<strong>der</strong>en Landkreisen erhöht sich <strong>der</strong> Teilnehmerbeitrag um den Kreiszuschuss<br />
<strong>des</strong> Landkreises. Maßgeblich für den Inhalt <strong>des</strong> Teilnahmevertrags sind allein die<br />
Freizeitausschreibung, diese <strong>Teilnahmebedingungen</strong> und die schriftliche<br />
Anmeldebestätigung; mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam.<br />
2. Zahlungsbedingungen<br />
Mit <strong>der</strong> Bestätigung <strong>der</strong> Anmeldung durch den Veranstalter wird eine Anzahlung<br />
fällig. Die Zahlung <strong>des</strong> Restbetrags muss bis spätestens zum angegebenen<br />
Termin in <strong>der</strong> Ausschreibung erfolgen. Bei Nichteinhaltung <strong>der</strong> Zahlungsfrist ist<br />
<strong>der</strong> Veranstalter berechtigt, die/den Angemeldete/n von <strong>der</strong> Teilnahme<br />
auszuschließen. Alle Zahlungen gehen auf das in <strong>der</strong> Ausschreibung angegebene<br />
Konto unter Angabe <strong>des</strong> Verwendungszwecks.<br />
3. Rücktritt <strong>der</strong> TeilnehmerInnen<br />
Ein Rücktritt von <strong>der</strong> Freizeit ist je<strong>der</strong>zeit möglich, muss aber schriftlich<br />
erfolgen. Bei einem Rücktritt muss <strong>der</strong> Veranstalter einen pauschalen<br />
Ersatzanspruch geltend machen. Dieser beträgt bei einer Abmeldung zwischen<br />
dem 42. und 10. Tag vor Reisebeginn 50% <strong>der</strong> Reisekosten, vom 9 Tag bis zum 3.<br />
Tag vor Reisebeginn 80% und ab dem 2. Tag 100%, sofern sich nicht eine<br />
geeignete Ersatzperson findet. Bei einem Rücktritt vor den angegebenen<br />
Fristen wird eine Verwaltungsgebühr von 25,-- € erhoben. Für den<br />
Rücktrittszeitpunkt ist <strong>der</strong> Eingang <strong>der</strong> Abmeldung beim Veranstalter<br />
maßgebend.<br />
4. Rücktritt <strong>des</strong> Veranstalters<br />
Wird die in <strong>der</strong> Ausschreibung angegebene Min<strong>des</strong>tteilnehmerzahl nicht<br />
erreicht, ist <strong>der</strong> Veranstalter berechtigt, die Freizeit bis 4 Wochen vor Beginn
abzusagen. Der eingezahlte Teilnehmerbeitrag wird in voller Höhe zurück<br />
gezahlt, weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.<br />
5. Haftung<br />
Die Haftung ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf den einfachen<br />
Freizeitpreis beschränkt, soweit ein Schaden we<strong>der</strong> vorsätzlich noch grob<br />
fahrlässig herbeigeführt wird. Eine Haftung für selbst verschuldete Unfälle, bei<br />
Fällen höherer Gewalt sowie für verlorene Gegenstände, Kleidungsstücke etc.<br />
wird nicht übernommen.<br />
6. Ausschluss von <strong>der</strong> Freizeit<br />
Die Freizeitleitung ist berechtigt, TeilnehmerInnen bei groben Verstößen gegen<br />
die Freizeitordnung von <strong>der</strong> weiteren Teilnahme auszuschließen. Die Kosten für<br />
die Rückreise incl. Begleitperson gehen zu Lasten <strong>des</strong>/<strong>der</strong> betreffenden<br />
Teilnehmers/Teilnehmerin. Ein Anspruch auf Rückerstattung <strong>des</strong><br />
Teilnehmerbeitrags besteht nicht.<br />
7. Fotos<br />
Ich bin damit einverstanden, dass Fotos, die während <strong>der</strong> Freizeiten und<br />
Aktionen entstehen, für die Öffentlichkeitsarbeit z.B. in <strong>der</strong> Zeitung und auf<br />
<strong>der</strong> Webseite <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> veröffentlicht werden.