Anlagen zur 20. Sitzung der ... - Stadt Butzbach
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<strong>Anlagen</strong><br />
<strong>zur</strong> <strong>20.</strong> <strong>Sitzung</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
am Donnerstag, dem 13.12.2012<br />
Teil A (ohne Aussprache)<br />
TOP 1<br />
Eröffnung und Begrüßung<br />
TOP 2<br />
Mitteilungen und Anfragen<br />
TOP 3<br />
Verleihung von Ehrenbezeichnungen gem. § 7 <strong>der</strong> Hauptsatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong>
Teil B (mit Aussprache)<br />
TOP 4<br />
STADT BUTZBACH<br />
FD: 601 Allgem. Finanzwirtschaft, Beteiligungscontroll <strong>Butzbach</strong>, 21.11.2012<br />
Diktatzeichen: Lean<strong>der</strong>, Sigmar<br />
Bezugsnummer:<br />
BESCHLUSSVORLAGE Nummer: 2012/0458<br />
Beratungsfolge<br />
Der Magistrat<br />
Haupt- und Finanzausschuss<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
TOP<br />
Gebührenkalkulation für die gesplittete Abwassergebühr<br />
Festlegung <strong>der</strong> Gebührensätze für Schmutzwasser und Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
Beschluss:<br />
Die Gebührenkalkulation <strong>der</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kreh – Hofmann – Widmer<br />
<strong>zur</strong> Ermittlung <strong>der</strong> kostendeckenden Gebühren für die zentrale Schmutz- und<br />
Nie<strong>der</strong>schlagswasserbeseitigung für das Jahr 2013 wird zustimmend <strong>zur</strong> Kenntnis<br />
genommen.<br />
Es wird beschlossen, die in <strong>der</strong> Gebührenkalkulation ermittelten kostendeckenden<br />
Gebührensätze für Schmutzwasser in Höhe von 3,73 €/cbm und für Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />
in Höhe von 0,50 €/qm in die neue Entwässerungssatzung zu übernehmen und zum<br />
01.01.2013 festzusetzen.<br />
Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung <strong>Butzbach</strong> (EAB) wird<br />
beauftragt, bis zum 31.10.2013 eine Nachkalkulation für die neuen Gebührensätze unter<br />
Berücksichtigung <strong>der</strong> bis zu diesem Zeitpunkt veranlagten Gebühren und durchgeführten<br />
Korrekturen bei den versiegelten Flächen vorzulegen und gegebenenfalls den zuständigen<br />
städtischen Gremien Vorschläge für Gebührenanpassungen zu unterbreiten.<br />
Stellungnahme FD Zentrale Finanzen / Finanzielle Auswirkungen:<br />
Keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
Zeichnungsleiste:<br />
FD 6<br />
Sachstandsbericht:<br />
(Unterschrift)<br />
Im Zuge <strong>der</strong> geplanten Einführung <strong>der</strong> gesplitteten Abwassergebühr zum 01.01.2013 wurde<br />
durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kreh – Hofmann – Widmer in Zusammenarbeit<br />
mit dem Büro SYDRO-Consult und <strong>der</strong> Betriebsleitung des EAB eine Gebührenkalkulation<br />
<strong>zur</strong> Ermittlung <strong>der</strong> kostendeckenden Gebühren für die zentrale Schmutz- und<br />
Nie<strong>der</strong>schlagswasserbeseitigung für das Jahr 2013 erstellt.<br />
Diese Vorgehensweise wurde mit den an <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> gesplitteten Abwassergebühr<br />
beteiligten Kommunen Münzenberg, Rockenberg und Wölfersheim abgestimmt.<br />
Bekanntlich wurde die Einführung <strong>der</strong> gesplitteten Abwassergebühr im Rahmen einer<br />
interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) mit den genannten Kommunen unter<br />
Fe<strong>der</strong>führung des EAB organisiert und durchgeführt. Die Gebührenkalkulation durch das<br />
Büro Kreh – Hofmann – Widmer ist auf Basis einheitlicher Kalkulationsgrundlagen für alle<br />
vier Kommunen erfolgt. Die beteiligen Kommunen haben sich dabei von Anfang an darauf<br />
verständigt, eine kostendeckende Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 erstellen zu<br />
lassen und den politischen Gremien vorzuschlagen, möglichst keine Diskussionen über<br />
Gebührenanpassungen im Rahmen <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> gesplitteten Abwassergebühren zu<br />
führen. Da die Gebühren- und Bemessungsgrundlagen für die Kalkulation <strong>der</strong> gesplitteten<br />
Abwassergebühren teilweise erheblich von den bisherigen Kalkulationsgrundlagen für die<br />
Ermittlung von Abwassergebühren allein nach dem Frischwassermaßstab abweichen, ist<br />
ein direkter Vergleich zwischen den bisherigen Gebührensätzen und den neuen<br />
Gebührensätzen für die gesplittete Abwassergebühr nicht möglich. Die Verknüpfung <strong>der</strong><br />
neuen Gebührenkalkulation mit einer Diskussion über Gebührenanpassungen erscheint<br />
wenig transparent und ist für die Gebührenzahler kaum nachvollziehbar.<br />
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die jetzt vorliegende Gebührenkalkulation bei <strong>der</strong><br />
Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühr hinsichtlich <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> bebauten und<br />
befestigten/versiegelten Flächen (ca. 3,7 Mio. qm) zwar schon relativ genau ist.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Versiegelungsgrade für die Straßenflächen wurde auf<br />
das Datenmaterial <strong>zur</strong>ückgegriffen, das im Rahmen <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> Doppik für die<br />
Erfassung und Bewertung <strong>der</strong> öffentlichen Straßen erfasst wurde.<br />
Aufgrund von Erfahrungen an<strong>der</strong>er Kommunen ist aber festzustellen, dass viele private<br />
Grundstückseigentümer die aufgrund <strong>der</strong> Luftbildauswertungen versandten Fragebogen<br />
nicht o<strong>der</strong> nicht mit <strong>der</strong> notwendigen Sorgfalt bearbeiten und erst nach dem Versand <strong>der</strong><br />
Grundlagenbescheide für die versiegelten Flächen und <strong>der</strong> Gebührenbescheide mit <strong>der</strong><br />
Festsetzung einer Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühr reagieren und Än<strong>der</strong>ungen bei <strong>der</strong><br />
versiegelten Fläche bzw. den Versiegelungsgraden melden bzw. beantragen.
Daher werden sich erfahrungsgemäß im Laufe des Jahres 2013 noch Anpassungen<br />
ergeben, die sich dann in <strong>der</strong> Summe auch auf die kalkulierten<br />
Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühren auswirken können.<br />
Letztlich ist darauf hinzuweisen, dass die vorliegenden Jahresabschlüsse 2010 und 2011<br />
des EAB zwar Überschüsse ausweisen, die <strong>der</strong> Rücklage zugeführt werden sollen und bei<br />
einer vollständigen Einstellung in eine Gebührenausgleichsrücklage für eine mögliche<br />
Reduzierung <strong>der</strong> Abwassergebühren in künftigen Jahren <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />
Die mit <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Jahresabschlüsse des EAB beauftragte<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Strecker, Berger + Partner hat aber bereits mehrfach<br />
darauf hingewiesen, dass es sich bei den Überschüssen <strong>der</strong> Jahre 2010 und 2011 zwar<br />
handelsrechtlich um Jahresüberschüsse handelt. Aus gebührenrechtlicher Sicht ist es aber<br />
nicht korrekt, diese Überschüsse in voller Höhe einer Gebührenausgleichsrücklage<br />
zuzuführen, da <strong>der</strong> EAB immer noch erhebliche Zahlungen für die Tilgung <strong>der</strong><br />
Abwasserdarlehen leisten muss. Der Cash-Flow weist auch zum Stichtag 31.12.2011 einen<br />
negativen Finanzmittelfonds aus. Der EAB muss daher weiterhin Kassenkredite in<br />
Anspruch nehmen, um fristgerecht seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.<br />
Aus den vorgenannten Gründen kann die Betriebsleitung des EAB nur dringend empfehlen,<br />
<strong>der</strong> im Beschluss vorgeschlagenen Vorgehensweise zu folgen und erst nach Vorlage einer<br />
belastbaren Nachkalkulation und <strong>der</strong> Vorlage des Jahresabschlusses 2012 des EAB über<br />
Gebührenanpassungen zu beraten.<br />
Zur Information werden nachstehend noch die bisherigen und künftigen Gebührensätze <strong>der</strong><br />
an <strong>der</strong> IKZ beteiligten Kommunen – vorbehaltlich <strong>der</strong> noch durchzuführenden<br />
Beschlussfassung in den zuständigen Gremien - genannt:<br />
Kommune bisher Schmutzwasser Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />
<strong>Butzbach</strong> 5,05 €/cbm 3,73 €/cbm 0,50 €/qm<br />
Münzenberg 4,15 €/cbm 3,53 €/cbm 0,36 €/qm<br />
Rockenberg 4,65 €/cbm 4,22 €/cbm 0,46 €/qm<br />
Wölfersheim 3,65 €/cbm 2,55 €/cbm 0,43 €/qm<br />
Die Unterschiede bei den Schmutzwassergebühren erklären sich aus unterschiedlich<br />
hohen Investitionsmaßnahmen und laufenden Kosten. Außerdem ist zu berücksichtigen,<br />
dass die Kommunen Münzenberg und Wölfersheim Investitionen über Erneuerungsbeiträge<br />
finanziert haben. In <strong>Butzbach</strong> und Rockenberg waren Erneuerungsbeiträge rechtlich nicht<br />
zulässig.<br />
Bei den Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühren ist unter an<strong>der</strong>em zu berücksichtigen, dass in<br />
<strong>Butzbach</strong> (Kernstadt) größere gewerbliche Flächen mit höheren Versiegelungsgraden<br />
vorhanden sind, während die kleineren Kommunen eher ländlich geprägt sind.
Es wird aber abschließend nochmals erwähnt, dass die Gebührenkalkulation durch das<br />
Büro Kreh – Hofmann – Widmer auf Basis einheitlicher Kalkulationsgrundlagen für alle<br />
beteiligten Kommunen erfolgt ist.<br />
Einzelheiten <strong>der</strong> Gebührenkalkulation können im Rahmen <strong>der</strong> Beratung in den städtischen<br />
Gremien durch die Betriebsleitung des EAB erläutert werden.<br />
Die Betriebskommission des EAB hat die Gebührenkalkulation im Rahmen ihrer <strong>Sitzung</strong> am<br />
26.11.2012 beraten.
TOP 5<br />
STADT BUTZBACH<br />
FD: 601 Allgem. Finanzwirtschaft, Beteiligungscontroll <strong>Butzbach</strong>, 21.11.2012<br />
Diktatzeichen: Lean<strong>der</strong>, Sigmar<br />
Bezugsnummer:<br />
BESCHLUSSVORLAGE Nummer: 2012/0459<br />
Beratungsfolge<br />
Der Magistrat<br />
Haupt- und Finanzausschuss<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
TOP<br />
Neufassung <strong>der</strong> Entwässerungssatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong><br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
Beschluss:<br />
Die als Anlage <strong>zur</strong> Vorlage beigefügte Neufassung <strong>der</strong> Entwässerungssatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Butzbach</strong> wird in <strong>der</strong> vorliegenden Form beschlossen.<br />
Die Neufassung tritt zum 01.01.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige<br />
Entwässerungssatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> vom 13.10.2005, zuletzt geän<strong>der</strong>t durch den 3.<br />
Nachtrag vom 28.06.2012 außer Kraft.<br />
Stellungnahme FD Zentrale Finanzen / Finanzielle Auswirkungen:<br />
Keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.<br />
Zeichnungsleiste:<br />
FD 6 FD 4<br />
Sachstandsbericht:<br />
(Unterschrift)<br />
Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> geplanten Einführung <strong>der</strong> gesplitteten Abwassergebühr zum<br />
01.01.2013 ist eine Anpassung <strong>der</strong> Entwässerungssatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> erfor<strong>der</strong>lich,<br />
um eine satzungsrechtliche Grundlage für die Ermittlung <strong>der</strong> neuen
Berechnungsgrundlagen und die Veranlagung und Erhebung <strong>der</strong> gesplitteten<br />
Abwassergebühr zu schaffen.<br />
Zu den Einzelheiten und den Inhalten <strong>der</strong> neuen Entwässerungssatzung wurden die<br />
Betriebskommission und <strong>der</strong> Haupt- und Finanzausschuss bereits durch die Betriebsleitung<br />
informiert.<br />
In <strong>der</strong> jetzt vorliegenden Neufassung des Satzungsentwurfes wurden die in <strong>der</strong><br />
Mustersatzung des Hess. Städte- und Gemeindebundes enthaltenen Neuregelungen<br />
bezüglich <strong>der</strong> Überwachung von Zuleitungskanälen herausgenommen. Diese<br />
Vorgehensweise wurde auch mit den an <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> gesplitteten Abwassergebühr<br />
beteiligten Kommunen Münzenberg, Rockenberg und Wölfersheim abgestimmt, so dass<br />
den Gremien ein weitestgehend einheitlicher Satzungsentwurf <strong>zur</strong> Beratung und<br />
Beschlussfassung vorgelegt werden kann.<br />
In die jetzt vorliegende Neufassung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> wurde noch ein neuer § 29 Abs. 3<br />
aufgenommen, mit dem die EVB offiziell ermächtigt wird, für die <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> die<br />
Ermittlung von Berechnungsgrundlagen, die Abgabenberechnung, die Ausfertigung und<br />
Versendung von Abgabenbescheiden und die Entgegennahme <strong>der</strong> Abgaben auch für die<br />
Abwassergebühren durchzuführen.<br />
Der Hessische Landtag beabsichtigt, noch im Jahr 2012 die Neufassung des Hessischen<br />
Kommunalen Abgabengesetzes mit <strong>der</strong> entsprechenden Ermächtigungsgrundlage zu<br />
beschließen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte bekanntlich im Jahr 2010 diese<br />
Verfahrensweise in Bezug auf die Abwassergebühren aufgrund einer fehlenden<br />
gesetzlichen Ermächtigung im HessKAG beanstandet.<br />
Die Neufassung <strong>der</strong> Entwässerungssatzung soll nach entsprechen<strong>der</strong> Beschlussfassung<br />
zum 01.01.2013 in Kraft treten.<br />
Zur Ermittlung <strong>der</strong> neuen Gebührensätze für Schmutzwasser und Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />
wird auf die Beschlussvorlage 2012/0458 und das mit dieser Vorlage versandte Gutachten<br />
<strong>der</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kreh – Hofmann – Widmer mit <strong>der</strong> Kalkulation <strong>der</strong><br />
neuen Nie<strong>der</strong>schlagswasser- und Schmutzwassergebühr verwiesen.<br />
Die Betriebskommission des EAB hat die Beschlussvorlage im Rahmen ihrer <strong>Sitzung</strong> am<br />
26.11.2012 beraten.
TOP 6<br />
STADT BUTZBACH<br />
FD: 601 Allgem. Finanzwirtschaft, Beteiligungscontroll <strong>Butzbach</strong>, 21.11.2012<br />
Diktatzeichen: Lean<strong>der</strong>, Sigmar<br />
Bezugsnummer:<br />
BESCHLUSSVORLAGE Nummer: 2012/0460<br />
Beratungsfolge<br />
Der Magistrat<br />
Haupt- und Finanzausschuss<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
TOP<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verwaltungskostensatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong><br />
Gebühr für die künftige Ersterfassung und Än<strong>der</strong>ung von versiegelten Flächen<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
Beschluss:<br />
Die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verwaltungskostensatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> wird in <strong>der</strong> vorliegenden<br />
Form beschlossen:<br />
In § 8 Abs. 1 wird hinter Nr. 14 als Nr. 14 a folgen<strong>der</strong> Gebührentatbestand eingefügt:<br />
„14 a Ersterfassung und Än<strong>der</strong>ung von<br />
versiegelten Flächen 35 bis 500“<br />
Die Än<strong>der</strong>ung tritt zum 01.01.2013 in Kraft.<br />
Stellungnahme FD Zentrale Finanzen / Finanzielle Auswirkungen:<br />
Keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, die Gebühren fließen dem<br />
EAB als Gegenwert für die erbrachten Dienstleistungen zu.<br />
Zeichnungsleiste:<br />
FD 6<br />
Sachstandsbericht:<br />
(Unterschrift)<br />
In <strong>der</strong> Verwaltungskostensatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> sind in § 8 unter an<strong>der</strong>em<br />
verschiedene Gebührentatbestände für die Genehmigung und Abnahme von
Hausanschlüssen/Grundstücksentwässerungsanlagen sowie die Genehmigung und<br />
Überwachung <strong>der</strong> Einleitung von nichthäuslichen Abwässern geregelt, siehe Punkt 11 bis<br />
14 in § 8 Abs. 1. Dabei sind in <strong>der</strong> Verwaltungskostensatzung nur Rahmengebühren von …<br />
bis geregelt. Eine genauere Differenzierung nach Aufwand bzw. Grundstücksart erfolgt<br />
innerhalb eines Leistungsverzeichnisses des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung <strong>Butzbach</strong><br />
(EAB). Dieses LV wird durch die Betriebskommission beschlossen und bei Bedarf<br />
angepasst. Das Verfahren hat den Vorteil, dass nicht bei je<strong>der</strong> Anpassung die<br />
Verwaltungskostensatzung geän<strong>der</strong>t werden muss, solange sich Anpassungen innerhalb<br />
<strong>der</strong> vorgegebenen Rahmengebühr bewegen und keine neuen Gebührentatbestände<br />
geregelt werden müssen.<br />
Durch die zum 01.01.2013 vorgesehene Einführung <strong>der</strong> gesplitteten Abwassergebühr wird<br />
es erfor<strong>der</strong>lich, einen neuen Gebührentatbestand für die künftige Ersterfassung und<br />
Än<strong>der</strong>ung von versiegelten Flächen einzuführen.<br />
Mit <strong>der</strong> Datenhaltung und Datenpflege <strong>der</strong> Flächendaten nach Einführung <strong>der</strong> gesplitteten<br />
Abwassergebühr soll das Ingenieurbüro beauftragt werden, welches auch schon die<br />
Auswertung <strong>der</strong> Befliegung und Ersterfassung <strong>der</strong> versiegelten Flächen begleitet hat. Diese<br />
Kosten werden, wie auch weitere Beratungs- und Verwaltungskosten im Zusammenhang<br />
mit <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> gesplitteten Abwassergebühr nicht direkt auf die<br />
Grundstückseigentümer umgelegt, son<strong>der</strong>n in die Abwassergebühr mit einkalkuliert.<br />
Jede künftige Ersterfassung und Än<strong>der</strong>ung von versiegelten Flächen ist mit Kosten im<br />
Zusammenhang mit <strong>der</strong> Datenhaltung und Datenpflege verbunden. Außerdem müssen<br />
dann durch den EAB neue o<strong>der</strong> geän<strong>der</strong>te Grundlagenbescheide für die versiegelten<br />
Flächen erstellt werden und gegebenenfalls Angaben vor Ort überprüft werden.<br />
Nach einer durch die Betriebsleitung des EAB aufgestellten Kalkulation werden sich diese<br />
Kosten je nach Fall zwischen 35,-- und 150,-- € bewegen. Die einzelnen<br />
Gebührentatbestände werden mit in das Leistungsverzeichnis des EAB aufgenommen und<br />
geson<strong>der</strong>t durch die Betriebskommission beschlossen.<br />
Diese Gebührentatbestände sind mit den an <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> gesplitteten<br />
Abwassergebühr beteiligten Kommunen Münzenberg, Rockenberg und Wölfersheim<br />
abgestimmt. Die genannten Kommunen planen ebenfalls eine Än<strong>der</strong>ung ihrer<br />
Verwaltungskostensatzungen zum 01.01.2013, damit auch hier wie schon bei <strong>der</strong><br />
Entwässerungssatzung ein vergleichbares Satzungsrecht bei allen beteiligten Kommunen<br />
besteht.<br />
Damit eine Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung besteht, ist die<br />
Än<strong>der</strong>ung/Ergänzung <strong>der</strong> Verwaltungskostensatzung erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Es wird daher vorgeschlagen, einen neuen Punkt 14 a in die Verwaltungskostensatzung<br />
aufzunehmen und die Rahmengebühr auf 35,00 bis 500,00 € festzulegen.<br />
Die Betriebskommission des EAB hat die Beschlussvorlage im Rahmen ihrer <strong>Sitzung</strong> am<br />
26.11.2012 beraten.
TOP 7<br />
STADT BUTZBACH<br />
FD: 601 Allgem. Finanzwirtschaft, Beteiligungscontroll <strong>Butzbach</strong>, 21.11.2012<br />
Diktatzeichen: Lean<strong>der</strong>, Sigmar<br />
Bezugsnummer:<br />
BESCHLUSSVORLAGE Nummer: 2012/0461<br />
Beratungsfolge<br />
Der Magistrat<br />
Haupt- und Finanzausschuss<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
TOP<br />
Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung <strong>Butzbach</strong> (EAB)<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
Beschluss:<br />
Dem als Anlage beigefügten Wirtschafsplan 2013 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung<br />
<strong>Butzbach</strong> (EAB) wird zugestimmt.<br />
Stellungnahme FD Zentrale Finanzen / Finanzielle Auswirkungen:<br />
Keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.<br />
Zeichnungsleiste:<br />
FD 6<br />
Sachstandsbericht:<br />
(Unterschrift)<br />
Gemäß § 15 des Eigenbetriebsgesetzes hat <strong>der</strong> Eigenbetrieb jährlich einen Wirtschaftsplan<br />
aufzustellen. Nähere Regelungen zu den Bestandteilen des Wirtschaftsplanes werden in<br />
den §§ 16 bis 19 des Eigenbetriebsgesetzes getroffen, ansonsten gelten die Vorschriften<br />
<strong>der</strong> HGO sinngemäß.<br />
Gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes ist <strong>der</strong> Wirtschaftsplan durch die<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung zu beschließen, die Betriebskommission gibt eine<br />
Stellungnahme zum Wirtschaftsplan ab und beschließt die Vorlage des Wirtschaftsplanes<br />
an den Magistrat <strong>zur</strong> Weiterleitung an die <strong>Stadt</strong>verordneten-versammlung.<br />
Die Betriebskommission des EAB hat die Beschlussvorlage im Rahmen ihrer <strong>Sitzung</strong> am<br />
26.11.2012 beraten.
TOP 8<br />
STADT BUTZBACH<br />
FD: 2 Familie und Soziales <strong>Butzbach</strong>, 23.11.2012<br />
Diktatzeichen: Seiler, Beate<br />
Bezugsnummer:<br />
BESCHLUSSVORLAGE Nummer: 2012/0466<br />
Beratungsfolge<br />
Der Magistrat<br />
Ausschuss für Jugend, Kultur, Soziales, Demografischer Wandel, Bürgeranfragen<br />
und Sport<br />
Haupt- und Finanzausschuss<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
TOP<br />
Gewährvertrag zwischen dem Magistrat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> und <strong>der</strong> Musikschule<br />
<strong>Butzbach</strong> e.V.<br />
Beschluss:<br />
Dem neuen Gewährvertrag zwischen dem Magistrat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> und <strong>der</strong><br />
Musikschule <strong>Butzbach</strong> e.V. wird zugestimmt.<br />
Stellungnahme FD Zentrale Finanzen / Finanzielle Auswirkungen:<br />
Für den Zeitraum von einem Jahr müssten rund 42.500 € aufgewendet werden. Diese<br />
Mittel sind im Haushalt 2013 einzuplanen.<br />
Zeichnungsleiste:<br />
Sachstandsbericht:<br />
(Unterschrift)<br />
Seit dem Jahr 1989 erhält die Musikschule <strong>Butzbach</strong> e.V. Zuschüsse durch den Magistrat<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong>. In den vergangenen Jahren (seit 2008) wurde <strong>zur</strong> Planungssicherheit<br />
ein Gewährvertrag abgeschlossen.<br />
Seit 2007 beträgt <strong>der</strong> Zuschuss den Pauschalbetrag von 42.500 €.
Um das Angebot <strong>der</strong> Musikschule weiterhin aufrecht zu erhalten, ist weiterhin eine<br />
finanzielle Unterstützung durch den Magistrat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> notwendig.<br />
Der Wetteraukreis unterstützt das Angebot <strong>der</strong> Musikschule <strong>Butzbach</strong> e.V. im Jahr 2012 mit<br />
einem Zuschuss in Höhe von 16.482,00 €.<br />
Seit März 2012 nutzt die Musikschule <strong>Butzbach</strong> e.V. Räumlichkeiten im Jugendbahnhof.<br />
Für das Jahr 2013 wird <strong>der</strong> Musikschule eine anteilige Miete für den Jugendbahnhof von<br />
3.500 € durch den EGB in Rechnung gestellt.
TOP 9<br />
STADT BUTZBACH<br />
FD: 2 Familie und Soziales <strong>Butzbach</strong>, 29.11.2012<br />
Diktatzeichen: Seiler, Beate<br />
Bezugsnummer:<br />
BESCHLUSSVORLAGE Nummer: 2012/0482<br />
Beratungsfolge<br />
Der Magistrat<br />
Haupt- und Finanzausschuss<br />
Ausschuss für Jugend, Kultur, Soziales, Demografischer Wandel, Bürgeranfragen<br />
und Sport<br />
Ausschuss für Bauen, Planung, Umwelt, Verkehr und Energie<br />
Ausschuss für Wirtschaft, <strong>Stadt</strong>entwicklung und "Projektausschuss Soziale<br />
<strong>Stadt</strong>"<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
TOP<br />
Quartierszentrum Degerfeld<br />
Beschluss:<br />
Der Errichtung eines Quartierzentrums in einem Teilbereich des Wohnblocks John – F. –<br />
Kennedy Str. 63 anhand <strong>der</strong> vorgelegten Pläne wird zugestimmt.<br />
Stellungnahme FD Zentrale Finanzen / Finanzielle Auswirkungen:<br />
Die voraussichtlichen Erwerbskosten für das Quartierszentrum belaufen sich auf 550.000 €.<br />
Die För<strong>der</strong>ung aus dem Programm „Soziale <strong>Stadt</strong>“ erfolgt zu einem Drittel durch den Bund,<br />
zu einem weitern Drittel durch das Land. Das verbleibende Drittel ist <strong>der</strong> Eigenanteil <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong>, in diesem Fall ca. 182.000 €.<br />
Die Mittel müssen im Haushalt 2013 vom Ergebnishaushalt in den Finanzhaushalt<br />
umgeschichtet werden.<br />
Zeichnungsleiste:<br />
Sachstandsbericht:<br />
(Unterschrift)<br />
Im Maßnahmenkatalog des integrierten Handlungskonzepts zum Programm „Soziale <strong>Stadt</strong>“<br />
ist unter M_04_ die Schaffung eines Quartierszentrums vorgesehen.
Entgegen <strong>der</strong> ursprünglichen Planung, die den Erwerb und Umbau eines Offiziershauses<br />
vorsah, ist nun die Nutzung von zwei Etagen eines Drittels eines Wohnblocks vorgesehen.<br />
Dieser Wohnblock liegt an <strong>der</strong> Kreuzung John – F.- Kennedy – Str. mit <strong>der</strong> Pohlgönser Str .<br />
Zum Areal des geplanten Quartierzentrums gehört ein Spielplatz. Somit liegt es strategisch<br />
günstig an <strong>der</strong> Schnittstelle zwischen dem „alten“ und dem „neuen“ Teil des Degerfelds.<br />
Das Quartierszentrum ist <strong>der</strong> Knotenpunkt des Wohnviertels, hier sollen sich alle Menschen<br />
begegnen können, miteinan<strong>der</strong> reden, lernen, neue Kontakte knüpfen, Hilfen geboten<br />
werden…<br />
In vielen Arbeitskreisen und <strong>Stadt</strong>teilrunden wurde seit dem Beginn des Programms<br />
„Soziale <strong>Stadt</strong>“ unter großer Partizipation <strong>der</strong> Bevölkerung daran gearbeitet, diesen<br />
Knotenpunkt mit den notwendigen Anfor<strong>der</strong>ungen zu belegen. Hierbei wurden auch Räume<br />
für nie<strong>der</strong>schwellige Angebote für Familien, die eigentlich im Familienzentrum vorgesehen<br />
waren, zugunsten <strong>der</strong> schnelleren Umsetzung in das Quartierszentrum verlegt.<br />
Das Quartierszentrum wird durch das Programm Soziale <strong>Stadt</strong> geför<strong>der</strong>t, wenn nicht die<br />
<strong>Stadt</strong> selbst den Umbau vornimmt, son<strong>der</strong>n die BWG den durch die<br />
Grundstücksentwicklungsgesellschaft Schiffenberger Weg mbH umgebauten und sanierten<br />
Wohnblock erwirbt und die <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> wie<strong>der</strong>um von <strong>der</strong> BWG den sanierten<br />
Teilbereich „Quartierszentrum“ erwirbt.<br />
Die Grundstücksentwicklungsgesellschaft Schiffenberger Weg mbH saniert die rund 420qm<br />
zu einem Festpreis von 1.300 € pro qm. Für das Erdgeschoss und das 1.Obergeschoss<br />
kommen somit rund 420 qm in die Berechnung, die zugehörigen Kellerräume werden ohne<br />
Berechnung saniert.<br />
Zu den zum Festpreis angeboten Umbauarbeiten gehören auch die Erstellung einer<br />
Terrasse und die Anbindung an den Spielplatz.<br />
TOP 10<br />
Grundstücksangelegenheit;<br />
Verkauf des Grundstückes Gemarkung Griedel Flur 1 Nr. 949