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Anlagen zur 20. Sitzung der ... - Stadt Butzbach

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<strong>Anlagen</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>20.</strong> <strong>Sitzung</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

am Donnerstag, dem 13.12.2012<br />

Teil A (ohne Aussprache)<br />

TOP 1<br />

Eröffnung und Begrüßung<br />

TOP 2<br />

Mitteilungen und Anfragen<br />

TOP 3<br />

Verleihung von Ehrenbezeichnungen gem. § 7 <strong>der</strong> Hauptsatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong>


Teil B (mit Aussprache)<br />

TOP 4<br />

STADT BUTZBACH<br />

FD: 601 Allgem. Finanzwirtschaft, Beteiligungscontroll <strong>Butzbach</strong>, 21.11.2012<br />

Diktatzeichen: Lean<strong>der</strong>, Sigmar<br />

Bezugsnummer:<br />

BESCHLUSSVORLAGE Nummer: 2012/0458<br />

Beratungsfolge<br />

Der Magistrat<br />

Haupt- und Finanzausschuss<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

TOP<br />

Gebührenkalkulation für die gesplittete Abwassergebühr<br />

Festlegung <strong>der</strong> Gebührensätze für Schmutzwasser und Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

Beschluss:<br />

Die Gebührenkalkulation <strong>der</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kreh – Hofmann – Widmer<br />

<strong>zur</strong> Ermittlung <strong>der</strong> kostendeckenden Gebühren für die zentrale Schmutz- und<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswasserbeseitigung für das Jahr 2013 wird zustimmend <strong>zur</strong> Kenntnis<br />

genommen.<br />

Es wird beschlossen, die in <strong>der</strong> Gebührenkalkulation ermittelten kostendeckenden<br />

Gebührensätze für Schmutzwasser in Höhe von 3,73 €/cbm und für Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

in Höhe von 0,50 €/qm in die neue Entwässerungssatzung zu übernehmen und zum<br />

01.01.2013 festzusetzen.<br />

Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung <strong>Butzbach</strong> (EAB) wird<br />

beauftragt, bis zum 31.10.2013 eine Nachkalkulation für die neuen Gebührensätze unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> bis zu diesem Zeitpunkt veranlagten Gebühren und durchgeführten<br />

Korrekturen bei den versiegelten Flächen vorzulegen und gegebenenfalls den zuständigen<br />

städtischen Gremien Vorschläge für Gebührenanpassungen zu unterbreiten.<br />

Stellungnahme FD Zentrale Finanzen / Finanzielle Auswirkungen:<br />

Keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.


Zeichnungsleiste:<br />

FD 6<br />

Sachstandsbericht:<br />

(Unterschrift)<br />

Im Zuge <strong>der</strong> geplanten Einführung <strong>der</strong> gesplitteten Abwassergebühr zum 01.01.2013 wurde<br />

durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kreh – Hofmann – Widmer in Zusammenarbeit<br />

mit dem Büro SYDRO-Consult und <strong>der</strong> Betriebsleitung des EAB eine Gebührenkalkulation<br />

<strong>zur</strong> Ermittlung <strong>der</strong> kostendeckenden Gebühren für die zentrale Schmutz- und<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswasserbeseitigung für das Jahr 2013 erstellt.<br />

Diese Vorgehensweise wurde mit den an <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> gesplitteten Abwassergebühr<br />

beteiligten Kommunen Münzenberg, Rockenberg und Wölfersheim abgestimmt.<br />

Bekanntlich wurde die Einführung <strong>der</strong> gesplitteten Abwassergebühr im Rahmen einer<br />

interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) mit den genannten Kommunen unter<br />

Fe<strong>der</strong>führung des EAB organisiert und durchgeführt. Die Gebührenkalkulation durch das<br />

Büro Kreh – Hofmann – Widmer ist auf Basis einheitlicher Kalkulationsgrundlagen für alle<br />

vier Kommunen erfolgt. Die beteiligen Kommunen haben sich dabei von Anfang an darauf<br />

verständigt, eine kostendeckende Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 erstellen zu<br />

lassen und den politischen Gremien vorzuschlagen, möglichst keine Diskussionen über<br />

Gebührenanpassungen im Rahmen <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> gesplitteten Abwassergebühren zu<br />

führen. Da die Gebühren- und Bemessungsgrundlagen für die Kalkulation <strong>der</strong> gesplitteten<br />

Abwassergebühren teilweise erheblich von den bisherigen Kalkulationsgrundlagen für die<br />

Ermittlung von Abwassergebühren allein nach dem Frischwassermaßstab abweichen, ist<br />

ein direkter Vergleich zwischen den bisherigen Gebührensätzen und den neuen<br />

Gebührensätzen für die gesplittete Abwassergebühr nicht möglich. Die Verknüpfung <strong>der</strong><br />

neuen Gebührenkalkulation mit einer Diskussion über Gebührenanpassungen erscheint<br />

wenig transparent und ist für die Gebührenzahler kaum nachvollziehbar.<br />

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die jetzt vorliegende Gebührenkalkulation bei <strong>der</strong><br />

Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühr hinsichtlich <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> bebauten und<br />

befestigten/versiegelten Flächen (ca. 3,7 Mio. qm) zwar schon relativ genau ist.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Versiegelungsgrade für die Straßenflächen wurde auf<br />

das Datenmaterial <strong>zur</strong>ückgegriffen, das im Rahmen <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> Doppik für die<br />

Erfassung und Bewertung <strong>der</strong> öffentlichen Straßen erfasst wurde.<br />

Aufgrund von Erfahrungen an<strong>der</strong>er Kommunen ist aber festzustellen, dass viele private<br />

Grundstückseigentümer die aufgrund <strong>der</strong> Luftbildauswertungen versandten Fragebogen<br />

nicht o<strong>der</strong> nicht mit <strong>der</strong> notwendigen Sorgfalt bearbeiten und erst nach dem Versand <strong>der</strong><br />

Grundlagenbescheide für die versiegelten Flächen und <strong>der</strong> Gebührenbescheide mit <strong>der</strong><br />

Festsetzung einer Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühr reagieren und Än<strong>der</strong>ungen bei <strong>der</strong><br />

versiegelten Fläche bzw. den Versiegelungsgraden melden bzw. beantragen.


Daher werden sich erfahrungsgemäß im Laufe des Jahres 2013 noch Anpassungen<br />

ergeben, die sich dann in <strong>der</strong> Summe auch auf die kalkulierten<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühren auswirken können.<br />

Letztlich ist darauf hinzuweisen, dass die vorliegenden Jahresabschlüsse 2010 und 2011<br />

des EAB zwar Überschüsse ausweisen, die <strong>der</strong> Rücklage zugeführt werden sollen und bei<br />

einer vollständigen Einstellung in eine Gebührenausgleichsrücklage für eine mögliche<br />

Reduzierung <strong>der</strong> Abwassergebühren in künftigen Jahren <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />

Die mit <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Jahresabschlüsse des EAB beauftragte<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Strecker, Berger + Partner hat aber bereits mehrfach<br />

darauf hingewiesen, dass es sich bei den Überschüssen <strong>der</strong> Jahre 2010 und 2011 zwar<br />

handelsrechtlich um Jahresüberschüsse handelt. Aus gebührenrechtlicher Sicht ist es aber<br />

nicht korrekt, diese Überschüsse in voller Höhe einer Gebührenausgleichsrücklage<br />

zuzuführen, da <strong>der</strong> EAB immer noch erhebliche Zahlungen für die Tilgung <strong>der</strong><br />

Abwasserdarlehen leisten muss. Der Cash-Flow weist auch zum Stichtag 31.12.2011 einen<br />

negativen Finanzmittelfonds aus. Der EAB muss daher weiterhin Kassenkredite in<br />

Anspruch nehmen, um fristgerecht seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.<br />

Aus den vorgenannten Gründen kann die Betriebsleitung des EAB nur dringend empfehlen,<br />

<strong>der</strong> im Beschluss vorgeschlagenen Vorgehensweise zu folgen und erst nach Vorlage einer<br />

belastbaren Nachkalkulation und <strong>der</strong> Vorlage des Jahresabschlusses 2012 des EAB über<br />

Gebührenanpassungen zu beraten.<br />

Zur Information werden nachstehend noch die bisherigen und künftigen Gebührensätze <strong>der</strong><br />

an <strong>der</strong> IKZ beteiligten Kommunen – vorbehaltlich <strong>der</strong> noch durchzuführenden<br />

Beschlussfassung in den zuständigen Gremien - genannt:<br />

Kommune bisher Schmutzwasser Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

<strong>Butzbach</strong> 5,05 €/cbm 3,73 €/cbm 0,50 €/qm<br />

Münzenberg 4,15 €/cbm 3,53 €/cbm 0,36 €/qm<br />

Rockenberg 4,65 €/cbm 4,22 €/cbm 0,46 €/qm<br />

Wölfersheim 3,65 €/cbm 2,55 €/cbm 0,43 €/qm<br />

Die Unterschiede bei den Schmutzwassergebühren erklären sich aus unterschiedlich<br />

hohen Investitionsmaßnahmen und laufenden Kosten. Außerdem ist zu berücksichtigen,<br />

dass die Kommunen Münzenberg und Wölfersheim Investitionen über Erneuerungsbeiträge<br />

finanziert haben. In <strong>Butzbach</strong> und Rockenberg waren Erneuerungsbeiträge rechtlich nicht<br />

zulässig.<br />

Bei den Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühren ist unter an<strong>der</strong>em zu berücksichtigen, dass in<br />

<strong>Butzbach</strong> (Kernstadt) größere gewerbliche Flächen mit höheren Versiegelungsgraden<br />

vorhanden sind, während die kleineren Kommunen eher ländlich geprägt sind.


Es wird aber abschließend nochmals erwähnt, dass die Gebührenkalkulation durch das<br />

Büro Kreh – Hofmann – Widmer auf Basis einheitlicher Kalkulationsgrundlagen für alle<br />

beteiligten Kommunen erfolgt ist.<br />

Einzelheiten <strong>der</strong> Gebührenkalkulation können im Rahmen <strong>der</strong> Beratung in den städtischen<br />

Gremien durch die Betriebsleitung des EAB erläutert werden.<br />

Die Betriebskommission des EAB hat die Gebührenkalkulation im Rahmen ihrer <strong>Sitzung</strong> am<br />

26.11.2012 beraten.


TOP 5<br />

STADT BUTZBACH<br />

FD: 601 Allgem. Finanzwirtschaft, Beteiligungscontroll <strong>Butzbach</strong>, 21.11.2012<br />

Diktatzeichen: Lean<strong>der</strong>, Sigmar<br />

Bezugsnummer:<br />

BESCHLUSSVORLAGE Nummer: 2012/0459<br />

Beratungsfolge<br />

Der Magistrat<br />

Haupt- und Finanzausschuss<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

TOP<br />

Neufassung <strong>der</strong> Entwässerungssatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong><br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

Beschluss:<br />

Die als Anlage <strong>zur</strong> Vorlage beigefügte Neufassung <strong>der</strong> Entwässerungssatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Butzbach</strong> wird in <strong>der</strong> vorliegenden Form beschlossen.<br />

Die Neufassung tritt zum 01.01.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige<br />

Entwässerungssatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> vom 13.10.2005, zuletzt geän<strong>der</strong>t durch den 3.<br />

Nachtrag vom 28.06.2012 außer Kraft.<br />

Stellungnahme FD Zentrale Finanzen / Finanzielle Auswirkungen:<br />

Keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.<br />

Zeichnungsleiste:<br />

FD 6 FD 4<br />

Sachstandsbericht:<br />

(Unterschrift)<br />

Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> geplanten Einführung <strong>der</strong> gesplitteten Abwassergebühr zum<br />

01.01.2013 ist eine Anpassung <strong>der</strong> Entwässerungssatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> erfor<strong>der</strong>lich,<br />

um eine satzungsrechtliche Grundlage für die Ermittlung <strong>der</strong> neuen


Berechnungsgrundlagen und die Veranlagung und Erhebung <strong>der</strong> gesplitteten<br />

Abwassergebühr zu schaffen.<br />

Zu den Einzelheiten und den Inhalten <strong>der</strong> neuen Entwässerungssatzung wurden die<br />

Betriebskommission und <strong>der</strong> Haupt- und Finanzausschuss bereits durch die Betriebsleitung<br />

informiert.<br />

In <strong>der</strong> jetzt vorliegenden Neufassung des Satzungsentwurfes wurden die in <strong>der</strong><br />

Mustersatzung des Hess. Städte- und Gemeindebundes enthaltenen Neuregelungen<br />

bezüglich <strong>der</strong> Überwachung von Zuleitungskanälen herausgenommen. Diese<br />

Vorgehensweise wurde auch mit den an <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> gesplitteten Abwassergebühr<br />

beteiligten Kommunen Münzenberg, Rockenberg und Wölfersheim abgestimmt, so dass<br />

den Gremien ein weitestgehend einheitlicher Satzungsentwurf <strong>zur</strong> Beratung und<br />

Beschlussfassung vorgelegt werden kann.<br />

In die jetzt vorliegende Neufassung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> wurde noch ein neuer § 29 Abs. 3<br />

aufgenommen, mit dem die EVB offiziell ermächtigt wird, für die <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> die<br />

Ermittlung von Berechnungsgrundlagen, die Abgabenberechnung, die Ausfertigung und<br />

Versendung von Abgabenbescheiden und die Entgegennahme <strong>der</strong> Abgaben auch für die<br />

Abwassergebühren durchzuführen.<br />

Der Hessische Landtag beabsichtigt, noch im Jahr 2012 die Neufassung des Hessischen<br />

Kommunalen Abgabengesetzes mit <strong>der</strong> entsprechenden Ermächtigungsgrundlage zu<br />

beschließen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte bekanntlich im Jahr 2010 diese<br />

Verfahrensweise in Bezug auf die Abwassergebühren aufgrund einer fehlenden<br />

gesetzlichen Ermächtigung im HessKAG beanstandet.<br />

Die Neufassung <strong>der</strong> Entwässerungssatzung soll nach entsprechen<strong>der</strong> Beschlussfassung<br />

zum 01.01.2013 in Kraft treten.<br />

Zur Ermittlung <strong>der</strong> neuen Gebührensätze für Schmutzwasser und Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

wird auf die Beschlussvorlage 2012/0458 und das mit dieser Vorlage versandte Gutachten<br />

<strong>der</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kreh – Hofmann – Widmer mit <strong>der</strong> Kalkulation <strong>der</strong><br />

neuen Nie<strong>der</strong>schlagswasser- und Schmutzwassergebühr verwiesen.<br />

Die Betriebskommission des EAB hat die Beschlussvorlage im Rahmen ihrer <strong>Sitzung</strong> am<br />

26.11.2012 beraten.


TOP 6<br />

STADT BUTZBACH<br />

FD: 601 Allgem. Finanzwirtschaft, Beteiligungscontroll <strong>Butzbach</strong>, 21.11.2012<br />

Diktatzeichen: Lean<strong>der</strong>, Sigmar<br />

Bezugsnummer:<br />

BESCHLUSSVORLAGE Nummer: 2012/0460<br />

Beratungsfolge<br />

Der Magistrat<br />

Haupt- und Finanzausschuss<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

TOP<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verwaltungskostensatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong><br />

Gebühr für die künftige Ersterfassung und Än<strong>der</strong>ung von versiegelten Flächen<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

Beschluss:<br />

Die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verwaltungskostensatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> wird in <strong>der</strong> vorliegenden<br />

Form beschlossen:<br />

In § 8 Abs. 1 wird hinter Nr. 14 als Nr. 14 a folgen<strong>der</strong> Gebührentatbestand eingefügt:<br />

„14 a Ersterfassung und Än<strong>der</strong>ung von<br />

versiegelten Flächen 35 bis 500“<br />

Die Än<strong>der</strong>ung tritt zum 01.01.2013 in Kraft.<br />

Stellungnahme FD Zentrale Finanzen / Finanzielle Auswirkungen:<br />

Keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, die Gebühren fließen dem<br />

EAB als Gegenwert für die erbrachten Dienstleistungen zu.<br />

Zeichnungsleiste:<br />

FD 6<br />

Sachstandsbericht:<br />

(Unterschrift)<br />

In <strong>der</strong> Verwaltungskostensatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> sind in § 8 unter an<strong>der</strong>em<br />

verschiedene Gebührentatbestände für die Genehmigung und Abnahme von


Hausanschlüssen/Grundstücksentwässerungsanlagen sowie die Genehmigung und<br />

Überwachung <strong>der</strong> Einleitung von nichthäuslichen Abwässern geregelt, siehe Punkt 11 bis<br />

14 in § 8 Abs. 1. Dabei sind in <strong>der</strong> Verwaltungskostensatzung nur Rahmengebühren von …<br />

bis geregelt. Eine genauere Differenzierung nach Aufwand bzw. Grundstücksart erfolgt<br />

innerhalb eines Leistungsverzeichnisses des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung <strong>Butzbach</strong><br />

(EAB). Dieses LV wird durch die Betriebskommission beschlossen und bei Bedarf<br />

angepasst. Das Verfahren hat den Vorteil, dass nicht bei je<strong>der</strong> Anpassung die<br />

Verwaltungskostensatzung geän<strong>der</strong>t werden muss, solange sich Anpassungen innerhalb<br />

<strong>der</strong> vorgegebenen Rahmengebühr bewegen und keine neuen Gebührentatbestände<br />

geregelt werden müssen.<br />

Durch die zum 01.01.2013 vorgesehene Einführung <strong>der</strong> gesplitteten Abwassergebühr wird<br />

es erfor<strong>der</strong>lich, einen neuen Gebührentatbestand für die künftige Ersterfassung und<br />

Än<strong>der</strong>ung von versiegelten Flächen einzuführen.<br />

Mit <strong>der</strong> Datenhaltung und Datenpflege <strong>der</strong> Flächendaten nach Einführung <strong>der</strong> gesplitteten<br />

Abwassergebühr soll das Ingenieurbüro beauftragt werden, welches auch schon die<br />

Auswertung <strong>der</strong> Befliegung und Ersterfassung <strong>der</strong> versiegelten Flächen begleitet hat. Diese<br />

Kosten werden, wie auch weitere Beratungs- und Verwaltungskosten im Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> gesplitteten Abwassergebühr nicht direkt auf die<br />

Grundstückseigentümer umgelegt, son<strong>der</strong>n in die Abwassergebühr mit einkalkuliert.<br />

Jede künftige Ersterfassung und Än<strong>der</strong>ung von versiegelten Flächen ist mit Kosten im<br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong> Datenhaltung und Datenpflege verbunden. Außerdem müssen<br />

dann durch den EAB neue o<strong>der</strong> geän<strong>der</strong>te Grundlagenbescheide für die versiegelten<br />

Flächen erstellt werden und gegebenenfalls Angaben vor Ort überprüft werden.<br />

Nach einer durch die Betriebsleitung des EAB aufgestellten Kalkulation werden sich diese<br />

Kosten je nach Fall zwischen 35,-- und 150,-- € bewegen. Die einzelnen<br />

Gebührentatbestände werden mit in das Leistungsverzeichnis des EAB aufgenommen und<br />

geson<strong>der</strong>t durch die Betriebskommission beschlossen.<br />

Diese Gebührentatbestände sind mit den an <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> gesplitteten<br />

Abwassergebühr beteiligten Kommunen Münzenberg, Rockenberg und Wölfersheim<br />

abgestimmt. Die genannten Kommunen planen ebenfalls eine Än<strong>der</strong>ung ihrer<br />

Verwaltungskostensatzungen zum 01.01.2013, damit auch hier wie schon bei <strong>der</strong><br />

Entwässerungssatzung ein vergleichbares Satzungsrecht bei allen beteiligten Kommunen<br />

besteht.<br />

Damit eine Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung besteht, ist die<br />

Än<strong>der</strong>ung/Ergänzung <strong>der</strong> Verwaltungskostensatzung erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Es wird daher vorgeschlagen, einen neuen Punkt 14 a in die Verwaltungskostensatzung<br />

aufzunehmen und die Rahmengebühr auf 35,00 bis 500,00 € festzulegen.<br />

Die Betriebskommission des EAB hat die Beschlussvorlage im Rahmen ihrer <strong>Sitzung</strong> am<br />

26.11.2012 beraten.


TOP 7<br />

STADT BUTZBACH<br />

FD: 601 Allgem. Finanzwirtschaft, Beteiligungscontroll <strong>Butzbach</strong>, 21.11.2012<br />

Diktatzeichen: Lean<strong>der</strong>, Sigmar<br />

Bezugsnummer:<br />

BESCHLUSSVORLAGE Nummer: 2012/0461<br />

Beratungsfolge<br />

Der Magistrat<br />

Haupt- und Finanzausschuss<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

TOP<br />

Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung <strong>Butzbach</strong> (EAB)<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

Beschluss:<br />

Dem als Anlage beigefügten Wirtschafsplan 2013 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung<br />

<strong>Butzbach</strong> (EAB) wird zugestimmt.<br />

Stellungnahme FD Zentrale Finanzen / Finanzielle Auswirkungen:<br />

Keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.<br />

Zeichnungsleiste:<br />

FD 6<br />

Sachstandsbericht:<br />

(Unterschrift)<br />

Gemäß § 15 des Eigenbetriebsgesetzes hat <strong>der</strong> Eigenbetrieb jährlich einen Wirtschaftsplan<br />

aufzustellen. Nähere Regelungen zu den Bestandteilen des Wirtschaftsplanes werden in<br />

den §§ 16 bis 19 des Eigenbetriebsgesetzes getroffen, ansonsten gelten die Vorschriften<br />

<strong>der</strong> HGO sinngemäß.<br />

Gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes ist <strong>der</strong> Wirtschaftsplan durch die<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung zu beschließen, die Betriebskommission gibt eine<br />

Stellungnahme zum Wirtschaftsplan ab und beschließt die Vorlage des Wirtschaftsplanes<br />

an den Magistrat <strong>zur</strong> Weiterleitung an die <strong>Stadt</strong>verordneten-versammlung.<br />

Die Betriebskommission des EAB hat die Beschlussvorlage im Rahmen ihrer <strong>Sitzung</strong> am<br />

26.11.2012 beraten.


TOP 8<br />

STADT BUTZBACH<br />

FD: 2 Familie und Soziales <strong>Butzbach</strong>, 23.11.2012<br />

Diktatzeichen: Seiler, Beate<br />

Bezugsnummer:<br />

BESCHLUSSVORLAGE Nummer: 2012/0466<br />

Beratungsfolge<br />

Der Magistrat<br />

Ausschuss für Jugend, Kultur, Soziales, Demografischer Wandel, Bürgeranfragen<br />

und Sport<br />

Haupt- und Finanzausschuss<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

TOP<br />

Gewährvertrag zwischen dem Magistrat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> und <strong>der</strong> Musikschule<br />

<strong>Butzbach</strong> e.V.<br />

Beschluss:<br />

Dem neuen Gewährvertrag zwischen dem Magistrat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> und <strong>der</strong><br />

Musikschule <strong>Butzbach</strong> e.V. wird zugestimmt.<br />

Stellungnahme FD Zentrale Finanzen / Finanzielle Auswirkungen:<br />

Für den Zeitraum von einem Jahr müssten rund 42.500 € aufgewendet werden. Diese<br />

Mittel sind im Haushalt 2013 einzuplanen.<br />

Zeichnungsleiste:<br />

Sachstandsbericht:<br />

(Unterschrift)<br />

Seit dem Jahr 1989 erhält die Musikschule <strong>Butzbach</strong> e.V. Zuschüsse durch den Magistrat<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong>. In den vergangenen Jahren (seit 2008) wurde <strong>zur</strong> Planungssicherheit<br />

ein Gewährvertrag abgeschlossen.<br />

Seit 2007 beträgt <strong>der</strong> Zuschuss den Pauschalbetrag von 42.500 €.


Um das Angebot <strong>der</strong> Musikschule weiterhin aufrecht zu erhalten, ist weiterhin eine<br />

finanzielle Unterstützung durch den Magistrat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> notwendig.<br />

Der Wetteraukreis unterstützt das Angebot <strong>der</strong> Musikschule <strong>Butzbach</strong> e.V. im Jahr 2012 mit<br />

einem Zuschuss in Höhe von 16.482,00 €.<br />

Seit März 2012 nutzt die Musikschule <strong>Butzbach</strong> e.V. Räumlichkeiten im Jugendbahnhof.<br />

Für das Jahr 2013 wird <strong>der</strong> Musikschule eine anteilige Miete für den Jugendbahnhof von<br />

3.500 € durch den EGB in Rechnung gestellt.


TOP 9<br />

STADT BUTZBACH<br />

FD: 2 Familie und Soziales <strong>Butzbach</strong>, 29.11.2012<br />

Diktatzeichen: Seiler, Beate<br />

Bezugsnummer:<br />

BESCHLUSSVORLAGE Nummer: 2012/0482<br />

Beratungsfolge<br />

Der Magistrat<br />

Haupt- und Finanzausschuss<br />

Ausschuss für Jugend, Kultur, Soziales, Demografischer Wandel, Bürgeranfragen<br />

und Sport<br />

Ausschuss für Bauen, Planung, Umwelt, Verkehr und Energie<br />

Ausschuss für Wirtschaft, <strong>Stadt</strong>entwicklung und "Projektausschuss Soziale<br />

<strong>Stadt</strong>"<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

TOP<br />

Quartierszentrum Degerfeld<br />

Beschluss:<br />

Der Errichtung eines Quartierzentrums in einem Teilbereich des Wohnblocks John – F. –<br />

Kennedy Str. 63 anhand <strong>der</strong> vorgelegten Pläne wird zugestimmt.<br />

Stellungnahme FD Zentrale Finanzen / Finanzielle Auswirkungen:<br />

Die voraussichtlichen Erwerbskosten für das Quartierszentrum belaufen sich auf 550.000 €.<br />

Die För<strong>der</strong>ung aus dem Programm „Soziale <strong>Stadt</strong>“ erfolgt zu einem Drittel durch den Bund,<br />

zu einem weitern Drittel durch das Land. Das verbleibende Drittel ist <strong>der</strong> Eigenanteil <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong>, in diesem Fall ca. 182.000 €.<br />

Die Mittel müssen im Haushalt 2013 vom Ergebnishaushalt in den Finanzhaushalt<br />

umgeschichtet werden.<br />

Zeichnungsleiste:<br />

Sachstandsbericht:<br />

(Unterschrift)<br />

Im Maßnahmenkatalog des integrierten Handlungskonzepts zum Programm „Soziale <strong>Stadt</strong>“<br />

ist unter M_04_ die Schaffung eines Quartierszentrums vorgesehen.


Entgegen <strong>der</strong> ursprünglichen Planung, die den Erwerb und Umbau eines Offiziershauses<br />

vorsah, ist nun die Nutzung von zwei Etagen eines Drittels eines Wohnblocks vorgesehen.<br />

Dieser Wohnblock liegt an <strong>der</strong> Kreuzung John – F.- Kennedy – Str. mit <strong>der</strong> Pohlgönser Str .<br />

Zum Areal des geplanten Quartierzentrums gehört ein Spielplatz. Somit liegt es strategisch<br />

günstig an <strong>der</strong> Schnittstelle zwischen dem „alten“ und dem „neuen“ Teil des Degerfelds.<br />

Das Quartierszentrum ist <strong>der</strong> Knotenpunkt des Wohnviertels, hier sollen sich alle Menschen<br />

begegnen können, miteinan<strong>der</strong> reden, lernen, neue Kontakte knüpfen, Hilfen geboten<br />

werden…<br />

In vielen Arbeitskreisen und <strong>Stadt</strong>teilrunden wurde seit dem Beginn des Programms<br />

„Soziale <strong>Stadt</strong>“ unter großer Partizipation <strong>der</strong> Bevölkerung daran gearbeitet, diesen<br />

Knotenpunkt mit den notwendigen Anfor<strong>der</strong>ungen zu belegen. Hierbei wurden auch Räume<br />

für nie<strong>der</strong>schwellige Angebote für Familien, die eigentlich im Familienzentrum vorgesehen<br />

waren, zugunsten <strong>der</strong> schnelleren Umsetzung in das Quartierszentrum verlegt.<br />

Das Quartierszentrum wird durch das Programm Soziale <strong>Stadt</strong> geför<strong>der</strong>t, wenn nicht die<br />

<strong>Stadt</strong> selbst den Umbau vornimmt, son<strong>der</strong>n die BWG den durch die<br />

Grundstücksentwicklungsgesellschaft Schiffenberger Weg mbH umgebauten und sanierten<br />

Wohnblock erwirbt und die <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> wie<strong>der</strong>um von <strong>der</strong> BWG den sanierten<br />

Teilbereich „Quartierszentrum“ erwirbt.<br />

Die Grundstücksentwicklungsgesellschaft Schiffenberger Weg mbH saniert die rund 420qm<br />

zu einem Festpreis von 1.300 € pro qm. Für das Erdgeschoss und das 1.Obergeschoss<br />

kommen somit rund 420 qm in die Berechnung, die zugehörigen Kellerräume werden ohne<br />

Berechnung saniert.<br />

Zu den zum Festpreis angeboten Umbauarbeiten gehören auch die Erstellung einer<br />

Terrasse und die Anbindung an den Spielplatz.<br />

TOP 10<br />

Grundstücksangelegenheit;<br />

Verkauf des Grundstückes Gemarkung Griedel Flur 1 Nr. 949

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