25.07.2014 Aufrufe

Anlagen zur 20. Sitzung der ... - Stadt Butzbach

Anlagen zur 20. Sitzung der ... - Stadt Butzbach

Anlagen zur 20. Sitzung der ... - Stadt Butzbach

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Teil B (mit Aussprache)<br />

TOP 4<br />

STADT BUTZBACH<br />

FD: 601 Allgem. Finanzwirtschaft, Beteiligungscontroll <strong>Butzbach</strong>, 21.11.2012<br />

Diktatzeichen: Lean<strong>der</strong>, Sigmar<br />

Bezugsnummer:<br />

BESCHLUSSVORLAGE Nummer: 2012/0458<br />

Beratungsfolge<br />

Der Magistrat<br />

Haupt- und Finanzausschuss<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

TOP<br />

Gebührenkalkulation für die gesplittete Abwassergebühr<br />

Festlegung <strong>der</strong> Gebührensätze für Schmutzwasser und Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

Beschluss:<br />

Die Gebührenkalkulation <strong>der</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kreh – Hofmann – Widmer<br />

<strong>zur</strong> Ermittlung <strong>der</strong> kostendeckenden Gebühren für die zentrale Schmutz- und<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswasserbeseitigung für das Jahr 2013 wird zustimmend <strong>zur</strong> Kenntnis<br />

genommen.<br />

Es wird beschlossen, die in <strong>der</strong> Gebührenkalkulation ermittelten kostendeckenden<br />

Gebührensätze für Schmutzwasser in Höhe von 3,73 €/cbm und für Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

in Höhe von 0,50 €/qm in die neue Entwässerungssatzung zu übernehmen und zum<br />

01.01.2013 festzusetzen.<br />

Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung <strong>Butzbach</strong> (EAB) wird<br />

beauftragt, bis zum 31.10.2013 eine Nachkalkulation für die neuen Gebührensätze unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> bis zu diesem Zeitpunkt veranlagten Gebühren und durchgeführten<br />

Korrekturen bei den versiegelten Flächen vorzulegen und gegebenenfalls den zuständigen<br />

städtischen Gremien Vorschläge für Gebührenanpassungen zu unterbreiten.<br />

Stellungnahme FD Zentrale Finanzen / Finanzielle Auswirkungen:<br />

Keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!