Anlagen zur 20. Sitzung der ... - Stadt Butzbach
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Teil B (mit Aussprache)<br />
TOP 4<br />
STADT BUTZBACH<br />
FD: 601 Allgem. Finanzwirtschaft, Beteiligungscontroll <strong>Butzbach</strong>, 21.11.2012<br />
Diktatzeichen: Lean<strong>der</strong>, Sigmar<br />
Bezugsnummer:<br />
BESCHLUSSVORLAGE Nummer: 2012/0458<br />
Beratungsfolge<br />
Der Magistrat<br />
Haupt- und Finanzausschuss<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
TOP<br />
Gebührenkalkulation für die gesplittete Abwassergebühr<br />
Festlegung <strong>der</strong> Gebührensätze für Schmutzwasser und Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
Beschluss:<br />
Die Gebührenkalkulation <strong>der</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kreh – Hofmann – Widmer<br />
<strong>zur</strong> Ermittlung <strong>der</strong> kostendeckenden Gebühren für die zentrale Schmutz- und<br />
Nie<strong>der</strong>schlagswasserbeseitigung für das Jahr 2013 wird zustimmend <strong>zur</strong> Kenntnis<br />
genommen.<br />
Es wird beschlossen, die in <strong>der</strong> Gebührenkalkulation ermittelten kostendeckenden<br />
Gebührensätze für Schmutzwasser in Höhe von 3,73 €/cbm und für Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />
in Höhe von 0,50 €/qm in die neue Entwässerungssatzung zu übernehmen und zum<br />
01.01.2013 festzusetzen.<br />
Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung <strong>Butzbach</strong> (EAB) wird<br />
beauftragt, bis zum 31.10.2013 eine Nachkalkulation für die neuen Gebührensätze unter<br />
Berücksichtigung <strong>der</strong> bis zu diesem Zeitpunkt veranlagten Gebühren und durchgeführten<br />
Korrekturen bei den versiegelten Flächen vorzulegen und gegebenenfalls den zuständigen<br />
städtischen Gremien Vorschläge für Gebührenanpassungen zu unterbreiten.<br />
Stellungnahme FD Zentrale Finanzen / Finanzielle Auswirkungen:<br />
Keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.