Anlagen zur 20. Sitzung der ... - Stadt Butzbach
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Berechnungsgrundlagen und die Veranlagung und Erhebung <strong>der</strong> gesplitteten<br />
Abwassergebühr zu schaffen.<br />
Zu den Einzelheiten und den Inhalten <strong>der</strong> neuen Entwässerungssatzung wurden die<br />
Betriebskommission und <strong>der</strong> Haupt- und Finanzausschuss bereits durch die Betriebsleitung<br />
informiert.<br />
In <strong>der</strong> jetzt vorliegenden Neufassung des Satzungsentwurfes wurden die in <strong>der</strong><br />
Mustersatzung des Hess. Städte- und Gemeindebundes enthaltenen Neuregelungen<br />
bezüglich <strong>der</strong> Überwachung von Zuleitungskanälen herausgenommen. Diese<br />
Vorgehensweise wurde auch mit den an <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> gesplitteten Abwassergebühr<br />
beteiligten Kommunen Münzenberg, Rockenberg und Wölfersheim abgestimmt, so dass<br />
den Gremien ein weitestgehend einheitlicher Satzungsentwurf <strong>zur</strong> Beratung und<br />
Beschlussfassung vorgelegt werden kann.<br />
In die jetzt vorliegende Neufassung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> wurde noch ein neuer § 29 Abs. 3<br />
aufgenommen, mit dem die EVB offiziell ermächtigt wird, für die <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> die<br />
Ermittlung von Berechnungsgrundlagen, die Abgabenberechnung, die Ausfertigung und<br />
Versendung von Abgabenbescheiden und die Entgegennahme <strong>der</strong> Abgaben auch für die<br />
Abwassergebühren durchzuführen.<br />
Der Hessische Landtag beabsichtigt, noch im Jahr 2012 die Neufassung des Hessischen<br />
Kommunalen Abgabengesetzes mit <strong>der</strong> entsprechenden Ermächtigungsgrundlage zu<br />
beschließen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte bekanntlich im Jahr 2010 diese<br />
Verfahrensweise in Bezug auf die Abwassergebühren aufgrund einer fehlenden<br />
gesetzlichen Ermächtigung im HessKAG beanstandet.<br />
Die Neufassung <strong>der</strong> Entwässerungssatzung soll nach entsprechen<strong>der</strong> Beschlussfassung<br />
zum 01.01.2013 in Kraft treten.<br />
Zur Ermittlung <strong>der</strong> neuen Gebührensätze für Schmutzwasser und Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />
wird auf die Beschlussvorlage 2012/0458 und das mit dieser Vorlage versandte Gutachten<br />
<strong>der</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kreh – Hofmann – Widmer mit <strong>der</strong> Kalkulation <strong>der</strong><br />
neuen Nie<strong>der</strong>schlagswasser- und Schmutzwassergebühr verwiesen.<br />
Die Betriebskommission des EAB hat die Beschlussvorlage im Rahmen ihrer <strong>Sitzung</strong> am<br />
26.11.2012 beraten.