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Anlagen zur 20. Sitzung der ... - Stadt Butzbach

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Berechnungsgrundlagen und die Veranlagung und Erhebung <strong>der</strong> gesplitteten<br />

Abwassergebühr zu schaffen.<br />

Zu den Einzelheiten und den Inhalten <strong>der</strong> neuen Entwässerungssatzung wurden die<br />

Betriebskommission und <strong>der</strong> Haupt- und Finanzausschuss bereits durch die Betriebsleitung<br />

informiert.<br />

In <strong>der</strong> jetzt vorliegenden Neufassung des Satzungsentwurfes wurden die in <strong>der</strong><br />

Mustersatzung des Hess. Städte- und Gemeindebundes enthaltenen Neuregelungen<br />

bezüglich <strong>der</strong> Überwachung von Zuleitungskanälen herausgenommen. Diese<br />

Vorgehensweise wurde auch mit den an <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> gesplitteten Abwassergebühr<br />

beteiligten Kommunen Münzenberg, Rockenberg und Wölfersheim abgestimmt, so dass<br />

den Gremien ein weitestgehend einheitlicher Satzungsentwurf <strong>zur</strong> Beratung und<br />

Beschlussfassung vorgelegt werden kann.<br />

In die jetzt vorliegende Neufassung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> wurde noch ein neuer § 29 Abs. 3<br />

aufgenommen, mit dem die EVB offiziell ermächtigt wird, für die <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> die<br />

Ermittlung von Berechnungsgrundlagen, die Abgabenberechnung, die Ausfertigung und<br />

Versendung von Abgabenbescheiden und die Entgegennahme <strong>der</strong> Abgaben auch für die<br />

Abwassergebühren durchzuführen.<br />

Der Hessische Landtag beabsichtigt, noch im Jahr 2012 die Neufassung des Hessischen<br />

Kommunalen Abgabengesetzes mit <strong>der</strong> entsprechenden Ermächtigungsgrundlage zu<br />

beschließen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte bekanntlich im Jahr 2010 diese<br />

Verfahrensweise in Bezug auf die Abwassergebühren aufgrund einer fehlenden<br />

gesetzlichen Ermächtigung im HessKAG beanstandet.<br />

Die Neufassung <strong>der</strong> Entwässerungssatzung soll nach entsprechen<strong>der</strong> Beschlussfassung<br />

zum 01.01.2013 in Kraft treten.<br />

Zur Ermittlung <strong>der</strong> neuen Gebührensätze für Schmutzwasser und Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

wird auf die Beschlussvorlage 2012/0458 und das mit dieser Vorlage versandte Gutachten<br />

<strong>der</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kreh – Hofmann – Widmer mit <strong>der</strong> Kalkulation <strong>der</strong><br />

neuen Nie<strong>der</strong>schlagswasser- und Schmutzwassergebühr verwiesen.<br />

Die Betriebskommission des EAB hat die Beschlussvorlage im Rahmen ihrer <strong>Sitzung</strong> am<br />

26.11.2012 beraten.

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