Anlagen zur 20. Sitzung der ... - Stadt Butzbach
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Daher werden sich erfahrungsgemäß im Laufe des Jahres 2013 noch Anpassungen<br />
ergeben, die sich dann in <strong>der</strong> Summe auch auf die kalkulierten<br />
Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühren auswirken können.<br />
Letztlich ist darauf hinzuweisen, dass die vorliegenden Jahresabschlüsse 2010 und 2011<br />
des EAB zwar Überschüsse ausweisen, die <strong>der</strong> Rücklage zugeführt werden sollen und bei<br />
einer vollständigen Einstellung in eine Gebührenausgleichsrücklage für eine mögliche<br />
Reduzierung <strong>der</strong> Abwassergebühren in künftigen Jahren <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />
Die mit <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Jahresabschlüsse des EAB beauftragte<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Strecker, Berger + Partner hat aber bereits mehrfach<br />
darauf hingewiesen, dass es sich bei den Überschüssen <strong>der</strong> Jahre 2010 und 2011 zwar<br />
handelsrechtlich um Jahresüberschüsse handelt. Aus gebührenrechtlicher Sicht ist es aber<br />
nicht korrekt, diese Überschüsse in voller Höhe einer Gebührenausgleichsrücklage<br />
zuzuführen, da <strong>der</strong> EAB immer noch erhebliche Zahlungen für die Tilgung <strong>der</strong><br />
Abwasserdarlehen leisten muss. Der Cash-Flow weist auch zum Stichtag 31.12.2011 einen<br />
negativen Finanzmittelfonds aus. Der EAB muss daher weiterhin Kassenkredite in<br />
Anspruch nehmen, um fristgerecht seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.<br />
Aus den vorgenannten Gründen kann die Betriebsleitung des EAB nur dringend empfehlen,<br />
<strong>der</strong> im Beschluss vorgeschlagenen Vorgehensweise zu folgen und erst nach Vorlage einer<br />
belastbaren Nachkalkulation und <strong>der</strong> Vorlage des Jahresabschlusses 2012 des EAB über<br />
Gebührenanpassungen zu beraten.<br />
Zur Information werden nachstehend noch die bisherigen und künftigen Gebührensätze <strong>der</strong><br />
an <strong>der</strong> IKZ beteiligten Kommunen – vorbehaltlich <strong>der</strong> noch durchzuführenden<br />
Beschlussfassung in den zuständigen Gremien - genannt:<br />
Kommune bisher Schmutzwasser Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />
<strong>Butzbach</strong> 5,05 €/cbm 3,73 €/cbm 0,50 €/qm<br />
Münzenberg 4,15 €/cbm 3,53 €/cbm 0,36 €/qm<br />
Rockenberg 4,65 €/cbm 4,22 €/cbm 0,46 €/qm<br />
Wölfersheim 3,65 €/cbm 2,55 €/cbm 0,43 €/qm<br />
Die Unterschiede bei den Schmutzwassergebühren erklären sich aus unterschiedlich<br />
hohen Investitionsmaßnahmen und laufenden Kosten. Außerdem ist zu berücksichtigen,<br />
dass die Kommunen Münzenberg und Wölfersheim Investitionen über Erneuerungsbeiträge<br />
finanziert haben. In <strong>Butzbach</strong> und Rockenberg waren Erneuerungsbeiträge rechtlich nicht<br />
zulässig.<br />
Bei den Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühren ist unter an<strong>der</strong>em zu berücksichtigen, dass in<br />
<strong>Butzbach</strong> (Kernstadt) größere gewerbliche Flächen mit höheren Versiegelungsgraden<br />
vorhanden sind, während die kleineren Kommunen eher ländlich geprägt sind.