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Anlagen zur 20. Sitzung der ... - Stadt Butzbach

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Daher werden sich erfahrungsgemäß im Laufe des Jahres 2013 noch Anpassungen<br />

ergeben, die sich dann in <strong>der</strong> Summe auch auf die kalkulierten<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühren auswirken können.<br />

Letztlich ist darauf hinzuweisen, dass die vorliegenden Jahresabschlüsse 2010 und 2011<br />

des EAB zwar Überschüsse ausweisen, die <strong>der</strong> Rücklage zugeführt werden sollen und bei<br />

einer vollständigen Einstellung in eine Gebührenausgleichsrücklage für eine mögliche<br />

Reduzierung <strong>der</strong> Abwassergebühren in künftigen Jahren <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />

Die mit <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Jahresabschlüsse des EAB beauftragte<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Strecker, Berger + Partner hat aber bereits mehrfach<br />

darauf hingewiesen, dass es sich bei den Überschüssen <strong>der</strong> Jahre 2010 und 2011 zwar<br />

handelsrechtlich um Jahresüberschüsse handelt. Aus gebührenrechtlicher Sicht ist es aber<br />

nicht korrekt, diese Überschüsse in voller Höhe einer Gebührenausgleichsrücklage<br />

zuzuführen, da <strong>der</strong> EAB immer noch erhebliche Zahlungen für die Tilgung <strong>der</strong><br />

Abwasserdarlehen leisten muss. Der Cash-Flow weist auch zum Stichtag 31.12.2011 einen<br />

negativen Finanzmittelfonds aus. Der EAB muss daher weiterhin Kassenkredite in<br />

Anspruch nehmen, um fristgerecht seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.<br />

Aus den vorgenannten Gründen kann die Betriebsleitung des EAB nur dringend empfehlen,<br />

<strong>der</strong> im Beschluss vorgeschlagenen Vorgehensweise zu folgen und erst nach Vorlage einer<br />

belastbaren Nachkalkulation und <strong>der</strong> Vorlage des Jahresabschlusses 2012 des EAB über<br />

Gebührenanpassungen zu beraten.<br />

Zur Information werden nachstehend noch die bisherigen und künftigen Gebührensätze <strong>der</strong><br />

an <strong>der</strong> IKZ beteiligten Kommunen – vorbehaltlich <strong>der</strong> noch durchzuführenden<br />

Beschlussfassung in den zuständigen Gremien - genannt:<br />

Kommune bisher Schmutzwasser Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

<strong>Butzbach</strong> 5,05 €/cbm 3,73 €/cbm 0,50 €/qm<br />

Münzenberg 4,15 €/cbm 3,53 €/cbm 0,36 €/qm<br />

Rockenberg 4,65 €/cbm 4,22 €/cbm 0,46 €/qm<br />

Wölfersheim 3,65 €/cbm 2,55 €/cbm 0,43 €/qm<br />

Die Unterschiede bei den Schmutzwassergebühren erklären sich aus unterschiedlich<br />

hohen Investitionsmaßnahmen und laufenden Kosten. Außerdem ist zu berücksichtigen,<br />

dass die Kommunen Münzenberg und Wölfersheim Investitionen über Erneuerungsbeiträge<br />

finanziert haben. In <strong>Butzbach</strong> und Rockenberg waren Erneuerungsbeiträge rechtlich nicht<br />

zulässig.<br />

Bei den Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühren ist unter an<strong>der</strong>em zu berücksichtigen, dass in<br />

<strong>Butzbach</strong> (Kernstadt) größere gewerbliche Flächen mit höheren Versiegelungsgraden<br />

vorhanden sind, während die kleineren Kommunen eher ländlich geprägt sind.

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