Stadt Müncheberg
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<strong>Stadt</strong><br />
Müncheberg<br />
5. Änderung des<br />
Teilflächennutzungsplanes<br />
für den Ortsteil Müncheberg<br />
im vereinfachten Verfahren nach<br />
§ 13 BauGB<br />
im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan<br />
"Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel<br />
– Ernst-Thälmann-Straße 18"<br />
1. Entwurf<br />
AUSZUG<br />
Inhalt:<br />
Planzeichnung<br />
Anlass und Ziele<br />
Bearbeitung:<br />
Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für<br />
<strong>Stadt</strong> Dorf und Freiraumplanung<br />
Am Wasserturm 39, 13089 Berlin<br />
Tel.: 030/9253260, Fax.: 030/9253760<br />
Dezember 2010
<strong>Stadt</strong> Müncheberg<br />
5. Änderung des Teilflächennutzungsplanes des Ortsteiles Müncheberg<br />
1. Anlass der Planänderung<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> Müncheberg hat in ihrer Sitzung am 11.08.2010 die<br />
Einleitung der 5. Änderung des Teilflächennutzungsplanes für den Ortsteil Müncheberg vom<br />
05.09.2000 beschlossen. Ziel der Planänderung ist die Erweiterung der vorhandenen Einzelhandelsfläche<br />
auf das benachbarte Grundstück an der Thälmannstraße 18/18a, wo ein Lebensmittelmarkt<br />
mit Vollsortiment errichtet werden soll.<br />
Anlass für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) ist der Antrag der Rahlfs Immobilien<br />
GmbH Berlin als Entwickler der Fläche nach Aufstellung der Bauleitplanung, um einen Vollsortimenter<br />
mit einer Verkaufsraumfläche von 1.300 m² bis 1.400 m² zu errichten. Ziel des dafür<br />
ebenfalls am 11.08.2010 zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Großflächiger<br />
Einzelhandel – Ernst-Thälmann-Straße 18“ ist die Festsetzung eines Baugebietes für<br />
Großflächigen Einzelhandel für einen Vollsortimenter zur Nahversorgung der <strong>Stadt</strong> Müncheberg<br />
einschließlich ihrer Ortsteile.<br />
Da der rechtskräftige Teilflächennutzungsplan einschließlich aller bisherigen Änderungen in diesem<br />
Bereich eine Wohnbaufläche darstellt, widerspricht er den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
und wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB entsprechend geändert. Es<br />
ist die Änderung der bisher dargestellten „Wohnbaufläche“ in ein „Sondergebiet für großflächigen<br />
Einzelhandel“ erforderlich. In diesem Zusammenhang werden auch Varianten zur Änderung der<br />
angrenzenden Wohnbauflächen untersucht (siehe Kapitel 2.2).<br />
Da die Grundzüge des Teilflächennutzungsplanes in seiner Gesamtaussage nicht berührt sind,<br />
hat die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung die Änderung des Planes im vereinfachten Verfahren nach<br />
§ 13 BauGB beschlossen. Die Voraussetzungen zur Anwendung des § 13 BauGB werden erfüllt.<br />
2. Ziele der Planänderung<br />
Ziel der geplanten FNP-Änderung ist die Umwandlung der bisher dargestellten Wohnbaufläche in<br />
ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Großflächiger Einzelhandel. Damit soll die bereits<br />
begonnene Entwicklung dieses innerstädtischen Bereiches als zentraler Versorgungsbereich ergänzt<br />
und das Zentrum durch die Wiedernutzbarmachung der zentrumsnahen Brachfläche entwickelt<br />
und gestärkt werden. Mit der Änderung wird das westlich angrenzende Sondergebiet Großflächiger<br />
Einzelhandel weitergeführt. Die Ausdehnung der Baufläche bleibt im Vergleich zum<br />
rechtsgültigen FNP unverändert. Es handelt sich lediglich um eine Änderung der Nutzungsart.<br />
Mit der Darstellung des Sondergebietes wird die Grundlage geschaffen, den parallel aufzustellenden<br />
Bebauungsplan „Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel – Ernst-Thälmann-Straße 18“ aus<br />
dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.<br />
Östlich des Plangebietes verbleibt nach Änderung des FNP im Bereich des parallel aufzustellenden<br />
B-Planes ein kleiner Bereich Wohnbaufläche. Im Zuge der FNP-Änderung besteht die Möglichkeit,<br />
diese Flächen einzubeziehen und das langfristige Entwicklungsziel an die aktuellen und<br />
gewollten Entwicklungen in diesem Gebiet anzupassen. Vom <strong>Stadt</strong>kern nach Osten ist die Entwicklung<br />
einer zentrentypischen Nutzungsmischung aus Wohnen, Handel und Gewerbe in dem<br />
gesamten Bereich entlang der Ernst-Thälmann-Straße zu beobachten. In diese Nutzungsmi-<br />
Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für <strong>Stadt</strong>-, Dorf- und Freiraumplanung – Dezember 2010 1
<strong>Stadt</strong> Müncheberg<br />
5. Änderung des Teilflächennutzungsplanes des Ortsteiles Müncheberg<br />
schung fügt sich auch der Schulstandort auf der Südseite der Ernst-Thälmann-Straße ein. Bereits<br />
mit der 2. Änderung des FNP und der damit erfolgten Ausweisung eines Sondergebietes Großflächiger<br />
Einzelhandel an der Ernst-Thälmann-Straße wurde dieses generelle städtebauliche Entwicklungsziel<br />
im FNP verankert. Die Sonderbauflächen für großflächigen Einzelhandel sollen sich<br />
über die nun geplante Erweiterung nicht weiter entwickeln Für die östlich an das künftige Sondergebiet<br />
angrenzenden Flächen wird deshalb, entsprechend der Darstellung für das gesamte <strong>Stadt</strong>zentrum<br />
von Müncheberg, die Darstellung einer Mischbaufläche empfohlen. Die Festsetzung einer<br />
Mischbaufläche an Stelle einer Wohnbaufläche angrenzend an die Fläche für großflächigen Einzelhandel<br />
kommt dem Erfordernis der städtebaulichen Ordnung und des Trennungsgrundsatzes<br />
nach § 50 BImSchG nach und ordnet die Nutzungen so zu, dass Beeinträchtigungen auf der Ebene<br />
der Bauleitplanung vermieden werden. Dennoch ist angrenzend an die Sonderbaufläche für<br />
Großflächigen Einzelhandel tatsächlich eine Wohnnutzung vorhanden, die durch Kunden- und<br />
Anlieferungsverkehr gestört werden kann. Dieses Konfliktpotenzial kann auf der Ebene der Flächennutzungsplanung<br />
durch die Darstellung einer Fläche für Vorkehrungen zum Schutz gegen<br />
schädliche Umwelteinwirkungen als Anstoß für die weitere verbindliche Bauleitplanung planerisch<br />
gelöst werden.<br />
Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für <strong>Stadt</strong>-, Dorf- und Freiraumplanung – Dezember 2010 2