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Stadt Müncheberg

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<strong>Stadt</strong><br />

Müncheberg<br />

5. Änderung des<br />

Teilflächennutzungsplanes<br />

für den Ortsteil Müncheberg<br />

im vereinfachten Verfahren nach<br />

§ 13 BauGB<br />

im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan<br />

"Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel<br />

– Ernst-Thälmann-Straße 18"<br />

1. Entwurf<br />

AUSZUG<br />

Inhalt:<br />

Planzeichnung<br />

Anlass und Ziele<br />

Bearbeitung:<br />

Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für<br />

<strong>Stadt</strong> Dorf und Freiraumplanung<br />

Am Wasserturm 39, 13089 Berlin<br />

Tel.: 030/9253260, Fax.: 030/9253760<br />

Dezember 2010


<strong>Stadt</strong> Müncheberg<br />

5. Änderung des Teilflächennutzungsplanes des Ortsteiles Müncheberg<br />

1. Anlass der Planänderung<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> Müncheberg hat in ihrer Sitzung am 11.08.2010 die<br />

Einleitung der 5. Änderung des Teilflächennutzungsplanes für den Ortsteil Müncheberg vom<br />

05.09.2000 beschlossen. Ziel der Planänderung ist die Erweiterung der vorhandenen Einzelhandelsfläche<br />

auf das benachbarte Grundstück an der Thälmannstraße 18/18a, wo ein Lebensmittelmarkt<br />

mit Vollsortiment errichtet werden soll.<br />

Anlass für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) ist der Antrag der Rahlfs Immobilien<br />

GmbH Berlin als Entwickler der Fläche nach Aufstellung der Bauleitplanung, um einen Vollsortimenter<br />

mit einer Verkaufsraumfläche von 1.300 m² bis 1.400 m² zu errichten. Ziel des dafür<br />

ebenfalls am 11.08.2010 zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Großflächiger<br />

Einzelhandel – Ernst-Thälmann-Straße 18“ ist die Festsetzung eines Baugebietes für<br />

Großflächigen Einzelhandel für einen Vollsortimenter zur Nahversorgung der <strong>Stadt</strong> Müncheberg<br />

einschließlich ihrer Ortsteile.<br />

Da der rechtskräftige Teilflächennutzungsplan einschließlich aller bisherigen Änderungen in diesem<br />

Bereich eine Wohnbaufläche darstellt, widerspricht er den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

und wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB entsprechend geändert. Es<br />

ist die Änderung der bisher dargestellten „Wohnbaufläche“ in ein „Sondergebiet für großflächigen<br />

Einzelhandel“ erforderlich. In diesem Zusammenhang werden auch Varianten zur Änderung der<br />

angrenzenden Wohnbauflächen untersucht (siehe Kapitel 2.2).<br />

Da die Grundzüge des Teilflächennutzungsplanes in seiner Gesamtaussage nicht berührt sind,<br />

hat die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung die Änderung des Planes im vereinfachten Verfahren nach<br />

§ 13 BauGB beschlossen. Die Voraussetzungen zur Anwendung des § 13 BauGB werden erfüllt.<br />

2. Ziele der Planänderung<br />

Ziel der geplanten FNP-Änderung ist die Umwandlung der bisher dargestellten Wohnbaufläche in<br />

ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Großflächiger Einzelhandel. Damit soll die bereits<br />

begonnene Entwicklung dieses innerstädtischen Bereiches als zentraler Versorgungsbereich ergänzt<br />

und das Zentrum durch die Wiedernutzbarmachung der zentrumsnahen Brachfläche entwickelt<br />

und gestärkt werden. Mit der Änderung wird das westlich angrenzende Sondergebiet Großflächiger<br />

Einzelhandel weitergeführt. Die Ausdehnung der Baufläche bleibt im Vergleich zum<br />

rechtsgültigen FNP unverändert. Es handelt sich lediglich um eine Änderung der Nutzungsart.<br />

Mit der Darstellung des Sondergebietes wird die Grundlage geschaffen, den parallel aufzustellenden<br />

Bebauungsplan „Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel – Ernst-Thälmann-Straße 18“ aus<br />

dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.<br />

Östlich des Plangebietes verbleibt nach Änderung des FNP im Bereich des parallel aufzustellenden<br />

B-Planes ein kleiner Bereich Wohnbaufläche. Im Zuge der FNP-Änderung besteht die Möglichkeit,<br />

diese Flächen einzubeziehen und das langfristige Entwicklungsziel an die aktuellen und<br />

gewollten Entwicklungen in diesem Gebiet anzupassen. Vom <strong>Stadt</strong>kern nach Osten ist die Entwicklung<br />

einer zentrentypischen Nutzungsmischung aus Wohnen, Handel und Gewerbe in dem<br />

gesamten Bereich entlang der Ernst-Thälmann-Straße zu beobachten. In diese Nutzungsmi-<br />

Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für <strong>Stadt</strong>-, Dorf- und Freiraumplanung – Dezember 2010 1


<strong>Stadt</strong> Müncheberg<br />

5. Änderung des Teilflächennutzungsplanes des Ortsteiles Müncheberg<br />

schung fügt sich auch der Schulstandort auf der Südseite der Ernst-Thälmann-Straße ein. Bereits<br />

mit der 2. Änderung des FNP und der damit erfolgten Ausweisung eines Sondergebietes Großflächiger<br />

Einzelhandel an der Ernst-Thälmann-Straße wurde dieses generelle städtebauliche Entwicklungsziel<br />

im FNP verankert. Die Sonderbauflächen für großflächigen Einzelhandel sollen sich<br />

über die nun geplante Erweiterung nicht weiter entwickeln Für die östlich an das künftige Sondergebiet<br />

angrenzenden Flächen wird deshalb, entsprechend der Darstellung für das gesamte <strong>Stadt</strong>zentrum<br />

von Müncheberg, die Darstellung einer Mischbaufläche empfohlen. Die Festsetzung einer<br />

Mischbaufläche an Stelle einer Wohnbaufläche angrenzend an die Fläche für großflächigen Einzelhandel<br />

kommt dem Erfordernis der städtebaulichen Ordnung und des Trennungsgrundsatzes<br />

nach § 50 BImSchG nach und ordnet die Nutzungen so zu, dass Beeinträchtigungen auf der Ebene<br />

der Bauleitplanung vermieden werden. Dennoch ist angrenzend an die Sonderbaufläche für<br />

Großflächigen Einzelhandel tatsächlich eine Wohnnutzung vorhanden, die durch Kunden- und<br />

Anlieferungsverkehr gestört werden kann. Dieses Konfliktpotenzial kann auf der Ebene der Flächennutzungsplanung<br />

durch die Darstellung einer Fläche für Vorkehrungen zum Schutz gegen<br />

schädliche Umwelteinwirkungen als Anstoß für die weitere verbindliche Bauleitplanung planerisch<br />

gelöst werden.<br />

Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für <strong>Stadt</strong>-, Dorf- und Freiraumplanung – Dezember 2010 2

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