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Konjunkturstatistik Handel und Dienstleistungen ab ... - Statistik Austria

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2.1.12 Regionale Gliederung<br />

Österreich; gr<strong>und</strong>sätzlich werden hinsichtlich regionaler Gliederung der Ergebnisse die gesetzlichen<br />

Anforderungen erfüllt. Eine darüber hinaus gehende detailliertere Gliederung ist derzeit<br />

mit Ausnahme des Bereiches „Beherbergung <strong>und</strong> Gastronomie“ nicht vorgesehen. Für die<br />

Beherbergung <strong>und</strong> Gastronomie können die Umsatz- <strong>und</strong> die Beschäftigtenindizes auf B<strong>und</strong>esländerebene<br />

auf Anfrage berechnet <strong>und</strong> zur Verfügung gestellt werden.<br />

2.2 Erstellung der <strong>Statistik</strong>, Datenaufarbeitung, qualitätssichernde Maßnahmen<br />

2.2.1 Datenerfassung<br />

Die primärstatistischen Meldungen über das Web-Formular sowie die Umsatzerlöse aus der<br />

UVA werden in die Aufarbeitungsapplikation übernommen <strong>und</strong> dort weiterverarbeitet. Eine Dialogerfassung<br />

ist ebenfalls möglich. Verschiedene Plausibilitätskontrollen werden größtenteils<br />

über die Aufarbeitungsapplikation vorgenommen. Die Beschäftigtendaten des HV, die FLAF-<br />

Daten, die MZ-Daten <strong>und</strong> die Lohnzetteldaten werden mittels Datenfiles zur Verfügung gestellt,<br />

geplaust <strong>und</strong> weiterverarbeitet.<br />

2.2.2 Signierung (Codierung)<br />

Trifft nicht zu.<br />

2.2.3 Plausibilitätsprüfung, Prüfung der verwendeten Datenquellen<br />

Umsatzerlöse<br />

Überprüfung der Mikrodaten<br />

Die Meldung der primärstatistischen Daten erfolgt über das WEB-Formular. Die eingelangten<br />

Daten werden tageweise von der dafür vorgesehenen Datenbank in die Aufarbeitungsapplikation<br />

übernommen <strong>und</strong> ebenso wie die übernommenen UVA-Daten einer Plausibilitätsprüfung<br />

unterzogen.<br />

Mit Hilfe von Plausibilitätsprogrammen werden Verarbeitungsfehler bzw. auch unplausible<br />

Daten erkannt. Die als unplausibel erkannten Daten erfordern entweder eine Korrektur der<br />

Daten (dazu werden u.U. telefonische Rückfragen bei den Respondentinnen <strong>und</strong> Respondenten<br />

durchgeführt) oder die gemeldeten bzw. erfassten Daten werden bestätigt <strong>und</strong> als richtig<br />

anerkannt. Folgende Plausibilitätsprüfungen werden durchgeführt:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Prüfung von Kenngrößen (Quoten, Veränderungsraten zu den Vorjahres- <strong>und</strong> Vormonatsdaten)<br />

Kontrolle von Großunternehmen, die aufgr<strong>und</strong> ihres Umsatzvolumens branchenspezifisch<br />

vordefiniert sind<br />

Durchführung von Zeitreihenvergleichen (Reihung der bedeutendsten Unternehmen<br />

innerhalb der einzelnen Branchen <strong>und</strong> Feststellung der Abweichungen)<br />

Periodische Überprüfung der Neuzugänge <strong>und</strong> Abgänge von Unternehmen in der Stichprobe<br />

Listung der substituierten Unternehmen <strong>und</strong> Kontrolle der Plausibilität bei größeren<br />

Substituten<br />

Die Plausibilitätsprüfungen ergeben im Durchschnitt einen Anteil von 20% unplausiblen Daten,<br />

denen nachgegangen wird, wobei etwa die Hälfte der Daten korrigiert werden muss.<br />

20

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