Download - Marktgemeinde Steinakirchen am Forst
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Blumenschmuckaktion<br />
Wie alljährlich lädt die Gemeinde zum Ankauf von verbilligten Balkon- und<br />
Fensterblumen ein. DieAktion wird wieder mit der Gärtnerei Gölss durchgeführt.<br />
Die Gutscheine zum Ankauf der Pflanzen können im Monat Mai <strong>am</strong> Gemeinde<strong>am</strong>t<br />
bezogen werden.<br />
Achtung Hundebesitzer<br />
Aufgrund einiger Beschwerden weisen wir wiederum darauf hin, dass Hundebesitzer den von<br />
ihren Hunden verursachten Kot auf öffentlichen Straßen und Plätzen selbst entsorgen müssen.<br />
Weiters wird darauf hingewiesen, dass Hunde nicht frei herumlaufen dürfen.<br />
Um Verständnis wird ersucht!<br />
Änderung des Raumordnungsprogr<strong>am</strong>mes<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Steinakirchen</strong> <strong>am</strong> <strong>Forst</strong> beabsichtigt für die KG <strong>Steinakirchen</strong> <strong>am</strong><br />
<strong>Forst</strong>, Außerochsenbach und Ernegg das geltende örtliche Raumordnungsprogr<strong>am</strong>m<br />
(Flächenwidmungsplan) abzuändern.<br />
Der Entwurf wird gemäß § 22 Abs. 4 NÖ Raumordnungsgesetz 1976, LGBl. 8000 i.d.g.F. durch<br />
sechs Wochen, das ist in der Zeit von 02. 05. 2013 bis 13. 06. 2013<br />
im Gemeinde<strong>am</strong>t zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.<br />
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf des Örtlichen<br />
Entwicklungskonzeptes und der Änderung des Flächenwidmungsplanes schriftlich Stellung zu<br />
nehmen.<br />
Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene<br />
Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen<br />
Rechtsanspruch auf ihre Berücksichtigung.<br />
Änderung des Bebauungsplanes<br />
Der Gemeinderat der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Steinakirchen</strong> <strong>am</strong> <strong>Forst</strong> beabsichtigt, für die KG<br />
Außerochsenbach und die KG <strong>Steinakirchen</strong> <strong>am</strong> <strong>Forst</strong> den geltenden Bebauungsplan abzuändern<br />
(12. Änderung).<br />
Der Entwurf wird gemäß § 73 Abs. 1 und 2 NÖ Bauordnung 1996 LGBl. 8200 i.d.g.F. durch sechs<br />
Wochen, das ist in der Zeit von 02. 05. 2013 bis 13. 06. 2013<br />
im Gemeinde<strong>am</strong>t zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.<br />
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf der Abänderung des<br />
Bebauungsplanes schriftlich Stellung zu nehmen.<br />
Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene<br />
Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen<br />
Rechtsanspruch auf ihre Berücksichtigung.<br />
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