JAHRESBERICHT 2004 - Suisa
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INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN<br />
SUISA <strong>JAHRESBERICHT</strong> <strong>2004</strong><br />
Monopolstellungen führen. Dies mit der Begründung, dass es beispielsweise für eine finnische<br />
Verwertungsgesellschaft nicht mit vertretbarem Aufwand möglich sei, Rechte an finnischer Musik<br />
gegenüber Nutzern beispielsweise in Portugal durchzusetzen.<br />
Dies soll nun nach Ansicht der Wettbewerbsbehörde im Online-Bereich nicht gelten. Zur Begründung<br />
führt sie aus, zur Verwaltung von Urheberrechten im Online-Bereich genüge ein PC und ein<br />
Internet-Anschluss. Online-Rechte könnten daher von überall her territorial unbeschränkt verwaltet<br />
werden. Um beim Beispiel zu bleiben: Die finnische Verwertungsgesellschaft könne von<br />
Helsinki aus ohne Weiteres alle Online-Provider in Portugal ausfindig machen, lizenzieren, auf<br />
Einhaltung der Lizenzbedingungen überwachen, die Abrechnungen und Sendemeldungen kontrollieren,<br />
und im Streitfall die Lizenzvergütung gerichtlich durchsetzen.<br />
Diese Begründung ist grotesk, aber leider ernst gemeint. Sie zeigt die Unkenntnis der Wettbewerbsbehörden<br />
über die kollektive Verwaltung von Urheberrechten auf.<br />
Die Wettbewerbsbehörde will nun die Verwertungsgesellschaften zu einem wenigstens minimalen<br />
Wettbewerb zwingen. So soll jeder Online-Nutzer in der EU bei jeder Verwertungsgesellschaft in<br />
der EU eine Lizenz erwerben können. Die Verwertungsgesellschaften sollen ferner die Lizenzvergütung<br />
aufteilen in eine Lizenzvergütung im engeren Sinne und in die Kosten der Lizenzierung.<br />
Die Nutzer sollen so (auch bei geringen Tarifunterschieden) die Möglichkeit erhalten, ihre Lizenz<br />
bei der Gesellschaft mit den geringsten Lizenzierungskosten einzuholen.<br />
Die Folgen einer solchen Regelung könnten für die Rechtsinhaber katastophal sein. Ein portugiesischer<br />
Online-Provider könnte sich der Durchsetzung der Rechte durch die portugiesische Gesellschaft<br />
entziehen mit dem Hinweis, er sei mit der finnischen Gesellschaft darüber in Verhandlung.<br />
Das System würde den Verwertungsgesellschaften Anreiz geben, die Provider nicht zu kontrollieren,<br />
ihnen sonstige Anreize zu bieten wie lange Zahlungsfristen usw.<br />
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Auf Dauer bedeutet aber Wettbewerb unter Verwertungsgesellschaften auch Wettbewerb bei den<br />
Tarifen. Die Nutzer werden dazu tendieren, eine Lizenz einzuholen bei der Gesellschaft mit den<br />
niedrigsten Tarifen, während die Rechtsinhaber eher dazu tendieren werden, ihre Rechte der Gesellschaft<br />
mit den höchsten Tarifen anzuvertrauen. Das Auseinanderlaufen dieser Tendenzen könnte<br />
im schlimmsten Fall zum Kollaps der kollektiven Urheberrechtsverwaltung führen.<br />
Noch ist kein Entscheid gefallen, und noch kann ein Entscheid der Wettbewerbsbehörde an die Gerichte<br />
gezogen werden. Die Konsequenzen eines für die EU-Verwertungsgesellschaften negativen<br />
Entscheids für die SUISA sind zur Zeit nicht absehbar.