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JAHRESBERICHT 2004 - Suisa

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INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN<br />

SUISA <strong>JAHRESBERICHT</strong> <strong>2004</strong><br />

Monopolstellungen führen. Dies mit der Begründung, dass es beispielsweise für eine finnische<br />

Verwertungsgesellschaft nicht mit vertretbarem Aufwand möglich sei, Rechte an finnischer Musik<br />

gegenüber Nutzern beispielsweise in Portugal durchzusetzen.<br />

Dies soll nun nach Ansicht der Wettbewerbsbehörde im Online-Bereich nicht gelten. Zur Begründung<br />

führt sie aus, zur Verwaltung von Urheberrechten im Online-Bereich genüge ein PC und ein<br />

Internet-Anschluss. Online-Rechte könnten daher von überall her territorial unbeschränkt verwaltet<br />

werden. Um beim Beispiel zu bleiben: Die finnische Verwertungsgesellschaft könne von<br />

Helsinki aus ohne Weiteres alle Online-Provider in Portugal ausfindig machen, lizenzieren, auf<br />

Einhaltung der Lizenzbedingungen überwachen, die Abrechnungen und Sendemeldungen kontrollieren,<br />

und im Streitfall die Lizenzvergütung gerichtlich durchsetzen.<br />

Diese Begründung ist grotesk, aber leider ernst gemeint. Sie zeigt die Unkenntnis der Wettbewerbsbehörden<br />

über die kollektive Verwaltung von Urheberrechten auf.<br />

Die Wettbewerbsbehörde will nun die Verwertungsgesellschaften zu einem wenigstens minimalen<br />

Wettbewerb zwingen. So soll jeder Online-Nutzer in der EU bei jeder Verwertungsgesellschaft in<br />

der EU eine Lizenz erwerben können. Die Verwertungsgesellschaften sollen ferner die Lizenzvergütung<br />

aufteilen in eine Lizenzvergütung im engeren Sinne und in die Kosten der Lizenzierung.<br />

Die Nutzer sollen so (auch bei geringen Tarifunterschieden) die Möglichkeit erhalten, ihre Lizenz<br />

bei der Gesellschaft mit den geringsten Lizenzierungskosten einzuholen.<br />

Die Folgen einer solchen Regelung könnten für die Rechtsinhaber katastophal sein. Ein portugiesischer<br />

Online-Provider könnte sich der Durchsetzung der Rechte durch die portugiesische Gesellschaft<br />

entziehen mit dem Hinweis, er sei mit der finnischen Gesellschaft darüber in Verhandlung.<br />

Das System würde den Verwertungsgesellschaften Anreiz geben, die Provider nicht zu kontrollieren,<br />

ihnen sonstige Anreize zu bieten wie lange Zahlungsfristen usw.<br />

33<br />

Auf Dauer bedeutet aber Wettbewerb unter Verwertungsgesellschaften auch Wettbewerb bei den<br />

Tarifen. Die Nutzer werden dazu tendieren, eine Lizenz einzuholen bei der Gesellschaft mit den<br />

niedrigsten Tarifen, während die Rechtsinhaber eher dazu tendieren werden, ihre Rechte der Gesellschaft<br />

mit den höchsten Tarifen anzuvertrauen. Das Auseinanderlaufen dieser Tendenzen könnte<br />

im schlimmsten Fall zum Kollaps der kollektiven Urheberrechtsverwaltung führen.<br />

Noch ist kein Entscheid gefallen, und noch kann ein Entscheid der Wettbewerbsbehörde an die Gerichte<br />

gezogen werden. Die Konsequenzen eines für die EU-Verwertungsgesellschaften negativen<br />

Entscheids für die SUISA sind zur Zeit nicht absehbar.

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