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Broschüre Brief - Die Schweizerische Post

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Versenden – Adressiert national<br />

Einschreiben (R)<br />

Einschreiben ist mit verschiedenen Zusatzleis tungen<br />

kombinierbar.<br />

Zusatzleistungen für den Aufgeber<br />

Rückschein (AR)<br />

Mit dem Rückschein erhalten Sie eine schriftliche<br />

Bestätigung, wann und an wen die Sendung zu ­<br />

ge stellt wurde. Bringen Sie das Zusatz label «Rückschein<br />

AR» neben der Adresse an und befestigen<br />

Sie ein ausgefülltes Rückscheinformular sicher auf<br />

der Rückseite. Rückscheinformulare und Zusatz ­<br />

label erhalten Sie in jeder <strong>Post</strong>stelle oder unter<br />

www.post.ch/docucenter. Den Rückschein stellen<br />

wir Ihnen nach erfolgter Auslieferung per A­<strong>Post</strong><br />

zu.<br />

Eigenhändig (RMP)<br />

Mit der Zusatzleistung Eigenhändig stellen Sie<br />

sicher, dass Ihre Sendung ausschliesslich der in der<br />

Adresse erwähnten Person übergeben wird. Bringen<br />

Sie das Zusatzlabel «eigenhändig RMP» neben<br />

der Adresse an und schreiben Sie unbedingt den<br />

Vor namen des Empfängers auf der Adresse aus.<br />

<strong>Die</strong> eigenhändige Übergabe ist nur für Sen dungen<br />

möglich, die für eine natürliche Person bestimmt<br />

sind. Eine Adressierung an die Geschäfts adresse<br />

von natür lichen Personen ist nicht möglich. Solche<br />

Sendungen werden allenfalls an eine bevollmächtigte<br />

Person ausgeliefert. Eigenhändig ist aus ­<br />

schlies slich für Einschreiben sowie Betreibungsund<br />

Gerichts urkunden einsetzbar. Vermerke wie<br />

Persönlich, Privat oder Eigen händig auf un eingeschriebenen<br />

Sendungen werden nicht berücksichtigt.<br />

<strong>Die</strong> Zusatzleistungen Rückschein und Eigenhändig<br />

können mit einander kombiniert werden.<br />

Nachnahme (N)<br />

Der <strong>Post</strong>bote händigt Ihre Sendung dem Empfänger<br />

nur gegen Bezahlung des geschuldeten Be trags<br />

aus. Das erspart Ihnen den Aufwand für all fällige<br />

Mahnungen und Inkasso­Mass nahmen. Versehen<br />

Sie die Sendung mit einem Sendungs barcode,<br />

einem Zusatzleistungsbarcode, auf dem Sie den<br />

Nachnahmebetrag notieren, und dem Formular<br />

«Nachnahme­Einzahlung» (412.51). <strong>Die</strong> maximale<br />

Inkassosumme beträgt 10 000 Franken. Den Nachnahmebetrag<br />

schreiben wir Ihrem <strong>Post</strong>konto oder<br />

dem <strong>Post</strong>konto Ihrer Bank gut. Bar auszahlung ist<br />

nicht möglich.<br />

Beleglose Nachnahme (BLN)<br />

Wenn Sie im Inland grössere Mengen von <strong>Brief</strong>en<br />

gegen Nachnahme versenden, können Sie mit der<br />

beleglosen Nachnahme arbeiten. <strong>Die</strong> Daten übermitteln<br />

Sie der <strong>Post</strong> online. <strong>Die</strong>s ist über die Plattform<br />

My <strong>Post</strong> Business ➝ Sendungen aufgeben<br />

oder über eine Schnittstelle zu Data Transfer möglich.<br />

Bei dieser effi zienten Variante entfällt das<br />

Aus füllen und Aufkleben des Belegs «Nachnahme­<br />

Einzahlung». An dessen Stelle treten der Sen dungsbarcode<br />

und der Zusatz leistungs barcode «BLN».<br />

Zustellanweisung 2. Zustellung am darauffolgenden<br />

Samstag<br />

Bereits bei der <strong>Post</strong>aufgabe von Einschreiben und<br />

Gerichtsurkunden können Sie uns den Auftrag für<br />

einen zweiten Zustellversuch am darauffolgenden<br />

Samstag erteilen. Wir führen diesen nach erfolgloser<br />

Erstzustellung und verstrichener Abholfrist<br />

automatisch aus. Bei erfolgloser Zweitzustellung<br />

avisieren wir den Empfänger erneut und halten die<br />

Sendung bei der zuständigen <strong>Post</strong>stelle für weitere<br />

sieben Tage zur Abholung bereit.<br />

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