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Technische Anschlussbedingungen (Stand 01.06.2012)

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7.4<br />

Nach der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizund<br />

Warmwasserkosten (Heizkosten V) müssen bei den Hauszentralen zusätzliche<br />

Wärmemengenzähler vom Eigentümer vorgesehen werden. Diese können<br />

auf der Sekundärseite frei gewählt werden. Bei einem Einbau im Primärrücklauf<br />

ist eine zwingende Abstimmung mit dem FVU zu treffen (Punkt 4.1 und 4.3).<br />

7.5<br />

Die Einbindung von Wärmeanlagen aus regenerativen Energien in die Hausanlage<br />

ist möglich (siehe Anlage 4). Technisch notwendige Abweichungen sind<br />

abzustimmen und zu ergänzen. Hierbei ist eine Einspeisung in einen Schichtenpufferspeicher<br />

realisierbar und energetisch sinnvoll. Zu beachten ist, dass<br />

die Rücklauftemperatur aus dem Pufferspeicher gering sein sollte, aber maximal<br />

50 °C betragen darf (Punkt 5.2). Auch die Regelung beider Anlagen ist vor<br />

der Realisierung abzustimmen.<br />

7.6<br />

Der Kunde/Beauftragte des Kunden hat sicherzustellen:<br />

7.6.1<br />

Dass die Auflagen dieser TAB bei der Errichtung der Anlage eingehalten werden.<br />

7.6.2<br />

Der Primärteil bei individuell gefertigten Hauszentralen ist von einer schweißtechnisch<br />

qualifizierten und beim FVU und AGFW zugelassenen Fachfirma zu<br />

erstellen. Es ist eine Herstellerbescheinigung vorzulegen. Industriell gefertigte<br />

Hauszentralen müssen zertifiziert sein.<br />

7.6.3<br />

Die technischen Regeln der DIN 4747 Teil 1 sind zu beachten (siehe Punkt<br />

1.7). Hier erfolgt auch der Verweis auf weitere Festlegungen. Die Temperaturund<br />

Druckabsicherung in den Versorgungsgebieten ist in den Schaltbildanlagen<br />

dargestellt. Die Werkstoffe, Armaturen und Verbindungselemente sind ebenfalls<br />

nach der DIN 4747 Teil 1 auszuwählen. GG 25 ist nur nach Abstimmung zu<br />

verwenden und konische Verschraubungen sind generell nicht zugelassen.<br />

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