Technische Anschlussbedingungen (Stand 01.06.2012)
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7.4<br />
Nach der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizund<br />
Warmwasserkosten (Heizkosten V) müssen bei den Hauszentralen zusätzliche<br />
Wärmemengenzähler vom Eigentümer vorgesehen werden. Diese können<br />
auf der Sekundärseite frei gewählt werden. Bei einem Einbau im Primärrücklauf<br />
ist eine zwingende Abstimmung mit dem FVU zu treffen (Punkt 4.1 und 4.3).<br />
7.5<br />
Die Einbindung von Wärmeanlagen aus regenerativen Energien in die Hausanlage<br />
ist möglich (siehe Anlage 4). Technisch notwendige Abweichungen sind<br />
abzustimmen und zu ergänzen. Hierbei ist eine Einspeisung in einen Schichtenpufferspeicher<br />
realisierbar und energetisch sinnvoll. Zu beachten ist, dass<br />
die Rücklauftemperatur aus dem Pufferspeicher gering sein sollte, aber maximal<br />
50 °C betragen darf (Punkt 5.2). Auch die Regelung beider Anlagen ist vor<br />
der Realisierung abzustimmen.<br />
7.6<br />
Der Kunde/Beauftragte des Kunden hat sicherzustellen:<br />
7.6.1<br />
Dass die Auflagen dieser TAB bei der Errichtung der Anlage eingehalten werden.<br />
7.6.2<br />
Der Primärteil bei individuell gefertigten Hauszentralen ist von einer schweißtechnisch<br />
qualifizierten und beim FVU und AGFW zugelassenen Fachfirma zu<br />
erstellen. Es ist eine Herstellerbescheinigung vorzulegen. Industriell gefertigte<br />
Hauszentralen müssen zertifiziert sein.<br />
7.6.3<br />
Die technischen Regeln der DIN 4747 Teil 1 sind zu beachten (siehe Punkt<br />
1.7). Hier erfolgt auch der Verweis auf weitere Festlegungen. Die Temperaturund<br />
Druckabsicherung in den Versorgungsgebieten ist in den Schaltbildanlagen<br />
dargestellt. Die Werkstoffe, Armaturen und Verbindungselemente sind ebenfalls<br />
nach der DIN 4747 Teil 1 auszuwählen. GG 25 ist nur nach Abstimmung zu<br />
verwenden und konische Verschraubungen sind generell nicht zugelassen.<br />
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