Technische Anschlussbedingungen (Stand 01.06.2012)
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2.1.8<br />
Der Netzanschluss mit dem Hausanschlusskasten Strom kann im Versorgungsgebiet<br />
der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH im Hausanschlussraum<br />
Fernwärme angeordnet werden.<br />
Für alle weiteren Strominstallationen (Zählerschrank) bedarf es einer Abstimmung<br />
sowie der Beachtung der TAB NS Nord (siehe auch Punkt 2.1).<br />
Außerhalb des o. g. Versorgungsgebietes ist eine Abstimmung und schriftliche<br />
Zustimmung des zuständigen Stromnetzbetreibers einzuholen.<br />
2.2.<br />
Empfehlung für den Kunden<br />
2.2.1<br />
Der Hausanschlussraum sollte mit einer Fußbodenentwässerung oder einer niveaugesteuerten<br />
Schmutzwasserpumpe ausgerüstet sein, welche nicht an den<br />
Stromkreis der Fernwärmeanlage angeschlossen sein sollte.<br />
2.2.2<br />
Durch eine Türschwelle von 10 cm Höhe kann der Hausanschlussraum von anderen<br />
Räumen getrennt werden, um eventuelle Wasserschäden zu vermeiden.<br />
2.2.3<br />
Eine Kaltwasserentnahmestelle mit Schlauch ist von Vorteil, um bei Entleerungsund<br />
Entlüftungs- sowie Befüllvorgängen Kaltwasser zur Verfügung zu haben.<br />
2.2.4<br />
Wände, Decken und Fußboden des Raumes sollten so beschaffen sein, dass<br />
durch eventuelle Undichtigkeiten ausströmende Dämpfe und/oder Wasser nicht<br />
in andere Räume eindringen können.<br />
2.2.5<br />
Mit Rücksicht auf Strömungs- und Pumpengeräusche ist durch den Kunden der<br />
Hausanschlussraum so anzuordnen oder mit Schalldämmung zu versehen, dass<br />
in angrenzenden Aufenthaltsräumen die Lautstärke der erzeugten Geräusche<br />
die in DIN 4109 festgelegten Werte nicht übersteigt. Der Hausanschlussraum<br />
sollte sich nicht unter oder neben Schlafräumen oder sonstigen besonders<br />
gegen Geräusche zu schützenden Räumen befinden.<br />
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