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Technische Anschlussbedingungen (Stand 01.06.2012)

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2.1.2<br />

Im Hausanschlussraum ist unentgeltlich Platz für die Anordnung der Übergabestation<br />

des FVU zur Verfügung zu stellen. Der Platzbedarf ist vor Ausführung<br />

der Kundenanlage mit dem FVU abzustimmen.<br />

2.1.3<br />

Alle Anlagenteile müssen jederzeit einwandfrei bedient und gewartet werden<br />

können. Freier Zugang ist zu gewährleisten. Die Anordnung der Gesamtanlage<br />

im Hausanschlussraum muss den Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften<br />

entsprechen. Der Hausanschlussraum darf nicht zweckentfremdet genutzt<br />

werden.<br />

2.1.4<br />

Die Freihaltung der Fluchtwege ist sicherzustellen, Türen sind in Fluchtrichtung<br />

öffnend und mit einem geschlossenen Türblatt zu versehen.<br />

2.1.5<br />

Die Raumtemperatur sollte 20 °C betragen, darf zum Schutz der elektronischen<br />

Bauteile 40 °C nicht überschreiten.<br />

2.1.6<br />

Ausreichende Beleuchtung nach DIN EN 12464-1 und eine Steckdose für elektrische<br />

Geräte, abgesichert über FI-Schalter, Auslösung ≦ 30 mA, sind vorzusehen.<br />

Die elektrische Installation ist nach VDE 0100 für Nassräume<br />

auszuführen und sollte über eine separate Zuleitung erfolgen. Auf Anforderung<br />

des FVU ist im Bedarfsfall für die Stromversorgung des Wärmemengenzählers<br />

ein weiterer Stromanschluss mit entsprechender separater Absicherung vor Ort<br />

zu installieren. Die Stromkosten für den Betrieb trägt der Kunde.<br />

2.1.7<br />

Der freie Zutritt zur Anlage durch Beauftragte des FVU ist jederzeit zu gewährleisten.<br />

Dazu ist die Anbringung eines Schlüsseltresors im Bereich der Außenwand<br />

kostenlos zu gestatten. Die entsprechenden Schlüssel stellt der Kunde vor<br />

Inbetriebnahme der Anlage kostenlos zur Verfügung. Der Schlüsseltresor wird<br />

durch das FVU unentgeltlich angebracht. Berechtigte Ausnahmen von dieser<br />

Regelung müssen vor Vertragsabschluss schriftlich vereinbart werden.<br />

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