Technische Anschlussbedingungen (Stand 01.06.2012)
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2.1.2<br />
Im Hausanschlussraum ist unentgeltlich Platz für die Anordnung der Übergabestation<br />
des FVU zur Verfügung zu stellen. Der Platzbedarf ist vor Ausführung<br />
der Kundenanlage mit dem FVU abzustimmen.<br />
2.1.3<br />
Alle Anlagenteile müssen jederzeit einwandfrei bedient und gewartet werden<br />
können. Freier Zugang ist zu gewährleisten. Die Anordnung der Gesamtanlage<br />
im Hausanschlussraum muss den Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften<br />
entsprechen. Der Hausanschlussraum darf nicht zweckentfremdet genutzt<br />
werden.<br />
2.1.4<br />
Die Freihaltung der Fluchtwege ist sicherzustellen, Türen sind in Fluchtrichtung<br />
öffnend und mit einem geschlossenen Türblatt zu versehen.<br />
2.1.5<br />
Die Raumtemperatur sollte 20 °C betragen, darf zum Schutz der elektronischen<br />
Bauteile 40 °C nicht überschreiten.<br />
2.1.6<br />
Ausreichende Beleuchtung nach DIN EN 12464-1 und eine Steckdose für elektrische<br />
Geräte, abgesichert über FI-Schalter, Auslösung ≦ 30 mA, sind vorzusehen.<br />
Die elektrische Installation ist nach VDE 0100 für Nassräume<br />
auszuführen und sollte über eine separate Zuleitung erfolgen. Auf Anforderung<br />
des FVU ist im Bedarfsfall für die Stromversorgung des Wärmemengenzählers<br />
ein weiterer Stromanschluss mit entsprechender separater Absicherung vor Ort<br />
zu installieren. Die Stromkosten für den Betrieb trägt der Kunde.<br />
2.1.7<br />
Der freie Zutritt zur Anlage durch Beauftragte des FVU ist jederzeit zu gewährleisten.<br />
Dazu ist die Anbringung eines Schlüsseltresors im Bereich der Außenwand<br />
kostenlos zu gestatten. Die entsprechenden Schlüssel stellt der Kunde vor<br />
Inbetriebnahme der Anlage kostenlos zur Verfügung. Der Schlüsseltresor wird<br />
durch das FVU unentgeltlich angebracht. Berechtigte Ausnahmen von dieser<br />
Regelung müssen vor Vertragsabschluss schriftlich vereinbart werden.<br />
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