01.11.2012 Aufrufe

Jahresbericht 2002/2003 - Bund der Selbständigen in Bayern

Jahresbericht 2002/2003 - Bund der Selbständigen in Bayern

Jahresbericht 2002/2003 - Bund der Selbständigen in Bayern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die Wirtschaftsgesellschaft <strong>in</strong>formiert<br />

Neuregelung im Arbeitsmarkt:<br />

Die „ger<strong>in</strong>gfügig Beschäftigten“<br />

und die „Ich-AG“ „Ich-AG“<br />

Es war lei<strong>der</strong> ke<strong>in</strong> Aprilscherz. Zum 1.4.1999 wurde das 630-Mark-Gesetz (später 325-<br />

Euro-Regelung) trotz vieler Proteste nicht nur aus dem Unternehmerlager geän<strong>der</strong>t.<br />

Es gab damals Schätzungen, dass damit rund 170 000 Arbeitsplätze verloren gehen.<br />

Der <strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Selbständigen</strong> <strong>in</strong> <strong>Bayern</strong> bezeichnete se<strong>in</strong>erzeit die Regel als „e<strong>in</strong>zige<br />

Zumutung“.<br />

Dennoch wurde das Gesetz durch <strong>Bund</strong>estag<br />

und <strong>Bund</strong>esrat gepeitscht – was<br />

selbst e<strong>in</strong> hart gesottener Jurist wie <strong>der</strong><br />

Vorsitzende Richter am <strong>Bund</strong>esf<strong>in</strong>anzhof,<br />

Professor Kanzler, als „Gesetzesmasochismus“<br />

kritisierte. Viele Arbeitnehmer<br />

verzichteten auf solche Jobs, weil <strong>der</strong><br />

Nettoverdienst undiskutabel war. Und<br />

für Arbeitgeber wurden solche Arbeitsplätze<br />

zu teuer. Seit 1. April <strong>2003</strong> gibt es<br />

e<strong>in</strong>e Neuregelung. Außerdem wurde, um<br />

das Problem <strong>der</strong> extrem steigenden Arbeitslosenzahlen<br />

e<strong>in</strong>zudämmen, die „Ich-<br />

AG“ kreiert. Hier die Details zu beiden<br />

Punkten.<br />

� Die „Ger<strong>in</strong>gfügige Beschäftigung“<br />

im Betrieb<br />

Die Verdienstgrenze für ger<strong>in</strong>gfügig<br />

Beschäftigte wurde mit Wirkung vom<br />

1. April <strong>2003</strong> von 325 2 auf 400 2 monatlich<br />

angehoben. Die allgeme<strong>in</strong>e bisherige<br />

Arbeitszeitgrenze von „weniger als 15<br />

Wochenstunden“ ist entfallen. Unabhängig<br />

von <strong>der</strong> Arbeitszeit s<strong>in</strong>d alle Beschäftigungen<br />

mit e<strong>in</strong>em Monatsverdienst mit<br />

nicht mehr als 400 2 für Arbeitnehmer<br />

sozialabgabenfrei.<br />

Der Arbeitgeber hat bei den gewerblichen<br />

ger<strong>in</strong>gfügigen Beschäftigten 25 %<br />

des Arbeitsentgeltes als Pauschalabga-<br />

18<br />

ben zu entrichten. Davon entfallen 12 %<br />

auf die Rentenversicherung und 11 % auf<br />

die Krankenversicherung (0,85 % s<strong>in</strong>d<br />

hier für die Pflegeversicherung enthalten);<br />

2 % Pauschalsteuer gehen an das F<strong>in</strong>anzamt<br />

(hier s<strong>in</strong>d Solidaritätszuschlag<br />

und Kirchensteuer enthalten). Diese Beträge<br />

müssen nicht im e<strong>in</strong>zelnen an die<br />

verschiedenen E<strong>in</strong>zugsstellen entrichtet<br />

werden. Als neue zentrale E<strong>in</strong>zugsstelle<br />

wirkt die <strong>Bund</strong>esknappschaft, <strong>der</strong>en<br />

Hauptsitz sich <strong>in</strong> Bochum bef<strong>in</strong>det.<br />

Der Gesetzgeber erwartet von dieser<br />

bundesweiten E<strong>in</strong>zugsstelle e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>fachung<br />

für den Arbeitgeber, da es dieser<br />

nur mit e<strong>in</strong>er Stelle zu tun hat und nicht<br />

mehr mit <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Krankenkasse<br />

und dem entsprechenden F<strong>in</strong>anzamt abrechnen<br />

muss.<br />

Die „Kurzfristige- bzw. Saison-<br />

Beschäftigung“<br />

Die kurzfristigen o<strong>der</strong> Saison-Beschäftigungen<br />

gehören ebenfalls zu den ger<strong>in</strong>gfügigen<br />

Beschäftigungen. Hier gab es allerd<strong>in</strong>gs<br />

ke<strong>in</strong>e grundsätzlichen Än<strong>der</strong>ungen.<br />

Merkmale <strong>der</strong> kurzfristigen Beschäftigung<br />

s<strong>in</strong>d die Befristung auf längstens<br />

zwei Monate (60 Kalen<strong>der</strong>tage) o<strong>der</strong> 50<br />

Arbeitstage, durch Vertrag o<strong>der</strong> die Ei-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!