Jahresbericht 2002/2003 - Bund der Selbständigen in Bayern
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Die Wirtschaftsgesellschaft <strong>in</strong>formiert<br />
Neuregelung im Arbeitsmarkt:<br />
Die „ger<strong>in</strong>gfügig Beschäftigten“<br />
und die „Ich-AG“ „Ich-AG“<br />
Es war lei<strong>der</strong> ke<strong>in</strong> Aprilscherz. Zum 1.4.1999 wurde das 630-Mark-Gesetz (später 325-<br />
Euro-Regelung) trotz vieler Proteste nicht nur aus dem Unternehmerlager geän<strong>der</strong>t.<br />
Es gab damals Schätzungen, dass damit rund 170 000 Arbeitsplätze verloren gehen.<br />
Der <strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Selbständigen</strong> <strong>in</strong> <strong>Bayern</strong> bezeichnete se<strong>in</strong>erzeit die Regel als „e<strong>in</strong>zige<br />
Zumutung“.<br />
Dennoch wurde das Gesetz durch <strong>Bund</strong>estag<br />
und <strong>Bund</strong>esrat gepeitscht – was<br />
selbst e<strong>in</strong> hart gesottener Jurist wie <strong>der</strong><br />
Vorsitzende Richter am <strong>Bund</strong>esf<strong>in</strong>anzhof,<br />
Professor Kanzler, als „Gesetzesmasochismus“<br />
kritisierte. Viele Arbeitnehmer<br />
verzichteten auf solche Jobs, weil <strong>der</strong><br />
Nettoverdienst undiskutabel war. Und<br />
für Arbeitgeber wurden solche Arbeitsplätze<br />
zu teuer. Seit 1. April <strong>2003</strong> gibt es<br />
e<strong>in</strong>e Neuregelung. Außerdem wurde, um<br />
das Problem <strong>der</strong> extrem steigenden Arbeitslosenzahlen<br />
e<strong>in</strong>zudämmen, die „Ich-<br />
AG“ kreiert. Hier die Details zu beiden<br />
Punkten.<br />
� Die „Ger<strong>in</strong>gfügige Beschäftigung“<br />
im Betrieb<br />
Die Verdienstgrenze für ger<strong>in</strong>gfügig<br />
Beschäftigte wurde mit Wirkung vom<br />
1. April <strong>2003</strong> von 325 2 auf 400 2 monatlich<br />
angehoben. Die allgeme<strong>in</strong>e bisherige<br />
Arbeitszeitgrenze von „weniger als 15<br />
Wochenstunden“ ist entfallen. Unabhängig<br />
von <strong>der</strong> Arbeitszeit s<strong>in</strong>d alle Beschäftigungen<br />
mit e<strong>in</strong>em Monatsverdienst mit<br />
nicht mehr als 400 2 für Arbeitnehmer<br />
sozialabgabenfrei.<br />
Der Arbeitgeber hat bei den gewerblichen<br />
ger<strong>in</strong>gfügigen Beschäftigten 25 %<br />
des Arbeitsentgeltes als Pauschalabga-<br />
18<br />
ben zu entrichten. Davon entfallen 12 %<br />
auf die Rentenversicherung und 11 % auf<br />
die Krankenversicherung (0,85 % s<strong>in</strong>d<br />
hier für die Pflegeversicherung enthalten);<br />
2 % Pauschalsteuer gehen an das F<strong>in</strong>anzamt<br />
(hier s<strong>in</strong>d Solidaritätszuschlag<br />
und Kirchensteuer enthalten). Diese Beträge<br />
müssen nicht im e<strong>in</strong>zelnen an die<br />
verschiedenen E<strong>in</strong>zugsstellen entrichtet<br />
werden. Als neue zentrale E<strong>in</strong>zugsstelle<br />
wirkt die <strong>Bund</strong>esknappschaft, <strong>der</strong>en<br />
Hauptsitz sich <strong>in</strong> Bochum bef<strong>in</strong>det.<br />
Der Gesetzgeber erwartet von dieser<br />
bundesweiten E<strong>in</strong>zugsstelle e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>fachung<br />
für den Arbeitgeber, da es dieser<br />
nur mit e<strong>in</strong>er Stelle zu tun hat und nicht<br />
mehr mit <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Krankenkasse<br />
und dem entsprechenden F<strong>in</strong>anzamt abrechnen<br />
muss.<br />
Die „Kurzfristige- bzw. Saison-<br />
Beschäftigung“<br />
Die kurzfristigen o<strong>der</strong> Saison-Beschäftigungen<br />
gehören ebenfalls zu den ger<strong>in</strong>gfügigen<br />
Beschäftigungen. Hier gab es allerd<strong>in</strong>gs<br />
ke<strong>in</strong>e grundsätzlichen Än<strong>der</strong>ungen.<br />
Merkmale <strong>der</strong> kurzfristigen Beschäftigung<br />
s<strong>in</strong>d die Befristung auf längstens<br />
zwei Monate (60 Kalen<strong>der</strong>tage) o<strong>der</strong> 50<br />
Arbeitstage, durch Vertrag o<strong>der</strong> die Ei-