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matchpoint 2013 - TC BW Donaueschingen

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Geschäfts- und Spielbedingungen<br />

1. Spielzeit<br />

Das Tenniscenter (<strong>TC</strong>) ist täglich von 8.00 Uhr bis 24.00 Uhr für den Spielbetrieb geöffnet. Eine Spielstunde dauert 60 Minuten (Tennis). 5 Minuten vor<br />

Ablauf der Spielstunde ist der Platz freizugeben und mit den bereitliegenden Schleppnetzen im Schneckenverfahren - siehe Aushang - abzuziehen. Ein<br />

Weiterspielen auf unbenutzten Plätzen ist untersagt. Für unberechtigt bespielte Plätze ist vom Benutzer, unabhängig von der Benutzungsdauer, pro<br />

angefangene Einzelstunde der volle Einzelstundenpreis zu bezahlen. Der Vermieter behält sich vor, in Ausnahmefällen gebuchte Stunden für besondere<br />

Zwecke gegen Gutschrift der Ausfallstunden in Anspruch zu nehmen.<br />

2. Platzbuchung<br />

Plätze für Tennis können durch Abonnement gebucht werden. Ein Abonnement berechtigt den Inhaber, den gebuchten Platz für eine Saison zu den angegebenen<br />

Zeiten zu nutzen. Abonnements müssen schriftlich mittels Mietvertrag gebucht werden. Abonnenten haben nach Beendigung der Saison das<br />

Vorrecht, bis zu der vom Vermieter gesetzten Frist (30. Juni) ihr Abonnement auf die neue Saison zu übertragen (dieses Vorrecht ist nicht übertragbar).<br />

Für die Buchung liegen die durch Aushang bekannten Preise zugrunde. Der abgeschlossene Mietvertrag wird erst mit Bezahlung des Mietpreises bis zu<br />

der vom Vermieter gesetzten Frist verbindlich. Abonnements sind grundsätzlich 14 Tage vor Aufnahme des Spielbetriebes an den Tennisclub Blau-Weiss<br />

<strong>Donaueschingen</strong> e.V. zu bezahlen. Sie können grundsätzlich nicht verschoben werden. Vergütungen für gebuchte und nicht abgespielte Tennisstunden<br />

können nicht gewährleistet werden. Der Tennisclub wird bemüht sein, diese Stunden weiter zu vermieten. Eine rechtliche Verpflichtung seitens des<br />

Tennisclubs besteht jedoch nicht. Die Halle ist am 24.12. und 31.12. j.J. ab 14.00 Uhr geschlossen. Für die an diesen beiden Tagen ausgefallenen<br />

Stunden erfolgt keine Gutschrift.<br />

3. Allgemeine Benutzungsvorschriften<br />

Die Geschäfts- und Spielbedingungen hängen am Eingang aus. Mit Betreten der Anlage des <strong>TC</strong> werden sie für die Mieter, Mitspieler und Besucher<br />

wirksam und von den Beteiligten anerkannt. Die Plätze sind nur in Tennisschuhen mit Profil und sauberer Laufsohle zu betreten. Das Betreten der Plätze<br />

mit nassen Schuhen ist verboten. Tennisschuhe, die bereits auf Sandplätzen oder anderweitig benutzt wurden, sind vor Betreten der Halle gründlich zu<br />

reinigen. Nach Beendigung des Spiels sind die Tennisschuhe auf den Tennisplätzen abzuklopfen, um das Heraustragen des Granulats zu vermeiden.<br />

Zum Umkleiden und zur Aufbewahrung der Garderobe sind die dafür vorgesehenen Räume zu benutzen. Der Zutritt zu den Umkleideräumen ist nur den<br />

Mietern, deren Mitspieler sowie den Bevollmächtigten des Vermieters gestattet. In der Halle und in den Umkleideräumen ist das Rauchen, Essen<br />

und Trinken strengstens untersagt. Die Benutzer sind für die durch sie verursachten Schäden dem <strong>TC</strong> verantwortlich. Bei Minderjährigen haftet der<br />

gesetzliche Vormund. Auf dem Gelände des <strong>TC</strong> ist jede Verkaufstätigkeit ohne Genehmigung des Vermieters untersagt. Das Mitbringen von Tieren ist<br />

nicht gestattet.<br />

4. Hausrecht und Haftungsausschluß<br />

Die Rechte des Hausherrn werden von den Bevollmächtigten des Vermieters ausgeübt. Eine Haftung des Vermieters gegenüber Mietern, Mitspielern und<br />

Besuchern des <strong>TC</strong> bei Unfällen, Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeder Art innerhalb und außerhalb des Gebäudes, auch auf den Zufahrten<br />

und Parkplätzen, ist in jedem Fall ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dagegen stehen. Es besteht insbesondere keine<br />

Haftung bei Verletzungen, Verlust von Kleidern, Ausrüstung und Wertgegenständen sowie bei Beschädigung von Fahrzeugen. Der Mieter verpflichtet<br />

sich, nur Personen das Betreten und die Mitbenutzung der Anlage zu gestatten, nachdem sich diese den Geschäfts- und Spielbedingungen rechtswirksam<br />

unterworfen haben. Sie verpflichten sich ferner selbstschuldnerisch, den Vermieter von jeglicher etwaiger Inanspruchnahme durch von ihnen<br />

mitgebrachten Personen freizustellen.<br />

5. Preise<br />

Die genannten Preise beziehen sich auf die Miete eines Platzes innerhalb einer Spielzeit an bestimmten Tagen und Tageszeiten.<br />

6. Zuwiderhandlungen<br />

Wer die Geschäfts- und Spielbedingungen verletzt, wird aus dem <strong>TC</strong> ausgeschlossen und mit Hausverbot belegt. Der Ausgeschlossene bleibt verpflichtet,<br />

den vollen Abonnementsmietpreis zu bezahlen. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Miete für noch nicht gespielte Stunden besteht<br />

nicht.<br />

7. Vom Mieter verursachte Schäden im Tenniscenter sind von diesem zu ersetzen.<br />

<strong>Donaueschingen</strong>, April 2003<br />

Tennisclub Blau-Weiss <strong>Donaueschingen</strong> e.V.<br />

Der Vorstand<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

Preise für die Wintersaison (Dauer 30 Wochen)<br />

Stand: März 2012<br />

Uhrzeit ABO-Mitglied Lichtgeld ABO-Fremd Lichtgeld<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

Montag - Freitag<br />

8.00 - 14.00 Uhr 280 Euro + 1.00 Euro/Std. 320 Euro + 1.00 Euro/Std.<br />

14.00 - 17.00 Uhr 370 Euro + 1.00 Euro/Std. 410 Euro + 1.00 Euro/Std.<br />

17.00 - 22.00 Uhr 520 Euro incl. Lichtgeld 560 Euro incl. Lichtgeld<br />

22.00 - 24.00 Uhr 250 Euro + 1.00 Euro/Std. 290 Euro + 1.00 Euro/Std.<br />

Samstag/Sonntag<br />

8.00 - 18.00 Uhr 370 Euro + 1.00 Euro/Std. 410 Euro + 1.00 Euro/Std.<br />

18.00 - 22.00 Uhr 330 Euro incl. Lichtgeld 370 Euro incl. Lichtgeld<br />

22.00 - 24.00 Uhr 250 Euro + 1.00 Euro/Std. 290 Euro + 1.00 Euro/Std.<br />

Bei Einwurf von 2 x 0.50 Euro/Std. werden 2 Lichtbänder geschaltet. Für das 3. Lichtband - falls benötigt -<br />

beträgt das Lichtgeld 0.50 Euro/Std.<br />

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