Broschüren des Wiener - Frauengesundheit-Wien
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Sterilisation<br />
Sterilisation<br />
44<br />
Mit der Entscheidung zur Durchführung einer<br />
Sterilisation verzichten Sie auf (weitere) eigene<br />
Kinder. Die Chancen für das Gelingen einer<br />
Rückoperation sind eher gering und Sie sollten<br />
<strong>des</strong>halb davon ausgehen, dass die Sterilisation<br />
endgültig ist. Ein ausführliches Beratungsgespräch<br />
mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt, in<br />
einer Familienplanungsstelle oder einem <strong>Frauengesundheit</strong>szentrum<br />
sollte der Operation<br />
vorausgehen. Sie sollten die Entscheidung für<br />
eine Sterilisation erst nach reiflichen Überlegungen<br />
und ausführlicher Beratung treffen.<br />
Die Unterschrift <strong>des</strong> Partners bzw. der Partnerin<br />
ist gesetzlich nicht vorgesehen. Trotzdem<br />
ist es sinnvoll, dies mit Ihrem Partner bzw.<br />
Ihrer Partnerin ausreichend zu besprechen,<br />
sofern Sie in einer Lebensgemeinschaft/Ehe<br />
leben.<br />
Bevor die Sterilisation durchgeführt wird, müssen<br />
Sie von der Ärztin bzw. vom Arzt über die<br />
Art <strong>des</strong> Eingriffs, seine Folgen und die seltenen<br />
möglichen Nebenwirkungen oder Komplikationen<br />
aufgeklärt werden. Ferner müssen Sie aus<br />
freiem Entschluss in die Operation einwilligen.<br />
Für den Eingriff muss laut Gesetz das 25.<br />
Lebensjahr abgeschlossen sein. Die Kosten dafür<br />
müssen Sie selbst tragen und werden von<br />
der Krankenkasse nicht übernommen.<br />
Große und langjährige Studien haben bestätigt,<br />
dass der Eingriff keine negativen körperlichen<br />
Nebenwirkungen oder Langzeitfolgen<br />
hat. Nach einer Sterilisation kann weder die<br />
betroffene Frau, noch der betroffene Mann<br />
noch der/die jeweilige PartnerIn feststellen, ob<br />
eine Sterilisation durchgeführt wurde.