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Broschüren des Wiener - Frauengesundheit-Wien

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Sterilisation<br />

Sterilisation<br />

44<br />

Mit der Entscheidung zur Durchführung einer<br />

Sterilisation verzichten Sie auf (weitere) eigene<br />

Kinder. Die Chancen für das Gelingen einer<br />

Rückoperation sind eher gering und Sie sollten<br />

<strong>des</strong>halb davon ausgehen, dass die Sterilisation<br />

endgültig ist. Ein ausführliches Beratungsgespräch<br />

mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt, in<br />

einer Familienplanungsstelle oder einem <strong>Frauengesundheit</strong>szentrum<br />

sollte der Operation<br />

vorausgehen. Sie sollten die Entscheidung für<br />

eine Sterilisation erst nach reiflichen Überlegungen<br />

und ausführlicher Beratung treffen.<br />

Die Unterschrift <strong>des</strong> Partners bzw. der Partnerin<br />

ist gesetzlich nicht vorgesehen. Trotzdem<br />

ist es sinnvoll, dies mit Ihrem Partner bzw.<br />

Ihrer Partnerin ausreichend zu besprechen,<br />

sofern Sie in einer Lebensgemeinschaft/Ehe<br />

leben.<br />

Bevor die Sterilisation durchgeführt wird, müssen<br />

Sie von der Ärztin bzw. vom Arzt über die<br />

Art <strong>des</strong> Eingriffs, seine Folgen und die seltenen<br />

möglichen Nebenwirkungen oder Komplikationen<br />

aufgeklärt werden. Ferner müssen Sie aus<br />

freiem Entschluss in die Operation einwilligen.<br />

Für den Eingriff muss laut Gesetz das 25.<br />

Lebensjahr abgeschlossen sein. Die Kosten dafür<br />

müssen Sie selbst tragen und werden von<br />

der Krankenkasse nicht übernommen.<br />

Große und langjährige Studien haben bestätigt,<br />

dass der Eingriff keine negativen körperlichen<br />

Nebenwirkungen oder Langzeitfolgen<br />

hat. Nach einer Sterilisation kann weder die<br />

betroffene Frau, noch der betroffene Mann<br />

noch der/die jeweilige PartnerIn feststellen, ob<br />

eine Sterilisation durchgeführt wurde.

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