Broschüren des Wiener - Frauengesundheit-Wien
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Rechte<br />
Informationen durch einen zur selbständigen<br />
Berufsausübung berechtigten Arzt in<br />
möglichst verständlicher und schonungsvoller<br />
Art;<br />
n Recht auf ausreichende Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten<br />
mit der Außenwelt;<br />
n Recht auf Kontakt mit Vertrauenspersonen<br />
auch außerhalb der Besuchszeiten im Fall<br />
nachhaltiger Verschlechterung <strong>des</strong> Gesundheitszustan<strong>des</strong><br />
der Patientin bzw. <strong>des</strong> Patienten;<br />
n Recht der zur stationären Versorgung aufgenommenen<br />
Kinder auf eine möglichst<br />
kindgerechte Ausstattung der Krankenräume;<br />
n Recht auf religiöse Betreuung und psychische<br />
Unterstützung;<br />
n Recht auf vorzeitige Entlassung;<br />
n Recht auf Ausstellung eines PatientInnenbriefes;<br />
n Recht auf Einbringung von Anregungen<br />
und Beschwerden;<br />
n Recht auf Sterbebegleitung;<br />
n Recht auf würdevolles Sterben und Kontakt<br />
mit Vertrauenspersonen.<br />
Die Organisations- und Behandlungsabläufe<br />
in der Krankenanstalt sind nach den Bedürfnissen<br />
der Patientinnen und Patienten auszurichten.<br />
Der Rechtsträger der Krankenanstalt<br />
hat dafür zu sorgen, dass Sie über Ihre Rechte<br />
und deren Durchsetzung in der Krankenanstalt<br />
schriftlich informiert werden. In jeder Krankenanstalt<br />
ist den Patientinnen und Patienten<br />
eine Person oder Stelle bekannt zu geben, die<br />
ihnen für Informationen, Anregungen oder Beschwerden<br />
zur Verfügung steht. Der Rechtsträger<br />
der Krankenanstalt hat die Patientin<br />
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