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Evangelische Familienbildung des ... - Kirchenkreis Unna

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Teilnahmebedingungen<br />

Die Anmeldung für die Spielgruppen geschieht direkt über die Kursleiterinnen. Auskünfte über freie Plätze<br />

erhalten Sie über das Büro der <strong>Familienbildung</strong>. Sollten zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage keine freien Plätze zur<br />

Verfügung stehen, können Sie sich in eine Warteliste aufnehmen lassen.<br />

Die Anmeldung zu den übrigen Veranstaltungen erfolgt über die Ev. <strong>Familienbildung</strong> <strong>Unna</strong> (schriftlich, telefonisch,<br />

per E-Mail).<br />

Veranstaltungen kommen zustande wenn die Min<strong>des</strong>tgruppengröße erreicht ist (in der Regel 10 Teilnehmende).<br />

Sollte eine Veranstaltung aufgrund geringer Nachfrage nicht zustande kommen, werden Sie von<br />

uns rechtzeitig (in der Regel eine Woche vor Veranstaltungsbeginn) informiert. Bei Zustandekommen der<br />

Veranstaltung erhalten sie keine weitere Benachrichtigung.<br />

Wenn Sie nach Ihrer verbindliche Anmeldung selbst verhindert sind, an der Veranstaltung teilzunehmen,<br />

ist ein Rücktritt bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach berechnen wir den vollen Teilnahmebeitrag.<br />

Der Teilnahmebeitrag für Spielgruppen wird im Bankeinzugsverfahren erhoben. Bei allen anderen Veranstaltungen<br />

erhalten Sie von uns eine Rechnung.<br />

Zusätzliche Informationen für Spielgruppen<br />

Bei den Spielgruppen für Eltern mit kleinen Kindern gilt aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung folgen<strong>des</strong><br />

Anmeldeverfahren: Beim Eintritt in die Spielgruppe füllen Sie ein Anmeldeformular aus, mit dem<br />

Sie uns gleichzeitig eine Abbuchungsermächtigung für den bargeldlosen Einzug der Kursbeiträge im Lastschriftverfahren<br />

erteilen. Die Beiträge werden nach Kursbeginn von uns abgebucht.<br />

Um den Verwaltungsaufwand und damit auch die Kursbeiträge möglichst gering zu halten, haben wir die<br />

Regelung entwickelt, dass das Anmeldeverfahren nicht zu Beginn je<strong>des</strong> neuen Kursabschnitts wiederholt<br />

wird. Statt<strong>des</strong>sen haben wir uns für folgen<strong>des</strong> Verfahren entschieden: Ihre Anmeldung verlängert sich<br />

jeweils für einen weiteren Kursabschnitt, solange bis Sie uns schriftlich mitteilen, dass Sie Ihre Teilnahme<br />

an der Gruppe einstellen wollen.<br />

Kündigungskarten für die Abmeldung aus den Spielgruppen erhalten Sie bei Ihrer Kursleiterin. Für die Abmeldung<br />

aus den Gruppen gilt folgen<strong>des</strong> Verfahren: Die Kündigung der Kursteilnahme ist nur zum Ende eines<br />

Kursabschnittes möglich und erfolgt unter Einhaltung einer 4-wöchigen Kündigungsfrist zum Ende <strong>des</strong><br />

jeweiligen Kurses. Wir bitten Sie darauf zu achten, dass diese Frist unbedingt eingehalten wird, damit ihre<br />

Kündigung zum gewünschten Zeitpunkt auch tatsächlich wirksam werden kann. Kündigungen, die nicht<br />

fristgerecht bei uns eingehen, können erst zum Ende <strong>des</strong> darauffolgenden Kurses berücksichtigt werden.<br />

Finanzielle Gründe sollen kein Hinderungsgrund sein, einen Kurs zu besuchen. Bei Vorlage einer aktuellen<br />

Bescheinigung (wie z.B. Wohngeldbescheinigung, Bescheinigung über Hilfe zum Lebensunterhalt) erhalten<br />

folgende Personengruppen einen Nachlass auf die Kursgebühr:<br />

- Sozialhilfeempfänger/innen und Arbeitslose (als Haushaltsvorstand)<br />

- Alleinerziehende und Kinderreiche mit geringem Einkommen<br />

- Schüler/innen und Student/innen mit BAföG-Berechtigung<br />

Die Ermäßigung beträgt bis zu 50% der Kursgebühr. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.<br />

Für Verbrauchsmaterialien können weitere Kosten entstehen. Diese werden in den Gruppen gegebenenfalls<br />

über eine Umlage zusätzlich zur Kursgebühr erhoben.<br />

Mit der Anmeldung willigen Sie ein, dass Ihre Daten bei uns elektronisch gespeichert werden dürfen.<br />

Die Daten werden ausschließlich zu Zwecken der Kursverwaltung gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe<br />

an Dritte. Kontrollbehörden erhalten zur Kontrolle der Mittelverwendung Einblick in die Teilnehmerlisten.<br />

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