Jahresbericht 2006 - TSV Hüttlingen 1892 eV
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Auszug zur Sportversicherung des Württ. Landessportbundes<br />
Jedes Mitglied des <strong>TSV</strong> Hüttlingen<strong>1892</strong> e.V. ist über den WLSB versichert.<br />
Der Sportversicherungsvertrag des WLSB umfasst folgendes:<br />
* Unfallversicherung, * Haftpflichtversicherung, * Vertrauensschadenversicherung,<br />
* Reisegepäckversicherung (gilt nur bei Auslandsreisen), * Krankenversicherung, *<br />
Rechtsschutzversicherung.<br />
Der Sportversicherungsvertrag kann nur als Beihilfe für den Verein oder das Mitglied verstanden werden.<br />
Er kann keinesfalls die private Vorsorge ersetzen.<br />
Versicherte Veranstaltungen:<br />
Der Sportversicherungsvertrag gilt für den Verein, seine Funktionäre, Trainer sowie für jedes Mitglied und<br />
deckt Schadenfälle und Unfälle der Versicherten bei allen Veranstaltungen und Unternehmungen. Das heißt,<br />
der gesamte Sportbetrieb (Training, Wettkämpfe etc.) sowie alle vereinsinternen und öffentlichen Feste, die<br />
vom Verein veranstaltet werden, sind gemäß Sportversicherungsvertrag versichert.<br />
Auch Ausflüge und Reisen sind, mit Ausnahme der Insolvenzversicherung, für den Verein und seine<br />
Mitglieder ebenfalls mitversichert. Für mitreisende Nichtmitglieder empfiehlt sich der Abschluss einer<br />
ergänzenden Reiseversicherung,<br />
Unterlagen dazu sind erhältlich beim Versicherungsbüro des WLSB.<br />
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind die Ausrichtung nationaler oder internationaler<br />
Meisterschaften für einen Spitzenfachverband (z.B. Deutsche Meisterschaften) sowie gewerbliche<br />
Unternehmungen oder gewerbliche Nebenbetriebe.<br />
Mietsachschäden bei der Durchführung von Festveranstaltungen in gemieteten/gepachteten oder<br />
überlassenen fremden Räumen (Festsäle, Festzelte, Limeshalle) können auf Anfrage zusätzlich<br />
versichert werden.<br />
Nichtmitglieder:<br />
Seit dem 01.01.2002 besteht für am Sportangebot teilnehmende Nichtmitglieder – mit Ausnahme der<br />
Vorbereitung und Abnahme des Deutschen Sportabzeichens – kein Versicherungsschutz mehr.<br />
Das vorstehende ist ein kleiner Auszug aus dem Sportversicherungsvertrag des WLSB vom 01.01.02.<br />
Des Weiteren hat der <strong>TSV</strong> Hüttlingen eine Kfz-Zusatzversicherung einschl. Rechtsschutz, bei Einsatz<br />
mitgliedseigener PKW/Kombi anlässlich auswärtiger Veranstaltungen, abgeschlossen.<br />
Die Kfz-Zusatzversicherung befasst sich mit selbstverschuldeten, unfallbedingten Eigenschäden; jedoch ist<br />
eine private Teil- und Vollkaskoversicherung vorleistungspflichtig.<br />
Jeder Schadensfall ist unverzüglich der <strong>TSV</strong> Geschäftsstelle (07361-79380) oder<br />
unserem Versicherungsbeauftragten Hansi Teufel (07366-7239) zu melden<br />
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