Gesamtpersonalrat - Technische Universität Braunschweig
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GESAMTPERSONALRAT • Bildungsurlaub<br />
Bildungsurlaub – Fünf Tage, die den Horizont erweitern<br />
Bildung?<br />
Urlaub?<br />
Was könnten die Kurse „Wasser- Spaß, Leid, Lebensnotwendigkeit“,<br />
„Auf den Spuren der Römer“ und „Englisch in England“<br />
gemeinsam haben?<br />
Richtig - man kann alle diese Themen im Rahmen eines Bildungsurlaubs<br />
näher beleuchten und sich allgemein, politisch oder auch<br />
beruflich weiterbilden.<br />
Die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist ein soziales Grundrecht<br />
und wird im Niedersächsischen Gesetz über den Bildungsurlaub<br />
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (NBildUG)<br />
geregelt.<br />
Bildungsurlaub wird bei voller Weiterzahlung von Lohn und<br />
Gehalt durch den Arbeitgeber gewährt. Die Inanspruchnahme darf<br />
zu keiner Benachteiligung führen. Thema und Inhalt der Veranstaltung<br />
können vom Arbeitnehmer frei gewählt werden. Allerdings<br />
muss die Bildungsveranstaltung nach dem NBildUG durch<br />
den Niedersächsischen Bund für freie Erwachsenenbildung e.<br />
anerkannt sein.<br />
Einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub haben alle Arbeitnehmerinnen<br />
und Arbeitnehmer in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen<br />
Dienst, deren Arbeitsplatz sich in Niedersachsen<br />
befindet. Auch die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten haben<br />
einen Anspruch auf Bildungsurlaub.<br />
Für Landesbeamte/innen ergeben sich ganz ähnliche Ansprüche<br />
nach der Niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung (Ndr.<br />
SUrlVO).<br />
Der Anspruch auf Bildungsurlaub kann erstmals nach sechsmonatigem<br />
Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses geltend gemacht<br />
werden und umfasst fünf Arbeitstage im laufenden Kalenderjahr.<br />
Mit Zustimmung des Arbeitgebers können im jeweils 2. Jahr (nach<br />
einem Jahr ohne Inanspruchnahme des Bildungsurlaubes) 10 Tage<br />
Bildungsurlaub für eine zusammenhängende Bildungsurlaubsveranstaltung<br />
geltend gemacht werden. Aber: Ein etwaiger Restanspruch<br />
aus dem vorletzten Kalenderjahr verfällt im laufenden Kalenderjahr.<br />
Wir möchten alle TU-Beschäftigten und Beamten/innen<br />
ermutigen, von diesem Recht Gebrauch zu machen; auch, um mal<br />
wieder den Kopf frei zu bekommen. Während eines Bildungsurlaubes<br />
- warum nicht auf einer schönen Nordseeinsel oder im<br />
Ausland -, kann man wunderbar Abstand vom Alltag nehmen, Erfahrungen<br />
mit anderen Beschäftigten austauschen und nicht<br />
zuletzt, auch mal von der Familie Urlaub machen. Und, ganz<br />
wichtig für die Gesellschaft und unseren Arbeitgeber: Wir erfüllen<br />
so auf angenehme Art und Weise die Forderung nach lebenslangem<br />
Lernen!<br />
Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Bildungsurlaub und<br />
eine Auswahl der wichtigsten Anbieter finden Sie auf der<br />
Homepage der Personalvertretung und der Seite der Agentur für<br />
Erwachsenen- und Weiterbildung in Niedersachsen.<br />
Andrea Walzog<br />
www.tu-braunschweig.de/personalrat/gesetze/bildungsurlaub<br />
www.aewb-nds.de/fileadmin/AEWB-Dateien/Bildungs-und_<br />
Sonderurlaub/Flyer_Info_Arbeitnehmerinnen.pdf<br />
www.bildungsurlaub-aktuell.de/fileadmin/user_upload/Bildungsurlaub