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Gesamtpersonalrat - Technische Universität Braunschweig

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GESAMTPERSONALRAT • Bildungsurlaub<br />

Bildungsurlaub – Fünf Tage, die den Horizont erweitern<br />

Bildung?<br />

Urlaub?<br />

Was könnten die Kurse „Wasser- Spaß, Leid, Lebensnotwendigkeit“,<br />

„Auf den Spuren der Römer“ und „Englisch in England“<br />

gemeinsam haben?<br />

Richtig - man kann alle diese Themen im Rahmen eines Bildungsurlaubs<br />

näher beleuchten und sich allgemein, politisch oder auch<br />

beruflich weiterbilden.<br />

Die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist ein soziales Grundrecht<br />

und wird im Niedersächsischen Gesetz über den Bildungsurlaub<br />

für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (NBildUG)<br />

geregelt.<br />

Bildungsurlaub wird bei voller Weiterzahlung von Lohn und<br />

Gehalt durch den Arbeitgeber gewährt. Die Inanspruchnahme darf<br />

zu keiner Benachteiligung führen. Thema und Inhalt der Veranstaltung<br />

können vom Arbeitnehmer frei gewählt werden. Allerdings<br />

muss die Bildungsveranstaltung nach dem NBildUG durch<br />

den Niedersächsischen Bund für freie Erwachsenenbildung e.<br />

anerkannt sein.<br />

Einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub haben alle Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen<br />

Dienst, deren Arbeitsplatz sich in Niedersachsen<br />

befindet. Auch die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten haben<br />

einen Anspruch auf Bildungsurlaub.<br />

Für Landesbeamte/innen ergeben sich ganz ähnliche Ansprüche<br />

nach der Niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung (Ndr.<br />

SUrlVO).<br />

Der Anspruch auf Bildungsurlaub kann erstmals nach sechsmonatigem<br />

Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses geltend gemacht<br />

werden und umfasst fünf Arbeitstage im laufenden Kalenderjahr.<br />

Mit Zustimmung des Arbeitgebers können im jeweils 2. Jahr (nach<br />

einem Jahr ohne Inanspruchnahme des Bildungsurlaubes) 10 Tage<br />

Bildungsurlaub für eine zusammenhängende Bildungsurlaubsveranstaltung<br />

geltend gemacht werden. Aber: Ein etwaiger Restanspruch<br />

aus dem vorletzten Kalenderjahr verfällt im laufenden Kalenderjahr.<br />

Wir möchten alle TU-Beschäftigten und Beamten/innen<br />

ermutigen, von diesem Recht Gebrauch zu machen; auch, um mal<br />

wieder den Kopf frei zu bekommen. Während eines Bildungsurlaubes<br />

- warum nicht auf einer schönen Nordseeinsel oder im<br />

Ausland -, kann man wunderbar Abstand vom Alltag nehmen, Erfahrungen<br />

mit anderen Beschäftigten austauschen und nicht<br />

zuletzt, auch mal von der Familie Urlaub machen. Und, ganz<br />

wichtig für die Gesellschaft und unseren Arbeitgeber: Wir erfüllen<br />

so auf angenehme Art und Weise die Forderung nach lebenslangem<br />

Lernen!<br />

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Bildungsurlaub und<br />

eine Auswahl der wichtigsten Anbieter finden Sie auf der<br />

Homepage der Personalvertretung und der Seite der Agentur für<br />

Erwachsenen- und Weiterbildung in Niedersachsen.<br />

Andrea Walzog<br />

www.tu-braunschweig.de/personalrat/gesetze/bildungsurlaub<br />

www.aewb-nds.de/fileadmin/AEWB-Dateien/Bildungs-und_<br />

Sonderurlaub/Flyer_Info_Arbeitnehmerinnen.pdf<br />

www.bildungsurlaub-aktuell.de/fileadmin/user_upload/Bildungsurlaub

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