Broschüre - Technische Universität Braunschweig
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Sozialwissenschaften an der TU <strong>Braunschweig</strong> 31<br />
dienkommission hinsichtlich aller Angelegenheiten rund um Lehre und<br />
Studium bei seinen Entscheidungen berücksichtigen. Vorsitzender der<br />
Studienkommission ist der Studiendekan.<br />
4. Studiendekan<br />
Der Studiendekan ist verantwortlich für die Sicherstellung und Weiterentwicklung<br />
des Lehrangebots und die Durchführung von Prüfungen. Er<br />
stellt sicher, dass das Lehrangebot den Richtlinien der Prüfungs- und<br />
Studienordnung entspricht, dass das Studium innerhalb der Regelstudienzeit<br />
absolviert werden kann und trägt Sorge für die angemessene Betreuung<br />
der Studierenden. Die Durchführung der Evaluation der Lehre<br />
unter der Einbeziehung studentischer Bewertungen gehört ebenso zu<br />
seinen Aufgaben, wie die regelmäßige Berichterstattung gegenüber dem<br />
FKR.<br />
5. Prüfungsausschuss<br />
Der Prüfungsausschuss entscheidet in speziellen Prüfungsangelegenheiten<br />
und ist zuständig für die Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen.<br />
Darüber hinaus ist er verantwortlich für die Umsetzung<br />
und Einhaltung der Prüfungsordnung und kann in Ergänzung dazu weitere<br />
Entscheidungen zur Verbesserung der Prüfungsbedingungen beschließen.<br />
In Zusammenarbeit mit dem Prüfungsamt organisiert der<br />
Prüfungsausschuss die Prüfungen, legt die Prüfer fest und entscheidet in<br />
grundlegenden prüfungsrelevanten Fragen. In regelmäßigen Abständen<br />
unterrichtet er dem Studiendekan über den aktuellen Stand von Prüfungsbedingungen<br />
und unterbreitet Vorschläge zu deren Verbesserung.<br />
Die Carl-Friedrich-Gauß-Fakultät