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Gefahrstoffe bei der Aufbereitung von Schwimm - "Publikationen ...

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Allgemeiner Teil<br />

1.4.10 Hygienische Maßnahmen<br />

Grundsätzlich sind <strong>bei</strong>m Umgang mit <strong>Gefahrstoffe</strong>n<br />

folgende hygienische Maßnahmen<br />

einzuhalten:<br />

• Für die Schutz- und Ar<strong>bei</strong>tskleidung zur<br />

Wasseraufbereitung einerseits und Straßenkleidung<br />

an<strong>der</strong>erseits muss eine<br />

getrennte Aufbewahrungsmöglichkeit<br />

vorhanden sein.<br />

• Auch <strong>bei</strong> geringfügigen Tätigkeiten mit<br />

<strong>Gefahrstoffe</strong>n ist geeignete persönliche<br />

Schutzausrüstung zu tragen.<br />

• Mit <strong>Gefahrstoffe</strong>n verunreinigte Ar<strong>bei</strong>tskleidung<br />

(z. B. Ar<strong>bei</strong>tskittel) muss vor<br />

dem Betreten <strong>von</strong> Publikumsbereichen,<br />

<strong>der</strong> Kantine o<strong>der</strong> Cafeteria usw. abgelegt<br />

werden.<br />

• In Ar<strong>bei</strong>tsbereichen, in denen mit <strong>Gefahrstoffe</strong>n<br />

umgegangen wird, darf nicht gegessen,<br />

getrunken o<strong>der</strong> geraucht werden.<br />

• In den Räumen, in denen mit <strong>Gefahrstoffe</strong>n<br />

umgegangen wird, o<strong>der</strong> in zumutbarer<br />

Nähe, muss eine Waschgelegenheit vorhanden<br />

sein (z. B. ein Waschbecken,<br />

ausgestattet mit Hautreinigungsmitteln<br />

und Einmalhandtüchern).<br />

• Die Hautreinigung sollte schonend erfolgen.<br />

Die Verwendung spezieller Hautreinigungsmittel,<br />

die neben waschaktiven<br />

Substanzen Reibe- o<strong>der</strong> gar Lösemittel<br />

enthalten, sollten nur dann verwendet<br />

werden, wenn dies unumgänglich ist.<br />

• Werden <strong>bei</strong> den Tätigkeiten in <strong>der</strong> Wasseraufbereitung<br />

konsequent Schutzhandschuhe<br />

getragen, ist die Anwendung spezieller<br />

Hautreinigungsmittel oft nicht<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

• Nach Hautreinigungsmaßnahmen und<br />

nach Ar<strong>bei</strong>tsende ist die Anwendung <strong>von</strong><br />

Hautpflegemitteln sinnvoll und notwendig.<br />

Diese werden zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Regeneration<br />

<strong>der</strong> Haut eingesetzt. Hautpflege<br />

ist nur dann wirksam, wenn sie regelmäßig<br />

angewendet wird.<br />

• Die Auswahl <strong>der</strong> Hautpflegemittel ist <strong>von</strong><br />

<strong>der</strong> beruflichen Belastung <strong>der</strong> Hände<br />

abhängig. Wichtigstes Kriterium ist <strong>der</strong><br />

Fettanteil des Mittels. Eine durch die<br />

berufliche Tätigkeit stark ausgetrocknete<br />

und fettarme Haut benötigt ein Hautpflegemittel<br />

mit einem höheren Fettanteil als<br />

eine Haut, die nur gering belastet und<br />

nicht ausgetrocknet ist.<br />

• Hautreinigungs- und Hautpflegemittel<br />

sollten aus hygienischen Gründen den<br />

Beschäftigten in Spen<strong>der</strong>n angeboten<br />

werden. Die Verwendung <strong>von</strong> Dosen,<br />

Tiegeln etc. führt allzu leicht dazu, dass<br />

<strong>der</strong> Inhalt verschmutzt und verkeimt.<br />

Es ist sinnvoll, unter Mitwirkung des Betriebsarztes<br />

für jeden Ar<strong>bei</strong>tsbereich im<br />

Bä<strong>der</strong>betrieb einen Hand- und Hautschutzplan<br />

zu erstellen, <strong>der</strong> für die verschiedenen<br />

Ar<strong>bei</strong>ten die geeigneten Schutzhandschuhe<br />

und ggf. Hautschutz-, Hautreinigungs- bzw.<br />

Hautpflegemittel enthält. Bei Unverträglichkeiten<br />

gegenüber Hautschutz-, Hautreinigungs-<br />

und Hautpflegemitteln ist unbedingt<br />

<strong>der</strong> Betriebsarzt aufzusuchen.<br />

1.4.11 Ar<strong>bei</strong>tsmedizinische Vorsorge<br />

Im Regelfall sind <strong>bei</strong> Tätigkeiten mit den<br />

beschriebenen Wasseraufbereitungschemi-<br />

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