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Gefahrstoffe bei der Aufbereitung von Schwimm - "Publikationen ...

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Gefahrstofflexikon<br />

Ar<strong>bei</strong>tsplatzgrenzwert (AGW)<br />

Ar<strong>bei</strong>tsplatzgrenzwert<br />

(AGW)<br />

Spitzenbegrenzung<br />

Schwangerschaft<br />

0,5 ml/m³ = 1,5 mg/m³<br />

1(I)<br />

Bereitstellung und Lagerung<br />

In Bä<strong>der</strong>n erfolgt die Bereitstellung <strong>von</strong><br />

Chlorgasflaschen zum Betrieb <strong>von</strong> Chlorgasanlagen<br />

im Chlorgasraum. Die baulichen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an den Chlorgasraum sind<br />

in <strong>der</strong> Regel „Betrieb <strong>von</strong> Bä<strong>der</strong>n“<br />

(BGR/GUV-R 108) enthalten.<br />

Neben den baulichen Anfor<strong>der</strong>ungen sind in<br />

dieser Regel folgende wesentlichen betrieblichen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen enthalten:<br />

• Der Aufenthalt <strong>von</strong> Personen in Chlorgasräumen<br />

ist auf das für Wartung, Kontrolle<br />

sowie Betrieb erfor<strong>der</strong>liche Maß zu beschränken.<br />

• In Chlorgasräumen dürfen nur die für den<br />

Betrieb einer Chlorungsanlage unter Verwendung<br />

<strong>von</strong> Chlorgas erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Einrichtungen vorhanden sein, z. B. dürfen<br />

keine Liegestühle, sonstigen Chemikalien,<br />

Wasserspielgeräte u.s.w. gelagert<br />

werden.<br />

• Bei jedem Chlorgasbehälterwechsel ist<br />

die Anschlussdichtung zu erneuern. Die<br />

chlorgasführenden Verbindungsleitungen<br />

einschließlich <strong>der</strong> Anschlüsse, sind mit<br />

einem geeigneten Prüfreagens (Dämpfe<br />

einer Ammoniaklösung) auf Dichtheit zu<br />

prüfen. Die Ammoniaklösung selbst darf<br />

Y<br />

da<strong>bei</strong> keinesfalls auf Teile <strong>der</strong> Chlorungseinrichtung<br />

aufgebracht werden.<br />

• Ventile <strong>von</strong> Chlorgasbehältern müssen<br />

<strong>von</strong> Dichtungsmitteln, die mit Chlor reagieren<br />

(z. B. Ölen und Fetten), freigehalten<br />

werden. Geeignete Dichtungsmittel<br />

sind fluorierte Öle o<strong>der</strong> Fette.<br />

• Das Auswechseln <strong>von</strong> Chlorgasbehältern<br />

darf nur unter Verwendung <strong>von</strong> Atemschutzgeräten<br />

erfolgen.<br />

• Chlorgasflaschen dürfen nur stehend<br />

entleert o<strong>der</strong> bereitgestellt werden, und<br />

sind einzeln gegen Umstürzen zu sichern.<br />

• Gelagerte Chlorgasflaschen sind entsprechend<br />

ihres Füllungsgrades, z. B. mit<br />

Hinweisschil<strong>der</strong>n mit <strong>der</strong> Aufschrift „voll“<br />

bzw. „leer“, zu kennzeichnen.<br />

• Flaschenventile dürfen nur <strong>von</strong> Hand und<br />

ohne Hilfsmittel betätigt werden. Chlorgasbehälter<br />

mit festsitzenden Flaschenventilen<br />

sind entsprechend gekennzeichnet<br />

an den Abfüllbetrieb zurückzusenden.<br />

• Zum Abdichten undichter Ventile sind<br />

z. B. spezielle gasdichte Ventilschutzkappen<br />

mit Ventil an gut erreichbarer Stelle<br />

im Chlorgasraum bereitzustellen.<br />

• Ventile <strong>von</strong> nicht angeschlossenen Chlorgasbehältern<br />

sind gegen Beschädigung<br />

und Verschmutzung, z. B. mit einer Ventilverschlussmutter<br />

und Ventilschutzkappe,<br />

zu sichern.<br />

• Zum Transport <strong>von</strong> Chlorgasbehältern<br />

sind geeignete Transportmittel, z. B. Flaschentransportwagen<br />

und Hebezeuge zur<br />

Verfügung zu stellen und zu benutzen.<br />

• Ein Abtransport undichter Chlorgasbehälter<br />

darf nur mit geeigneten Bergungsbe-<br />

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