Gefahrstoffe bei der Aufbereitung von Schwimm - "Publikationen ...
Gefahrstoffe bei der Aufbereitung von Schwimm - "Publikationen ...
Gefahrstoffe bei der Aufbereitung von Schwimm - "Publikationen ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Allgemeiner Teil<br />
Aus diesem Grund können folgende Ergänzungen<br />
leicht eingear<strong>bei</strong>tet werden:<br />
• Name des Betriebes.<br />
• Betriebsspezifische Erläuterungen zur<br />
persönlichen Schutzausrüstung<br />
(z. B. genaue Artikelbezeichnung o<strong>der</strong><br />
Hinweise auf die Farbe <strong>von</strong> Handschuhen).<br />
Sinnvoll ist alles, was den Mitar<strong>bei</strong>tern<br />
konkrete Hinweise für die Auswahl<br />
gibt!<br />
• Unfalltelefonnummer und Angabe des<br />
Arztes o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Klinik.<br />
• Fluchtweg, falls beson<strong>der</strong>e Bedingungen<br />
<strong>von</strong> den Beschäftigten zu beachten sind.<br />
• Name und Telefonnummer des Ersthelfers.<br />
• Betriebsbezogene Entsorgungshinweise.<br />
Wenn diese Ergänzungen erfolgt sind, muss<br />
<strong>der</strong> zuständige Vorgesetzte die Betriebsanweisung<br />
für seinen Bereich in Kraft setzen. Er<br />
hat auch dafür Sorge zu tragen, dass die<br />
Betriebsanweisungen den Mitar<strong>bei</strong>tern zur<br />
Verfügung stehen und eingesehen werden<br />
können.<br />
und <strong>von</strong> den Unterwiesenen durch Unterschrift<br />
zu bestätigen. Insbeson<strong>der</strong>e <strong>bei</strong> verän<strong>der</strong>tem<br />
Produkteinsatz o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des<br />
Ar<strong>bei</strong>tsverfahrens ist eine erneute Unterweisung<br />
durchzuführen.<br />
Der Ar<strong>bei</strong>tgeber hat sicherzustellen, dass im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Unterweisung eine ar<strong>bei</strong>tsmedizinisch-toxikologische<br />
Beratung durchgeführt<br />
wird, <strong>bei</strong> <strong>der</strong> die Beschäftigten über<br />
Angebots- und Pflichtuntersuchungen unterrichtet<br />
und auf die beson<strong>der</strong>en Gesundheitsgefahren<br />
<strong>bei</strong> Tätigkeiten mit bestimmten <strong>Gefahrstoffe</strong>n<br />
hingewiesen werden.<br />
Nicht jede Unterweisung muss folglich sehr<br />
ausführlich und zeitraubend sein. Prinzipiell<br />
ist es viel wichtiger, konkrete Anweisungen<br />
öfter zu wie<strong>der</strong>holen und schon vermitteltes<br />
Wissen wie<strong>der</strong> aufzufrischen. Grundlegende<br />
Kenntnisse hingegen sollten ohne Zeitdruck in<br />
Form eines ausführlichen Gespräches den<br />
Beschäftigten nahegebracht und vom Unterwiesenen<br />
durch Unterschrift bestätigt werden.<br />
1.5.3 Unterweisung<br />
Die Beschäftigten, die Tätigkeiten mit <strong>Gefahrstoffe</strong>n<br />
durchführen, müssen anhand <strong>der</strong><br />
Betriebsanweisung über die auftretenden<br />
Gefahren sowie über die Schutzmaßnahmen<br />
unterwiesen werden. Die Unterweisungen<br />
müssen vor <strong>der</strong> Beschäftigung und danach<br />
mindestens einmal jährlich mündlich und<br />
ar<strong>bei</strong>tsplatzbezogen erfolgen. Eine beson<strong>der</strong>e<br />
Aufmerksamkeit gilt <strong>der</strong> Unterweisung <strong>von</strong><br />
neuen Mitar<strong>bei</strong>tern. Inhalt und Zeitpunkt <strong>der</strong><br />
Unterweisungen sind schriftlich festzuhalten<br />
18