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2.4 Wirtschaftskriminalität

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PSB Seite 143<br />

Die Entwicklung der Insolvenzstraftaten ist weitgehend abhängig von der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung.<br />

Deshalb ist nachvollziehbar, dass der Anteil der Insolvenzstraftaten in den neuen Ländern<br />

überproportional hoch ist.<br />

Fallbeispiel: "Im Gefängnis lernten sich 1993 die 51- bzw. 54-jährigen Deutschen M. und B. kennen. Als<br />

M. entlassen wurde, vereinbarten sie, dass dieser zunächst eine Baufirma als Einzelunternehmer und später<br />

als GmbH in Gründung eröffnet. Im Dezember 1996 wurde mittels Gesellschaftsvertrag die M. GmbH<br />

gegründet. M. und B. wurden als alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer bestellt. Das Stammkapital<br />

betrug 200.000 DM. Aufgrund von Zweifeln des zuständigen Amtsgerichts am Gegenstand der Sacheinlage<br />

und wegen eines nicht ausreichenden Sachgründungsberichts, kam es nicht zur Eintragung der<br />

GmbH in das Handelsregister. Von 1996 bis zur Konkurs-Antragsstellung im April 1997 wurden bis zu<br />

200 Mitarbeiter beschäftigt und ein Umsatz über der Millionengrenze erwirtschaftet. Durch Missmanagement<br />

und Untreuehandlungen z. N. der Gesellschaft kam es in der Folgezeit zu Liquiditätsproblemen.<br />

Miete, Löhne und Sozialabgaben konnten nicht mehr oder nur verspätet entrichtet werden. Im November<br />

1996 wurden Lastschriften der Hausbank nicht mehr eingelöst, im Januar 1997 blieben Pfändungsversuche<br />

erfolglos. M. wurde zweimal wegen Bankrotts, wegen unordentlicher Buchführung und Nichterstellens<br />

der Bilanz sowie wegen Vorenthaltens des Arbeitnehmerentgelts (ca. 240.000 DM) zu zwei Jahren<br />

und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Ermittlungsverfahren gegen B. wurde eingestellt." 434<br />

<strong>2.4</strong>.3.2.3.4 Wirtschaftskriminalität im Anlage- und Finanzbereich<br />

In dieser Straftatengruppe werden für die PKS zusammengefasst Beteiligungs- und Kapitalanlagebetrug,<br />

Kreditbetrug (§§ 263, 265b StGB), Wechselbetrug, Wertpapierbetrug sowie Straftaten in Verbindung mit<br />

dem Bankgewerbe. 1999 entfielen von den registrierten Fällen in den alten Ländern 93% auf den Beteiligungs-<br />

und Kapitalanlagebetrug. In den neuen Ländern wurden wegen dieser beiden Delikte nur 8% der<br />

Straftaten dieser Gruppe registriert; hier stand mit 79% der Kreditbetrug im Vordergrund. 435 Schwerpunktbereiche<br />

des Kapitalanlagebetrugs sind, einer Darstellung des Landeskriminalamtes Baden-<br />

Württemberg zufolge:<br />

- "Dubiose Anlageobjekte in wertlosen Diamanten oder durch manipulierte Gutachten überbewertete<br />

Farbedelsteine,<br />

- Beteiligungen am in Wirklichkeit nicht existenten internationalen Handel mit Bankgarantien, so genannten<br />

"stand by letter of credit" (SLC), "prime bank promissory notes" (PBN) oder "prime bank<br />

guarantees" (PBG),<br />

- Spekulationen mit Waren-, Finanz- und Devisentermingeschäften,<br />

- Beteiligung an Zinsdifferenzgeschäften,<br />

- Beteiligung an so genannten Wertdifferenzgeschäften im Zusammenhang mit der angeblichen Kreditierung<br />

von Grundschuldbriefen zur Kapitalschöpfung für die Beteiligung am "Bankgarantiehandel",<br />

- Handel mit mehr oder weniger wertlosen Pfennigaktien, so genannten "Penny Stocks",<br />

- Anlagen in Pools, unabhängig von der Bestückung dieser Pools.<br />

- In verschiedenen Fällen ersparen sich die Initiatoren betrügerischer Anlagegeschäfte die Nennung<br />

von Details der angeblichen Anlage und propagieren ihr Konzept geheimnisvoll mit dem Lockmittel<br />

angeblich sehr hoher Renditen. Letztlich funktionieren all diese Konzepte nach dem Prinzip des<br />

Schneeballsystems. Die Anlagegelder werden meist überhaupt nicht angelegt sondern veruntreut, e-<br />

ventuelle Renditezahlungen oder Anlagerückzahlungen werden aus Neuanlagen bestritten. Auch Folgebetrugshandlungen<br />

zum doppelten "Abzocken" von Opfern sind weiterhin aktuell. Dabei wird Op-<br />

434 LANDESKRIMINALAMT BADEN-WÜRTTEMBERG (Hg.), 1999, S. 20.<br />

435 Die genauen Gründe für diese Unterschiede sind unbekannt. Vermutet werden können Unterschiede in der Aufhellung des<br />

Dunkelfeldes, Zuordnungsunterschiede, aber auch Auswirkungen der langen Vertragslaufzeiten beim Kapitalanlagebetrug, weshalb<br />

in den neuen Ländern möglicherweise erst in einigen Jahren vermehrt mit Anzeigen zu rechnen sein könnte.

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