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2.4 Wirtschaftskriminalität

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PSB Seite 137<br />

fügbar. Damit ist freilich nur eine von mehreren Dimensionen erfasst.<br />

(4) Sonderstatistiken, die diese Lücken der amtlichen Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken<br />

schließen könnten, liegen nur für Teilbereiche vor. Hierzu zählen insbesondere<br />

(4.1) die seit 1970 veröffentlichte Steuerstrafsachenstatistik, 427 wobei sich die veröffentlichten Informationen<br />

auf die Wiedergabe der Gesamtzahl der Urteile und Strafbefehle bzw. Bußgeldbescheide<br />

und der Summe der insgesamt verhängten Geld- und Freiheitsstrafen beschränken;<br />

eine Aufgliederung nach Straftatbeständen erfolgt nicht.<br />

(4.2) die Tätigkeitsberichte des Bundeskartellamtes, in denen sowohl über die Zahl der anhängigen<br />

und abgeschlossenen Bußgeldverfahren, die wegen Verdachts eines Verstoßes gegen<br />

Verbote des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durchgeführt worden sind,<br />

sowie über die hierfür einschlägigen Rechtsgrundlagen und über die Art des Verfahrensabschlusses<br />

informiert wird auch als Bußgeldverfahren von Bedeutung textlich dargestellt werden,<br />

(4.3) die vom Bundeszentralregister veröffentlichten Statistiken aus dem Datenbestand des Gewerbezentralregisters<br />

(GZR), nämlich Gewerbezentralregisterdaten und GZR-Daten zur<br />

Schwarzarbeit.<br />

(5) Wirtschaftsstatistiken, wie die Jahresstatistik über die rechtskräftig gewordenen Mehrergebnisse<br />

der steuerlichen Betriebsprüfung, die Statistik über die Ermittlungsergebnisse der Steuer- und Zollfahndung,<br />

die Arbeitsergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung, die Ergebnisse der Betriebsprüfung<br />

Zoll, die Statistik über Zahlungsschwierigkeiten (Insolvenzen bzw. Scheck- und Wechselproteste)<br />

sowie die Statistik der Wechselproteste und nicht eingelösten Schecks geben zwar grobe Anhaltspunkte;<br />

den auf kriminelle Manipulationen entfallenden Anteil lassen sie aber nicht erkennen.<br />

Die Informationen über Wirtschaftskriminalität, die derzeit in den amtlichen Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken<br />

sowie in einigen Sonderstatistiken verfügbar sind, lassen danach weder die Quantität<br />

noch die Qualität von amtlich bekannt gewordener Wirtschaftskriminalität vollständig und hinreichend<br />

zuverlässig erkennen. Als Planungs- und Informationsinstrument für den Gesetzgeber sind sie deshalb nur<br />

bedingt geeignet. Dieses Defizit soll nunmehr verringert werden. Erstmals für das Jahr 2000 soll vom<br />

Bundeskriminalamt ein "Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität" erstellt werden, in dem die Ergebnisse<br />

der PKS, die Ergebnisse der Auswertungen des polizeilichen Meldedienstes "Wirtschaftskriminalität"<br />

berücksichtigt sowie Daten und Erkenntnisse anderer Behörden einbezogen werden sollen. Ergänzend<br />

wurden die bestehenden Melderichtlinien überarbeitet.<br />

<strong>2.4</strong>.3.2.2 Polizeilich registrierte Wirtschaftskriminalität - Eckdaten zu Fällen und<br />

Tatverdächtigen<br />

Unter dem Vorbehalt, dass derzeit die Zuordnung zur Sonderkennung "Wirtschaftskriminalität" "fehleranfällig"<br />

ist, lässt sich hinsichtlich der polizeilich registrierten Wirtschaftskriminalität in der Bundesrepublik<br />

Deutschland feststellen:<br />

1. 1999 wurden von der Polizei insgesamt 6,3 Mio. Fälle (ohne Straßenverkehrs- und ohne Staatsschutzdelikte)<br />

registriert. Darunter befanden sich 108.890 Fälle, die der Wirtschaftskriminalität zugeordnet<br />

wurden, also 1,7% (Tabelle <strong>2.4</strong>-1).<br />

427 Die Steuerstrafsachenstatistik der Steuerverwaltungen der Länder und der Bundesfinanzverwaltung wird aus den Steuerstrafsachenstatistiken<br />

der Länder (Besitz- und Verkehrssteuern) und der Bundesfinanzverwaltung (Zölle und Verbrauchssteuern) vom<br />

Bundesfinanzministerium zusammengestellt.

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