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Öffentlicher Wettbewerb für die Zulassung zum Doktoratsstudium ...

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- Scienze e tecniche dell’interculturalità<br />

- Scienze economiche e sociali<br />

- Servizio sociale<br />

- Sociologia<br />

- Scienze statistiche e demografiche<br />

Master (Lauree specialistiche e magistrali) der neuen Stu<strong>die</strong>nordnung:<br />

- 1/S, 13/S, 17/S, 18/S, 24/S, 48/S, 49/S, 51/S, 54/S, 56/S, 57/S, 58/S, 59/S, 60/S, 63/S,<br />

65/S, 67/S, 72/S, 73/S, 87/S, 88/S, 89/S, 90/S, 96/S, 99/S, 101/S, SNT_SPEC/4.<br />

Ausländische Master:<br />

Die KandidatenInnen müssen mindestens 300 CP nachweisen (Master Magistrale 120 CP).<br />

Zum <strong>Doktoratsstudium</strong> können - ohne Alters- und Staatsangehörigkeitsbeschränkung - alle Bewerber<br />

teilnehmen, <strong>die</strong> im Besitz einer oben genannten „laurea“ (nach alter Stu<strong>die</strong>nordnung) oder eines<br />

Fachlaureats (nach neuer Stu<strong>die</strong>nordnung) mit einer Mindestbeurteilung von 105/110 oder<br />

eines im Ausland erworbenen analogen Stu<strong>die</strong>ntitels sind, der vorab und einzig <strong>zum</strong> Zwecke der<br />

<strong>Zulassung</strong> <strong>zum</strong> Kurs vom Dozentenkollegium mit einem italienischen Stu<strong>die</strong>ntitel als gleichwertig<br />

anerkannt wird.<br />

Aufnahmeverfahren und Bewertung:<br />

Das Aufnahmeverfahren bewertet Stu<strong>die</strong>ntitel, eventuelle Sprachzertifikate und Sprachkenntnisse.<br />

Es besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung der Fachkenntnisse sowie einer<br />

Prüfung der Sprachkenntnisse.<br />

Zwei Kandidatinnen oder Kandidaten aus Nicht-EU-Ländern können zusätzlich zu der vom<br />

Universitätsrat festgelegten Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer <strong>zum</strong> PhD-Studium<br />

zugelassen werden, sofern sie ein externes Stipendium erhalten.<br />

Für <strong>die</strong> <strong>Zulassung</strong> <strong>zum</strong> Studium ist <strong>für</strong> alle Kandidaten und Kandidatinnen <strong>die</strong> erfolgreiche Teilnahme<br />

an dem Aufnahmeverfahren in Form eines <strong>Wettbewerb</strong>s erforderlich (schriftliche Prüfung und<br />

Kolloquium). Das Aufnahmeverfahren <strong>die</strong>nt zur Feststellung der Fähigkeit des Kandidaten/der<br />

Kandidatin eigenständig auf hohem wissenschaftlichem Niveau zu arbeiten.<br />

Das Kolloquium bezieht sich auf <strong>die</strong> Diskussion der schriftlichen Prüfung. Um <strong>zum</strong> Kolloquium<br />

zugelassen zu werden, muss <strong>die</strong> Kandidatin/der Kandidat <strong>die</strong> schriftliche Prüfung mit einer<br />

Mindestbewertung von 40/60 Punkten bestehen. Die schriftliche Prüfung kann nach Wahl der<br />

Kandidatin/des Kandidaten entweder in deutscher, italienischer oder englischer Sprache abgelegt<br />

werden.<br />

Das Kolloquium, das Fragen in den drei Sprachen vorsieht, gilt als bestanden, wenn eine<br />

Mindestbewertung von 40/60 Punkten erreicht wird.<br />

Am Ende der <strong>Wettbewerb</strong>sprüfungen wird eine Leistungsrangordnung erstellt, <strong>die</strong> auch <strong>die</strong><br />

vergleichende Bewertung der Kandidaten/innen beinhaltet.<br />

Die Prüfungskommission wird gegenüber den zur Verfügung stehenden Plätzen mehr<br />

Kandidaten/innen auswählen, damit bei Verzichtserklärung einer/eines berechtigten<br />

Kandidatin/Kandidaten eine/ein weitere/weiterer gemäß erstellter Leistungsrangordnung<br />

berechtigte/berechtigter Kandidatin/Kandidat nachfolgen kann.<br />

Die Liste mit den Gewinnern des <strong>Wettbewerb</strong>es und <strong>die</strong> nach Leistung erstellte Rangordnung werden<br />

umgehend auf der Internetseite www.unibz.it/phd der Freien Universität Bozen veröffentlicht.<br />

Die Stu<strong>die</strong>nstipen<strong>die</strong>n werden nach vorausgehendem Vergleich der Leistungsbewertung und gemäß<br />

der durch <strong>die</strong> Rangordnung festgelegten Reihenfolge vergeben; im Falle gleicher Leistungsergebnisse<br />

wird anhand der finanziellen Ausgangslage im Sinne des DPCM 30/04/97 entschieden. Die<br />

Stu<strong>die</strong>nstipen<strong>die</strong>n dürfen nicht mit anderen Stu<strong>die</strong>nstipen<strong>die</strong>n kombiniert werden, abgesehen von<br />

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