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Öffentlicher Wettbewerb für die Zulassung zum Doktoratsstudium ...

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Artikel 2 - ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN<br />

Am öffentlichen <strong>Wettbewerb</strong> der oben genannten Doktoratsstu<strong>die</strong>n können all jene teilnehmen, <strong>die</strong> –<br />

ungeachtet von Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit – im Besitz eines Masters im Sinne des<br />

Ministerialdekrets Nr. 509/1999 oder des Ministerialdekrets Nr. 270/2004, eines Laureatsdiploms der<br />

vorhergehenden Stu<strong>die</strong>nordnung oder eines gleichwertigen, im Ausland erworbenen Titels sind.<br />

Unter dem Vorbehalt der Überprüfung der Eigenerklärungen gemäß DPR Nr. 445/2000 in der geltenden<br />

Fassung werden alle Kandidaten <strong>zum</strong> Auswahlverfahren zugelassen. Bei Falschangaben kann <strong>die</strong><br />

Universität mit begründeter Verfügung des Rektors jederzeit den Kandidaten vom Auswahlverfahren oder<br />

vom Doktoratstudium ausschließen, bei Erhalt der strafrechtlichen Verantwortung.<br />

Kandidaten, <strong>die</strong> bereits im Besitz eines italienischen oder ausländischen Stu<strong>die</strong>nabschlusses<br />

sind<br />

Kandidaten, <strong>die</strong> bereits im Besitz eines an einer italienischen Universität erworbenen Stu<strong>die</strong>ntitels<br />

sind, müssen dem Teilnahmegesuch eine Eigenerklärung mit Auflistung der abgelegten Prüfungen und<br />

der Benotungen, Angabe der Universität, <strong>die</strong> den Titel verliehen hat, Datum der Erlangung des Titels und<br />

Endnote beifügen.<br />

Eine solche Eigenerklärung kann nach Art. 46 und 47 des DPR Nr. 445/2000 (Eigenerklärung) in der<br />

geltenden Fassung auch abgegeben werden<br />

∙<br />

∙<br />

von EU-Bürgern<br />

von Nicht-EU-Bürgern, <strong>die</strong> sich mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung in Italien aufhalten; in <strong>die</strong>sem<br />

Fall kann <strong>die</strong> Eigenerklärung nur <strong>für</strong> solche Gegebenheiten, persönliche Eigenschaften und<br />

Sachverhalte abgegeben werden, <strong>die</strong> von italienischen Amtsträgern bescheinigt oder bestätigt werden<br />

können (im vorliegenden Fall: an einer italienischen Universität erworbener Stu<strong>die</strong>ntitel).<br />

Kandidaten im Besitz eines (dem Master gleichwertigen) ausländischen Stu<strong>die</strong>ntitels, der noch nicht<br />

als mit einem italienischen Stu<strong>die</strong>ntitel gleichwertig erklärt wurde, müssen im Teilnahmegesuch des<br />

<strong>Wettbewerb</strong>s ausdrücklich um Gleichstellung ansuchen. In <strong>die</strong>sem Fall sind dem Gesuch folgende<br />

Dokumente beizulegen, <strong>die</strong> das Dozentenkollegium <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gleichwertigkeitserklärung benötigt, wobei<br />

<strong>die</strong>se Gleichwertigkeitserklärung lediglich <strong>für</strong> <strong>die</strong> Teilnahme an dem hier ausgeschriebenen <strong>Wettbewerb</strong><br />

gilt:<br />

EU-Bürger können den Besitz des Stu<strong>die</strong>ntitels gemäß DPR Nr. 445 vom 28. Dezember 2000 durch<br />

Eigenerklärung erklären;<br />

Übersetzung des Stu<strong>die</strong>ntitels in <strong>die</strong> englische, deutsche oder italienische Sprache,<br />

eigenverantwortlich unterschriebene Auflistung der abgelegten Prüfungen und der Benotungen, um es<br />

dem Dozentenkollegium zu ermöglichen, <strong>die</strong> Eignung des Stu<strong>die</strong>ntitels zu beurteilen.<br />

Diese Kandidaten werden mit Vorbehalt <strong>zum</strong> Auswahlverfahren zugelassen und werden vom<br />

Forschungsdoktorat ausgeschlossen, wenn sich bei der Überprüfung ergeben sollte, dass ihr Stu<strong>die</strong>ntitel<br />

nicht <strong>die</strong> in <strong>die</strong>ser Ausschreibung verlangten Voraussetzungen erfüllt und demzufolge <strong>die</strong> Einschreibung<br />

<strong>zum</strong> <strong>Doktoratsstudium</strong> nicht ermöglicht.<br />

Die Gewinner mit ausländischem Stu<strong>die</strong>ntitel müssen spätestens bei ihrer Immatrikulation das<br />

Original der Wertigkeitserklärung über den Stu<strong>die</strong>ntitel einreichen, samt Original oder beglaubigter<br />

Kopie des Stu<strong>die</strong>ntitels und amtlich beglaubigter Übersetzung desselben in <strong>die</strong> italienische Sprache (<strong>für</strong><br />

Abschlüsse in deutscher Sprache ist <strong>die</strong> Übersetzung nicht erforderlich). Die Wertigkeitserklärung wird<br />

vom italienischen Konsulat in dem Land ausgestellt, dem <strong>die</strong> den Stu<strong>die</strong>ntitel ausstellende Institution<br />

angehört; sie bestätigt, dass der Stu<strong>die</strong>ntitel des Antragstellers zur <strong>Zulassung</strong> zu einem entsprechenden<br />

Stu<strong>die</strong>ngang in dem Land berechtigt, in dem er erworben wurde. Es empfiehlt sich, <strong>die</strong><br />

Wertigkeitserklärung frühzeitig zu beantragen, da <strong>die</strong> Konsulate lange Bearbeitungszeiten haben.<br />

Kandidaten, <strong>die</strong> den italienischen oder ausländischen Stu<strong>die</strong>ntitel noch erwerben müssen<br />

Die <strong>Zulassung</strong> <strong>zum</strong> Auswahlverfahren können auch alle jene beantragen, <strong>die</strong> den verlangten Stu<strong>die</strong>ntitel<br />

spätestens innerhalb 31.10 desselben Jahres erwerben werden. In <strong>die</strong>sem Fall werden sie "mit<br />

Vorbehalt" <strong>zum</strong> Auswahlverfahren zugelassen und haben den Stu<strong>die</strong>ntitel bei sonstigem<br />

Ausschluss spätestens innerhalb der Immatrikulationsfrist nachzureichen.<br />

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