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Öffentlicher Wettbewerb für die Zulassung zum Doktoratsstudium ...

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Die Kommission besteht aus drei Mitgliedern, <strong>die</strong> unter den Dozenten und Forschern auf Planstelle<br />

ausgewählt werden.<br />

Mindestens zwei Mitglieder müssen einer (auch ausländischen) Universität angehören, dürfen nicht am<br />

<strong>Doktoratsstudium</strong> beteiligt und nicht Mitglieder des Dozentenkollegiums sein.<br />

Der Kommission können maximal zwei Experten zur Seite gestellt werden, <strong>die</strong> öffentlichen oder privaten<br />

(auch ausländischen) Forschungseinrichtungen angehören. Der Vorsitzende der Kommission wird nach<br />

den in Artikel 5 genannten Kriterien gewählt.<br />

Artikel 12 – VERARBEITUNG DER PERSONENBEZOGENEN DATEN<br />

Die Universitätsverwaltung verpflichtet sich gemäß dem Gesetzesvertretenden Dekret 196/2003<br />

("Datenschutzkodex"), <strong>die</strong> persönlichen Daten der Kandidaten nur <strong>für</strong> <strong>die</strong> Durchführung der<br />

<strong>Wettbewerb</strong>sverfahren und <strong>für</strong> institutionelle Zwecke zu nutzen.<br />

Aus der Teilnahme am <strong>Wettbewerb</strong> ergibt sich entsprechend den Grundsätzen des oben genannten<br />

Gesetzes das stillschweigende Einverständnis mit der Veröffentlichung der persönlichen Daten der<br />

Kandidaten und der Daten der <strong>Wettbewerb</strong>sprüfungen auf der Webseite der Freien Universität Bozen.<br />

Artikel 13 – REFERENZBESTIMMUNGEN<br />

Soweit in der vorliegenden Ausschreibung nichts vorgesehen ist, wird auf Art. 4 des Gesetzes Nr. 210<br />

vom 3. Juli 1998, auf Art. 19 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010, auf das Ministerialdekret<br />

Nr. 45 vom 8. Februar 2013, auf <strong>die</strong> "Regelung über <strong>die</strong> Doktoratsstu<strong>die</strong>n“ in der aktuellen Fassung und<br />

auf <strong>die</strong> "Regelung betreffend <strong>die</strong> Verträge <strong>für</strong> Forschungsassistenten" verwiesen.<br />

Artikel 15 – VERFAHRENSVERANTWORTLICHE<br />

Gemäß Gesetz Nr. 241 vom 7. August 1990 in geltender Fassung ist Verfahrensverantwortliche <strong>für</strong> <strong>die</strong>se<br />

Ausschreibung Frau Dott. Daniela Pichler, Studium und Lehre, Franz-Innerhofer-Platz 8 - 39100 Bozen -<br />

Telefon +39 0471 012800, Fax +39 0471 012809, E-Mail: phd@unibz.it.<br />

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