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HM - UniversitätsVerlagWebler

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<strong>HM</strong><br />

B. Hell • Hochschulzulassung ausländischer Studierender ...<br />

Anmerkung: Die auf der Abszisse abgetragenen Notenwerte<br />

sind mittels der modifizierten bayerischen<br />

Formel ermittelt worden.<br />

Die Absenkung des Maximalwertes beruht bei diesen Ländern<br />

auf der Beobachtung, dass der obere Teil der Notenskala<br />

bei der Notenvergabe nicht vollständig ausgeschöpft<br />

wird. Wie wirkt sich nun die unterschiedliche Notenvergabepraxis<br />

auf die Zulassungschancen der Bewerberinnen und Bewerber<br />

aus? Der nachfolgende Vergleich der beiden Länder<br />

Bulgarien und Kamerun verdeutlicht die derzeitige auf der<br />

modifizierten bayerischen Formel basierende Vergabepraxis:<br />

Die Noten der beiden Länder werden für die Zulassung in<br />

das deutsche Notensystem überführt und es wird ein einheitlicher<br />

numerus clausus angelegt. Dies hat zur Folge,<br />

dass der überwiegende Teil der bulgarischen Bewerberinnen<br />

und Bewerber 4 angenommen wird und der überwiegende<br />

Teil der kamerunischen Bewerberinnen und Bewerber<br />

abgelehnt wird. Vom konkreten Beispiel abstrahiert bedeutet<br />

das, dass Bewerberinnen und Bewerber aus Ländern,<br />

in denen besonders strenge Noten vergeben werden,<br />

nach der geltenden Berechnungsvorschrift benachteiligt<br />

werden, und Studierende aus Ländern, in denen besonders<br />

gute Noten vergeben werden, bevorzugt werden.<br />

Der geschilderte Sachverhalt wirkt sich nicht nur mindernd<br />

auf die Validität der umgerechneten Noten aus, sondern<br />

stellt die deutschen Universitäten vor größere Probleme,<br />

wenn wie im Falle Bulgariens hinzukommt, dass die Bewerberzahlen<br />

seit Ende der 90er Jahre massiv zunehmen. In zulassungsbeschränkten<br />

Studiengängen führt die Kombination<br />

von hohen Bewerberzahlen bei gleichzeitig guten bis<br />

sehr guten Noten dazu, dass regelmäßig bis zu 2/3 der im<br />

Rahmen der Ausländerquote zur Verfügung stehenden Studienplätze<br />

an Bewerberinnen und Bewerber aus Bulgarien<br />

gingen, während Kandidaten anderer Länder regelmäßig<br />

nicht berücksichtigt werden konnten.<br />

Mit einer deutlichen Verschärfung ist insbesondere im<br />

Falle Bulgariens durch den EU-Beitritt zu rechnen, da bulgarische<br />

Studienbewerber den deutschen Bewerbern<br />

gleichgestellt werden. Bei Beibehaltung der derzeitigen<br />

Umrechnungs- und Rankingpraxis werden bulgarische Bewerberinnen<br />

und Bewerber direkt mit den deutschen und<br />

anderen EU-Bewerberinnen und Bewerbern konkurrieren –<br />

zum Nachteil der Bewerberinnen und Bewerbern aus Ländern<br />

mit strengeren Notenvergabetraditionen. Es ist zu erwarten,<br />

dass auf die Universitäten in höherem Umfang Klagen<br />

abgewiesener deutscher Bewerberinnen und Bewerber<br />

zukommen werden.<br />

3. Prozentrangtransformation der Noten als<br />

Alternative<br />

Eine in der psychologischen Forschung weit verbreitete<br />

Methode, Verteilungen mit unterschiedlichen Verteilungseigenschaften<br />

in eine Normalverteilung zu überführen, ist<br />

die sogenannte Prozentrangnormierung (vgl. Lienert/Raatz,<br />

1998; auf Noten bezogen: Trost, 1975). Die Grundidee<br />

kann nach Ansicht des Verfassers auf die vorliegende Problematik<br />

in angepasster Form zur Anwendung kommen.<br />

Prozentränge beruhen auf einer Transformation, die angibt,<br />

wie groß bei einer Messwertreihe der Anteil von Personen<br />

ist, die gleichhohe oder niedrigere Werte erreichen (Fisseni<br />

2004). Prozentränge errechnen sich nach der folgenden<br />

Formel:<br />

4 Der Einfachheit halber wird von „bulgarischen“ oder „deutschen Bewerberinnen<br />

und Bewerbern“ gesprochen. Gemeint ist immer: Bewerberinnen<br />

und Bewerber mit einer bulgarischen bzw. deutschen Hochschulzugangsberechtigung.<br />

<strong>HM</strong> 4/2007<br />

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