HM - UniversitätsVerlagWebler
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<strong>HM</strong><br />
B. Hell • Hochschulzulassung ausländischer Studierender ...<br />
Anmerkung: Die auf der Abszisse abgetragenen Notenwerte<br />
sind mittels der modifizierten bayerischen<br />
Formel ermittelt worden.<br />
Die Absenkung des Maximalwertes beruht bei diesen Ländern<br />
auf der Beobachtung, dass der obere Teil der Notenskala<br />
bei der Notenvergabe nicht vollständig ausgeschöpft<br />
wird. Wie wirkt sich nun die unterschiedliche Notenvergabepraxis<br />
auf die Zulassungschancen der Bewerberinnen und Bewerber<br />
aus? Der nachfolgende Vergleich der beiden Länder<br />
Bulgarien und Kamerun verdeutlicht die derzeitige auf der<br />
modifizierten bayerischen Formel basierende Vergabepraxis:<br />
Die Noten der beiden Länder werden für die Zulassung in<br />
das deutsche Notensystem überführt und es wird ein einheitlicher<br />
numerus clausus angelegt. Dies hat zur Folge,<br />
dass der überwiegende Teil der bulgarischen Bewerberinnen<br />
und Bewerber 4 angenommen wird und der überwiegende<br />
Teil der kamerunischen Bewerberinnen und Bewerber<br />
abgelehnt wird. Vom konkreten Beispiel abstrahiert bedeutet<br />
das, dass Bewerberinnen und Bewerber aus Ländern,<br />
in denen besonders strenge Noten vergeben werden,<br />
nach der geltenden Berechnungsvorschrift benachteiligt<br />
werden, und Studierende aus Ländern, in denen besonders<br />
gute Noten vergeben werden, bevorzugt werden.<br />
Der geschilderte Sachverhalt wirkt sich nicht nur mindernd<br />
auf die Validität der umgerechneten Noten aus, sondern<br />
stellt die deutschen Universitäten vor größere Probleme,<br />
wenn wie im Falle Bulgariens hinzukommt, dass die Bewerberzahlen<br />
seit Ende der 90er Jahre massiv zunehmen. In zulassungsbeschränkten<br />
Studiengängen führt die Kombination<br />
von hohen Bewerberzahlen bei gleichzeitig guten bis<br />
sehr guten Noten dazu, dass regelmäßig bis zu 2/3 der im<br />
Rahmen der Ausländerquote zur Verfügung stehenden Studienplätze<br />
an Bewerberinnen und Bewerber aus Bulgarien<br />
gingen, während Kandidaten anderer Länder regelmäßig<br />
nicht berücksichtigt werden konnten.<br />
Mit einer deutlichen Verschärfung ist insbesondere im<br />
Falle Bulgariens durch den EU-Beitritt zu rechnen, da bulgarische<br />
Studienbewerber den deutschen Bewerbern<br />
gleichgestellt werden. Bei Beibehaltung der derzeitigen<br />
Umrechnungs- und Rankingpraxis werden bulgarische Bewerberinnen<br />
und Bewerber direkt mit den deutschen und<br />
anderen EU-Bewerberinnen und Bewerbern konkurrieren –<br />
zum Nachteil der Bewerberinnen und Bewerbern aus Ländern<br />
mit strengeren Notenvergabetraditionen. Es ist zu erwarten,<br />
dass auf die Universitäten in höherem Umfang Klagen<br />
abgewiesener deutscher Bewerberinnen und Bewerber<br />
zukommen werden.<br />
3. Prozentrangtransformation der Noten als<br />
Alternative<br />
Eine in der psychologischen Forschung weit verbreitete<br />
Methode, Verteilungen mit unterschiedlichen Verteilungseigenschaften<br />
in eine Normalverteilung zu überführen, ist<br />
die sogenannte Prozentrangnormierung (vgl. Lienert/Raatz,<br />
1998; auf Noten bezogen: Trost, 1975). Die Grundidee<br />
kann nach Ansicht des Verfassers auf die vorliegende Problematik<br />
in angepasster Form zur Anwendung kommen.<br />
Prozentränge beruhen auf einer Transformation, die angibt,<br />
wie groß bei einer Messwertreihe der Anteil von Personen<br />
ist, die gleichhohe oder niedrigere Werte erreichen (Fisseni<br />
2004). Prozentränge errechnen sich nach der folgenden<br />
Formel:<br />
4 Der Einfachheit halber wird von „bulgarischen“ oder „deutschen Bewerberinnen<br />
und Bewerbern“ gesprochen. Gemeint ist immer: Bewerberinnen<br />
und Bewerber mit einer bulgarischen bzw. deutschen Hochschulzugangsberechtigung.<br />
<strong>HM</strong> 4/2007<br />
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