LEITFADEN für Reinigungskräfte, Objektleiter ... - Arbeitsinspektion
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REINIGUNGSMITTEL<br />
Viele Wasch-, Reinigungs- und Desinfektionsmittel enthalten Stoffe, die so zu<br />
kennzeichnen sind, aber auch Schwimmbadchemikalien, „Aktiv-Chlor“ enthaltende<br />
Reiniger, Bad-, WC- und Sanitärreiniger, Kalklöser.<br />
4.5.3 Weitere Gefahrensymbole<br />
Diese Eigenschaften sind bei Putz- und Reinigungsmitteln nur selten anzutreffen<br />
oder <strong>für</strong> den Arbeitnehmer/innenschutz nur von untergeordneter Bedeutung. Giftige<br />
oder explosionsgefährliche Stoffe dürfen bei Routinearbeiten ohne spezielle<br />
Vorkehrungen nicht verwendet werden.<br />
„Sehr giftige“ oder „giftige“ Chemikalien können beispielsweise nur mit einer<br />
Giftbezugsbewilligung erworben werden.<br />
4.6 Neue Kennzeichnung nach der EU-GHS-Verordnung<br />
Es werden sich jedoch mit der EU-GHS-Verordnung diese Symbole ändern. Die<br />
heute bekannten orangen Kennzeichnungsschilder werden durch so genannte<br />
Gefahrenpiktogramme abgelöst. Beispielsweise werden, vereinfacht dargestellt,<br />
reizende Stoffe, die heute das Andreaskreuz (Xi) tragen, künftig durch ein<br />
Ausrufezeichen gekennzeichnet sein. Die GHS-Verordnung ist am 20. Jänner 2009<br />
in Kraft getreten. Es gelten Übergangsfristen, jedoch ist ab Dezember 2010 <strong>für</strong> Stoffe<br />
jedenfalls mit neuen Kennzeichnungen zu rechnen.<br />
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