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Exposé CityCentral - Lifestyle Wohneigentum

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MUSTERKAUFVERTRAG<br />

77<br />

www.citycentral.de<br />

II. Bauträgerleistungen<br />

Verkauf, Aufl assung, Vormerkung<br />

Die P&P Wohnbau Fürth GmbH<br />

mit dem Sitz in Fürth<br />

- im folgenden „Verkäufer“ genannt –<br />

verkauft hiermit an<br />

***<br />

- nachstehend „Käufer“ genannt –<br />

zum *** ,<br />

das in Ziffer I. 3. bezeichnete Vertragsobjekt mit allen Bestandteilen, Rechten und<br />

etwaigem Zubehör.<br />

Die Einigung über den Eigentumsübergang (sog. Aufl assung) ist zu erklären, wenn der<br />

vereinbarte Kaufpreis samt etwaiger Zinsen vollständig bezahlt ist.<br />

Der Verkäufer kann die Aufl assung vorher erklären. Er muss dies, wenn sein Unvermögen<br />

zur Fertigstellung des Vertragsobjekts feststeht und bis dahin fällige Raten bezahlt sind.<br />

Der Käufe***<br />

b e v o l l m ä c h t i g t<br />

den Verkäufer unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, die Aufl assung<br />

zu erklären.<br />

Zur Sicherung des Käuferanspruchs auf Eigentumsverschaffung bewilligen und beantragen<br />

die Beteiligten, eine<br />

Vormerkung<br />

nach § 883 BGB am vorbezeichneten Vertragsobjekt zugunsten des Käufers im angegebenen<br />

Berechtigungsverhältnis im Rang nach den in Ziffer I. angeführten Belastungen in<br />

das Grundbuch einzutragen.<br />

Der Käufer beantragt, die Vormerkung mit der Umschreibung des Eigentums auf ihn im<br />

Grundbuch zu löschen, sofern keine Zwischeneintragungen ohne seine Zustimmung erfolgt<br />

sind.<br />

Sanierungsleistung<br />

Sanierungsverpflichtung<br />

Die P&P Wohnbau Fürth GmbH mit dem Sitz in Fürth verpfl ichtet sich, die Bauleistungen<br />

gemäß den der Bezugsurkunde bzw. ergänzend und vorrangig dieser Urkunde beigehefteten<br />

Plänen unter Verwendung normgerechter und unter dem geltenden Baurecht<br />

verwendeter Baustoffe technisch einwandfrei und vollständig nach den anerkannten Regeln<br />

der Baukunst und altlastenfrei zu erbringen und das veräußerte Wohnungseigentum<br />

einschließlich der zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörenden Gebäudeteile gemäß<br />

der Baubeschreibung zu sanieren (= vereinbarte Beschaffenheit).<br />

Die Verpfl ichtung reicht hinsichtlich des zu erhaltenden Altbaus jedoch nur soweit, wie die<br />

Gegebenheiten des Altbestandes, der Nutzungsanforderung sowie der Genehmigungsbescheide<br />

der Baubehörde eine größtmögliche Annäherung an den Stand der Technik<br />

und die Bauvorschriften (= ebenfalls vereinbarte Beschaffenheit) es ermöglichen.<br />

Der Verkäufer weist den Käufer daraufhin, dass das Vertragsobjekt nach Fertigstellung<br />

aller vom Verkäufer geschuldeten Sanierungsarbeiten bzw. nach Fertigstellung der durch<br />

den Käufer oder durch von ihm zu beauftragende Dritte durchzuführenden Sanierungsarbeiten<br />

unter Umständen nicht den aktuellen baurechtlichen Anforderungen einer Neubauwohnung,<br />

insbesondere hinsichtlich Wärme- und Schallschutz entsprechen kann.<br />

Die Baubeschreibung ist enthalten in der vorgenannten Bezugsurkunde. Sie stellt keine<br />

eigenständige Garantieerklärung dar, sondern eine Vereinbarung über die Beschaffenheit<br />

des zu sanierenden Bauwerks.<br />

Gegebenenfalls dargestellte Möblierungen sind unverbindliche Einrichtungsvorschläge des<br />

Architekten und nicht Vertragsgegenstand. Die Aufteilung der Sondereigentumseinheit und<br />

die technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Sanitär, usw.) sind schematisch dargestellt.<br />

Sofern in den Plänen die Umgebung oder der an den Kaufgegenstand angrenzende Bereich<br />

dargestellt ist, ist dies für diesen Vertrag unverbindlich.<br />

Der Käufer erklärt, dass der Verkäufer ihm außerhalb der Urkunde in Anzeigen oder anderen<br />

öffentlichen Äußerungen keine Zusagen zur Beschaffenheit des Bauwerks gemacht<br />

hat, die nicht in der Baubeschreibung, in den Bauzeichnungen oder in dieser Urkunde<br />

ihren Niederschlag gefunden haben.<br />

Geringfügige Änderungen, insbesondere in der Wohnfl äche, haben keinen Einfl uss auf<br />

den sonstigen Vertragsinhalt und auf den Preis. Als geringfügig gelten nur Änderungen<br />

bis zu 1,5 % der vereinbarten Wohnfl äche von ca. *** qm, berechnet nach der Wohnfl<br />

ächenverordnung.<br />

Sollte sich die Wohnfl äche der heute vertragsgegenständlichen Wohnung um mehr als<br />

1,5 % – eineinhalb vom Hundert - verändern, so ist der Kaufpreis für die Wohnung, nach<br />

Abzug der oben genannten 1,5 %, prozentual zwischen den heutigen Vertragsteilen auszugleichen.<br />

Bei der Flächenberechnung werden die Flächen für die Loggien, für Dachterrassen und<br />

für Gartenterrassen im Erdgeschoß zur Hälfte berücksichtigt.<br />

Zum Umfang der geschuldeten Arbeiten gemäß Baubeschreibung wird klargestellt, dass<br />

sich die zu erbringenden Leistungen auf diejenigen beschränken, die in der oben genannten<br />

Baubeschreibung aufgeführt sind, insbesondere ist keine Totalsanierung geschuldet.<br />

Wurde eine Bemusterung des Vertragsgegenstandes hinsichtlich der Wahlrechte gemäß<br />

Baubeschreibung nicht bereits mit dieser Urkunde ausgeübt, so hat der Käufer seine<br />

Auswahl bis spätestens vierzehn Tage nach Vorauswahl und Bekanntgabe der Muster<br />

durch den Verkäufer zu treffen und dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen; andernfalls erfolgt<br />

die Wahl durch den Verkäufer.<br />

Besteht laut Baubeschreibung ein Wahlrecht, das über den Rahmen des Bemusterungsrechts<br />

hinausgeht, steht dieses Wahlrecht dem Verkäufer zu.<br />

Fertigstellung<br />

Der Verkäufer strebt die bezugsfertige Herstellung bis **.**.**** an. Die bezugsfertige<br />

Herstellung des Vertragsobjektes erfolgt bis spätestens<br />

**.**.****.<br />

Die vollständige Fertigstellung (auch der Außenanlagen) hat bis zum<br />

**.**.****<br />

zu erfolgen.<br />

Verzögerungen, welche der Verkäufer nicht zu vertreten hat (wie z. B. Streik, höhere<br />

Gewalt, Ausführung von Sonderwünschen, außergewöhnlichen Witterungseinfl üssen,<br />

welche nicht vorhersehbar sind oder anhaltende Lieferengpässe z. B. auf dem Stahl- und<br />

Dämmstoffmarkt), können die vorgenannten Termine entsprechend verschieben.<br />

Sonderwünsche, Eigenleistungen<br />

Die Ausführung von Sonderwünschen wurde nicht vereinbart.<br />

Änderungen am Vertragsobjekt<br />

Der Verkäufer ist berechtigt, Änderungen in der Planung und Bauausführung vorzunehmen,<br />

soweit diese technisch notwendig sind oder durch behördliche Maßnahmen veranlasst<br />

werden, nicht Wert mindernd und für den Käufer zumutbar sind. Darüberhinausgehende<br />

Änderungen sind nur im Einvernehmen mit dem Käufer zulässig.<br />

Aufträge, Vollmachten<br />

Der Verkäufer ist ferner beauftragt und bevollmächtigt, alle erforderlichen oder zweckdienlichen<br />

Erklärungen gegenüber Behörden und Privaten abzugeben und Anträge zu stellen,<br />

die im Zuge der Sanierung des Gebäudes erforderlich oder zweckdienlich sein sollten.<br />

Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

Der Käufer verpfl ichtet sich, bei einer Weiterveräußerung des heutigen Vertragsobjektes

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