Exposé CityCentral - Lifestyle Wohneigentum
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MUSTERKAUFVERTRAG<br />
77<br />
www.citycentral.de<br />
II. Bauträgerleistungen<br />
Verkauf, Aufl assung, Vormerkung<br />
Die P&P Wohnbau Fürth GmbH<br />
mit dem Sitz in Fürth<br />
- im folgenden „Verkäufer“ genannt –<br />
verkauft hiermit an<br />
***<br />
- nachstehend „Käufer“ genannt –<br />
zum *** ,<br />
das in Ziffer I. 3. bezeichnete Vertragsobjekt mit allen Bestandteilen, Rechten und<br />
etwaigem Zubehör.<br />
Die Einigung über den Eigentumsübergang (sog. Aufl assung) ist zu erklären, wenn der<br />
vereinbarte Kaufpreis samt etwaiger Zinsen vollständig bezahlt ist.<br />
Der Verkäufer kann die Aufl assung vorher erklären. Er muss dies, wenn sein Unvermögen<br />
zur Fertigstellung des Vertragsobjekts feststeht und bis dahin fällige Raten bezahlt sind.<br />
Der Käufe***<br />
b e v o l l m ä c h t i g t<br />
den Verkäufer unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, die Aufl assung<br />
zu erklären.<br />
Zur Sicherung des Käuferanspruchs auf Eigentumsverschaffung bewilligen und beantragen<br />
die Beteiligten, eine<br />
Vormerkung<br />
nach § 883 BGB am vorbezeichneten Vertragsobjekt zugunsten des Käufers im angegebenen<br />
Berechtigungsverhältnis im Rang nach den in Ziffer I. angeführten Belastungen in<br />
das Grundbuch einzutragen.<br />
Der Käufer beantragt, die Vormerkung mit der Umschreibung des Eigentums auf ihn im<br />
Grundbuch zu löschen, sofern keine Zwischeneintragungen ohne seine Zustimmung erfolgt<br />
sind.<br />
Sanierungsleistung<br />
Sanierungsverpflichtung<br />
Die P&P Wohnbau Fürth GmbH mit dem Sitz in Fürth verpfl ichtet sich, die Bauleistungen<br />
gemäß den der Bezugsurkunde bzw. ergänzend und vorrangig dieser Urkunde beigehefteten<br />
Plänen unter Verwendung normgerechter und unter dem geltenden Baurecht<br />
verwendeter Baustoffe technisch einwandfrei und vollständig nach den anerkannten Regeln<br />
der Baukunst und altlastenfrei zu erbringen und das veräußerte Wohnungseigentum<br />
einschließlich der zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörenden Gebäudeteile gemäß<br />
der Baubeschreibung zu sanieren (= vereinbarte Beschaffenheit).<br />
Die Verpfl ichtung reicht hinsichtlich des zu erhaltenden Altbaus jedoch nur soweit, wie die<br />
Gegebenheiten des Altbestandes, der Nutzungsanforderung sowie der Genehmigungsbescheide<br />
der Baubehörde eine größtmögliche Annäherung an den Stand der Technik<br />
und die Bauvorschriften (= ebenfalls vereinbarte Beschaffenheit) es ermöglichen.<br />
Der Verkäufer weist den Käufer daraufhin, dass das Vertragsobjekt nach Fertigstellung<br />
aller vom Verkäufer geschuldeten Sanierungsarbeiten bzw. nach Fertigstellung der durch<br />
den Käufer oder durch von ihm zu beauftragende Dritte durchzuführenden Sanierungsarbeiten<br />
unter Umständen nicht den aktuellen baurechtlichen Anforderungen einer Neubauwohnung,<br />
insbesondere hinsichtlich Wärme- und Schallschutz entsprechen kann.<br />
Die Baubeschreibung ist enthalten in der vorgenannten Bezugsurkunde. Sie stellt keine<br />
eigenständige Garantieerklärung dar, sondern eine Vereinbarung über die Beschaffenheit<br />
des zu sanierenden Bauwerks.<br />
Gegebenenfalls dargestellte Möblierungen sind unverbindliche Einrichtungsvorschläge des<br />
Architekten und nicht Vertragsgegenstand. Die Aufteilung der Sondereigentumseinheit und<br />
die technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Sanitär, usw.) sind schematisch dargestellt.<br />
Sofern in den Plänen die Umgebung oder der an den Kaufgegenstand angrenzende Bereich<br />
dargestellt ist, ist dies für diesen Vertrag unverbindlich.<br />
Der Käufer erklärt, dass der Verkäufer ihm außerhalb der Urkunde in Anzeigen oder anderen<br />
öffentlichen Äußerungen keine Zusagen zur Beschaffenheit des Bauwerks gemacht<br />
hat, die nicht in der Baubeschreibung, in den Bauzeichnungen oder in dieser Urkunde<br />
ihren Niederschlag gefunden haben.<br />
Geringfügige Änderungen, insbesondere in der Wohnfl äche, haben keinen Einfl uss auf<br />
den sonstigen Vertragsinhalt und auf den Preis. Als geringfügig gelten nur Änderungen<br />
bis zu 1,5 % der vereinbarten Wohnfl äche von ca. *** qm, berechnet nach der Wohnfl<br />
ächenverordnung.<br />
Sollte sich die Wohnfl äche der heute vertragsgegenständlichen Wohnung um mehr als<br />
1,5 % – eineinhalb vom Hundert - verändern, so ist der Kaufpreis für die Wohnung, nach<br />
Abzug der oben genannten 1,5 %, prozentual zwischen den heutigen Vertragsteilen auszugleichen.<br />
Bei der Flächenberechnung werden die Flächen für die Loggien, für Dachterrassen und<br />
für Gartenterrassen im Erdgeschoß zur Hälfte berücksichtigt.<br />
Zum Umfang der geschuldeten Arbeiten gemäß Baubeschreibung wird klargestellt, dass<br />
sich die zu erbringenden Leistungen auf diejenigen beschränken, die in der oben genannten<br />
Baubeschreibung aufgeführt sind, insbesondere ist keine Totalsanierung geschuldet.<br />
Wurde eine Bemusterung des Vertragsgegenstandes hinsichtlich der Wahlrechte gemäß<br />
Baubeschreibung nicht bereits mit dieser Urkunde ausgeübt, so hat der Käufer seine<br />
Auswahl bis spätestens vierzehn Tage nach Vorauswahl und Bekanntgabe der Muster<br />
durch den Verkäufer zu treffen und dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen; andernfalls erfolgt<br />
die Wahl durch den Verkäufer.<br />
Besteht laut Baubeschreibung ein Wahlrecht, das über den Rahmen des Bemusterungsrechts<br />
hinausgeht, steht dieses Wahlrecht dem Verkäufer zu.<br />
Fertigstellung<br />
Der Verkäufer strebt die bezugsfertige Herstellung bis **.**.**** an. Die bezugsfertige<br />
Herstellung des Vertragsobjektes erfolgt bis spätestens<br />
**.**.****.<br />
Die vollständige Fertigstellung (auch der Außenanlagen) hat bis zum<br />
**.**.****<br />
zu erfolgen.<br />
Verzögerungen, welche der Verkäufer nicht zu vertreten hat (wie z. B. Streik, höhere<br />
Gewalt, Ausführung von Sonderwünschen, außergewöhnlichen Witterungseinfl üssen,<br />
welche nicht vorhersehbar sind oder anhaltende Lieferengpässe z. B. auf dem Stahl- und<br />
Dämmstoffmarkt), können die vorgenannten Termine entsprechend verschieben.<br />
Sonderwünsche, Eigenleistungen<br />
Die Ausführung von Sonderwünschen wurde nicht vereinbart.<br />
Änderungen am Vertragsobjekt<br />
Der Verkäufer ist berechtigt, Änderungen in der Planung und Bauausführung vorzunehmen,<br />
soweit diese technisch notwendig sind oder durch behördliche Maßnahmen veranlasst<br />
werden, nicht Wert mindernd und für den Käufer zumutbar sind. Darüberhinausgehende<br />
Änderungen sind nur im Einvernehmen mit dem Käufer zulässig.<br />
Aufträge, Vollmachten<br />
Der Verkäufer ist ferner beauftragt und bevollmächtigt, alle erforderlichen oder zweckdienlichen<br />
Erklärungen gegenüber Behörden und Privaten abzugeben und Anträge zu stellen,<br />
die im Zuge der Sanierung des Gebäudes erforderlich oder zweckdienlich sein sollten.<br />
Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />
Der Käufer verpfl ichtet sich, bei einer Weiterveräußerung des heutigen Vertragsobjektes