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Exposé CityCentral - Lifestyle Wohneigentum

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78 MUSTERKAUFVERTRAG<br />

die vorstehend erteilten Aufträge und Vollmachten seinen Rechtsnachfolgern mit entsprechender<br />

Weitergabeverpfl ichtung bestätigen zu lassen.<br />

Betreten der Baustelle<br />

Der Käufer darf die Baustelle vor Übergabe nach Vereinbarung mit dem Verkäufer und in<br />

Absprache mit der Bauleitung betreten, um sich vom Bautenstand und Baufortschritt zu<br />

überzeugen und sich über die Ausführung seiner Sonderwünsche zu informieren. Er hat<br />

dabei die Anweisungen der Bauleitung zu beachten. Außer für Körperschäden haftet der<br />

Verkäufer bei Unfällen auf der Baustelle nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.<br />

III. Kaufpreis<br />

Höhe<br />

Zusammensetzung<br />

Der gesamte Kaufpreis für das heutige Vertragsobjekt beträgt<br />

(in Worten: EURO ***).<br />

EUR **.***.**<br />

Hiervon entfallen:<br />

auf Grund und Boden EUR **.***.**<br />

auf die Altsubstanz EUR **.***.**<br />

auf die Sanierungsleistungen EUR **.***.**<br />

auf den Kfz.-Stellplatz EUR **.***.**<br />

Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die steuerliche Anerkennung der Werte.<br />

Die Kaufpreise für Wohnung und Kfz.-Stellplatz sind getrennt zur Zahlung fällig.<br />

Festpreis<br />

Der Kaufpreis ist im Übrigen ein Festpreis.<br />

Er enthält die Kosten für die vertraglich geschuldete Herstellung des Vertragsgegenstandes<br />

sowie die Bau- und Baunebenkosten, ferner die für die Erteilung der Baugenehmigung<br />

bzw. der Freistellungserklärung anfallenden Gebühren.<br />

Im Kaufpreis ferner enthalten sind die auf den Grundstückseigentümer umzulegenden<br />

einmaligen öffentlichen Lasten (Erschließungsbeiträge, Erschließungskosten, Hausanschlusskosten,<br />

Kommunalabgaben und dergleichen), welche durch die erstmalige Herstellung<br />

des Vertragsobjektes anfallen.<br />

Auf die gesetzliche Haftung des Vertragsobjekts für öffentliche Lasten, das heißt die<br />

mögliche Heranziehung des Käufers durch die Gemeinde bei Leistungsunfähigkeit des<br />

Verkäufers und die Möglichkeit der Risikovermeidung z. B. durch Stellung einer Bürgschaft<br />

durch den Verkäufer wurde vom Notar hingewiesen.<br />

Fälligkeit<br />

Der Kaufpreis ist nach Vorliegen der allgemeinen Fälligkeitsvoraussetzungen gemäß Baufortschritt<br />

zu bezahlen.<br />

Allgemeine Fälligkeitsvoraussetzungen<br />

Allgemeine Fälligkeitsvoraussetzungen sind<br />

der Nachweis des Verkäufers, dass die Baugenehmigung erteilt ist bzw. eine entsprechende<br />

Freistellungsbescheinigung vorliegt, und<br />

die Mitteilung des Notars, dass<br />

der Kaufvertrag rechtswirksam ist,<br />

die für seinen Vollzug erforderlichen Genehmigungen vorliegen,<br />

die Aufl assungsvormerkung für den Käufer rangrichtig im Grundbuch eingetragen ist,<br />

und<br />

die Lastenfreistellung gesichert ist.<br />

Der Notar wird beauftragt, den Vertragsteilen durch einfachen Brief das Vorliegen der<br />

vorstehenden Voraussetzungen mit Ausnahme der Baugenehmigungserteilung mitzuteilen.<br />

Die Baugenehmigung liegt bereits vor.<br />

Die Freistellung von eingetragenen Grundpfandrechten ist gesichert, wenn diese bei<br />

Vollendung des Bauvorhabens nach Zahlung der geschuldeten Vertragssumme gelöscht<br />

werden können. Wird das Bauvorhaben nicht vollendet, kann sich der Kreditgeber das<br />

Wahlrecht vorbehalten, entweder das Vertragsobjekt nach Zahlung eines dem erreichten<br />

Bautenstand entsprechenden Teils der geschuldeten Vertragssumme freizustellen oder<br />

alle vom Käufer vertragsgemäß geleisteten Zahlungen bis zum anteiligen Wert des Objekts<br />

zurückzuzahlen.<br />

Ratenplan<br />

für die Wohnung samt Abstellraum<br />

Nach Vorliegen der obengenannten allgemeinen Fälligkeitsvoraussetzung gilt sodann<br />

folgender Ratenplan:<br />

30% nach Fälligkeitsmitteilung des Notars wie vorstehend,<br />

28% nach Rohbaufertigstellung,<br />

6,3% nach Rohinstallation der Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen,<br />

13,3% nach Fenstereinbau einschließlich der Verglasung und Fertigstellung<br />

von Estrich sowie des Innenputzes, ausgenommen Beiputzarbeiten,<br />

7,7% nach Herstellung der Dachfl ächen und Dachrinnen sowie<br />

nach Fertigstellung der Fassadenarbeiten,<br />

11,2% nach Fertigstellung der Fliesenarbeiten im Sanitärbereich sowie nach<br />

Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe,<br />

3,5% nach vollständiger Fertigstellung.<br />

für den Kfz.-Stellplatz<br />

30 % nach Fälligkeitsmitteilung des Notars wie vorstehend,<br />

66,5 % nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe,<br />

3,5 % nach vollständiger Fertigstellung.<br />

Die einzelnen Raten sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang einer schriftlichen<br />

Zahlungsaufforderung durch den Verkäufer unter Vorlage einer entsprechenden Baufortschrittsbestätigung<br />

des Bauleiters zur Zahlung fällig. Dem Käufer steht ein Widerspruchsrecht<br />

zu, wenn der mitgeteilte Bautenstand tatsächlich nicht erreicht ist.<br />

Zahlungsweise<br />

Sämtliche Zahlungen des Käufers an den Verkäufer sind ausschließlich auf das Bau-konto<br />

bei der Sparkasse Fürth, Kto.-Nr. *****, BLZ 762 500 00 zu leisten.<br />

Verzug und Verzugszinsen<br />

Für Verzug und für Verzugsfolgen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der gesetzliche<br />

Verzugszins beträgt fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247<br />

Abs. 1 BGB.<br />

Vollstreckungsunterwerfung<br />

Auf Vollstreckungsunterwerfung wird verzichtet.<br />

IV. Finanzierung<br />

(Belastungsvollmacht für den Käufer)<br />

1. Der Verkäufer erteilt dem Käufer, mehreren je einzeln,<br />

V o l l m a c h t ,<br />

das Vertragsobjekt mit Grundpfandrechten nebst Zinsen und Nebenleistungen in<br />

beliebiger Höhe zu belasten und den Grundbesitz deswegen dinglich der Zwangsvollstreckung<br />

zu unterwerfen.<br />

Eine persönliche Haftung für den Verkäufer darf nicht eingegangen werden.<br />

2. Bei der Bestellung einer Grundschuld kann von der Vollmacht nur Gebrauch gemacht<br />

werden, wenn dabei die Zweckbestimmungserklärung eingeschränkt wird. Die Grundschuld<br />

darf danach bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises nur zur Sicherung<br />

des vom Grundschuldgläubiger fi nanzierten und gemäß dieser Urkunde geleisteten<br />

Kaufpreises verwendet werden.<br />

3. Der Käufer weist seine Gläubiger unwiderrufl ich an, die Darlehensbeträge gemäß den<br />

hier vereinbarten Zahlungsbestimmungen direkt auf das oben genannte Konto des<br />

Verkäufers bzw. an die abzulösende Grundpfandgläubigerin auszuzahlen.<br />

4. Von dieser Vollmacht darf nur in der Notarstelle Prof. Dr. Bengel & Dr. Fleischer in Fürth<br />

Gebrauch gemacht werden.

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