Exposé CityCentral - Lifestyle Wohneigentum
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78 MUSTERKAUFVERTRAG<br />
die vorstehend erteilten Aufträge und Vollmachten seinen Rechtsnachfolgern mit entsprechender<br />
Weitergabeverpfl ichtung bestätigen zu lassen.<br />
Betreten der Baustelle<br />
Der Käufer darf die Baustelle vor Übergabe nach Vereinbarung mit dem Verkäufer und in<br />
Absprache mit der Bauleitung betreten, um sich vom Bautenstand und Baufortschritt zu<br />
überzeugen und sich über die Ausführung seiner Sonderwünsche zu informieren. Er hat<br />
dabei die Anweisungen der Bauleitung zu beachten. Außer für Körperschäden haftet der<br />
Verkäufer bei Unfällen auf der Baustelle nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.<br />
III. Kaufpreis<br />
Höhe<br />
Zusammensetzung<br />
Der gesamte Kaufpreis für das heutige Vertragsobjekt beträgt<br />
(in Worten: EURO ***).<br />
EUR **.***.**<br />
Hiervon entfallen:<br />
auf Grund und Boden EUR **.***.**<br />
auf die Altsubstanz EUR **.***.**<br />
auf die Sanierungsleistungen EUR **.***.**<br />
auf den Kfz.-Stellplatz EUR **.***.**<br />
Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die steuerliche Anerkennung der Werte.<br />
Die Kaufpreise für Wohnung und Kfz.-Stellplatz sind getrennt zur Zahlung fällig.<br />
Festpreis<br />
Der Kaufpreis ist im Übrigen ein Festpreis.<br />
Er enthält die Kosten für die vertraglich geschuldete Herstellung des Vertragsgegenstandes<br />
sowie die Bau- und Baunebenkosten, ferner die für die Erteilung der Baugenehmigung<br />
bzw. der Freistellungserklärung anfallenden Gebühren.<br />
Im Kaufpreis ferner enthalten sind die auf den Grundstückseigentümer umzulegenden<br />
einmaligen öffentlichen Lasten (Erschließungsbeiträge, Erschließungskosten, Hausanschlusskosten,<br />
Kommunalabgaben und dergleichen), welche durch die erstmalige Herstellung<br />
des Vertragsobjektes anfallen.<br />
Auf die gesetzliche Haftung des Vertragsobjekts für öffentliche Lasten, das heißt die<br />
mögliche Heranziehung des Käufers durch die Gemeinde bei Leistungsunfähigkeit des<br />
Verkäufers und die Möglichkeit der Risikovermeidung z. B. durch Stellung einer Bürgschaft<br />
durch den Verkäufer wurde vom Notar hingewiesen.<br />
Fälligkeit<br />
Der Kaufpreis ist nach Vorliegen der allgemeinen Fälligkeitsvoraussetzungen gemäß Baufortschritt<br />
zu bezahlen.<br />
Allgemeine Fälligkeitsvoraussetzungen<br />
Allgemeine Fälligkeitsvoraussetzungen sind<br />
der Nachweis des Verkäufers, dass die Baugenehmigung erteilt ist bzw. eine entsprechende<br />
Freistellungsbescheinigung vorliegt, und<br />
die Mitteilung des Notars, dass<br />
der Kaufvertrag rechtswirksam ist,<br />
die für seinen Vollzug erforderlichen Genehmigungen vorliegen,<br />
die Aufl assungsvormerkung für den Käufer rangrichtig im Grundbuch eingetragen ist,<br />
und<br />
die Lastenfreistellung gesichert ist.<br />
Der Notar wird beauftragt, den Vertragsteilen durch einfachen Brief das Vorliegen der<br />
vorstehenden Voraussetzungen mit Ausnahme der Baugenehmigungserteilung mitzuteilen.<br />
Die Baugenehmigung liegt bereits vor.<br />
Die Freistellung von eingetragenen Grundpfandrechten ist gesichert, wenn diese bei<br />
Vollendung des Bauvorhabens nach Zahlung der geschuldeten Vertragssumme gelöscht<br />
werden können. Wird das Bauvorhaben nicht vollendet, kann sich der Kreditgeber das<br />
Wahlrecht vorbehalten, entweder das Vertragsobjekt nach Zahlung eines dem erreichten<br />
Bautenstand entsprechenden Teils der geschuldeten Vertragssumme freizustellen oder<br />
alle vom Käufer vertragsgemäß geleisteten Zahlungen bis zum anteiligen Wert des Objekts<br />
zurückzuzahlen.<br />
Ratenplan<br />
für die Wohnung samt Abstellraum<br />
Nach Vorliegen der obengenannten allgemeinen Fälligkeitsvoraussetzung gilt sodann<br />
folgender Ratenplan:<br />
30% nach Fälligkeitsmitteilung des Notars wie vorstehend,<br />
28% nach Rohbaufertigstellung,<br />
6,3% nach Rohinstallation der Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen,<br />
13,3% nach Fenstereinbau einschließlich der Verglasung und Fertigstellung<br />
von Estrich sowie des Innenputzes, ausgenommen Beiputzarbeiten,<br />
7,7% nach Herstellung der Dachfl ächen und Dachrinnen sowie<br />
nach Fertigstellung der Fassadenarbeiten,<br />
11,2% nach Fertigstellung der Fliesenarbeiten im Sanitärbereich sowie nach<br />
Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe,<br />
3,5% nach vollständiger Fertigstellung.<br />
für den Kfz.-Stellplatz<br />
30 % nach Fälligkeitsmitteilung des Notars wie vorstehend,<br />
66,5 % nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe,<br />
3,5 % nach vollständiger Fertigstellung.<br />
Die einzelnen Raten sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang einer schriftlichen<br />
Zahlungsaufforderung durch den Verkäufer unter Vorlage einer entsprechenden Baufortschrittsbestätigung<br />
des Bauleiters zur Zahlung fällig. Dem Käufer steht ein Widerspruchsrecht<br />
zu, wenn der mitgeteilte Bautenstand tatsächlich nicht erreicht ist.<br />
Zahlungsweise<br />
Sämtliche Zahlungen des Käufers an den Verkäufer sind ausschließlich auf das Bau-konto<br />
bei der Sparkasse Fürth, Kto.-Nr. *****, BLZ 762 500 00 zu leisten.<br />
Verzug und Verzugszinsen<br />
Für Verzug und für Verzugsfolgen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der gesetzliche<br />
Verzugszins beträgt fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247<br />
Abs. 1 BGB.<br />
Vollstreckungsunterwerfung<br />
Auf Vollstreckungsunterwerfung wird verzichtet.<br />
IV. Finanzierung<br />
(Belastungsvollmacht für den Käufer)<br />
1. Der Verkäufer erteilt dem Käufer, mehreren je einzeln,<br />
V o l l m a c h t ,<br />
das Vertragsobjekt mit Grundpfandrechten nebst Zinsen und Nebenleistungen in<br />
beliebiger Höhe zu belasten und den Grundbesitz deswegen dinglich der Zwangsvollstreckung<br />
zu unterwerfen.<br />
Eine persönliche Haftung für den Verkäufer darf nicht eingegangen werden.<br />
2. Bei der Bestellung einer Grundschuld kann von der Vollmacht nur Gebrauch gemacht<br />
werden, wenn dabei die Zweckbestimmungserklärung eingeschränkt wird. Die Grundschuld<br />
darf danach bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises nur zur Sicherung<br />
des vom Grundschuldgläubiger fi nanzierten und gemäß dieser Urkunde geleisteten<br />
Kaufpreises verwendet werden.<br />
3. Der Käufer weist seine Gläubiger unwiderrufl ich an, die Darlehensbeträge gemäß den<br />
hier vereinbarten Zahlungsbestimmungen direkt auf das oben genannte Konto des<br />
Verkäufers bzw. an die abzulösende Grundpfandgläubigerin auszuzahlen.<br />
4. Von dieser Vollmacht darf nur in der Notarstelle Prof. Dr. Bengel & Dr. Fleischer in Fürth<br />
Gebrauch gemacht werden.