Exposé CityCentral - Lifestyle Wohneigentum
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80 MUSTERKAUFVERTRAG<br />
• der Käufer<br />
beglaubigte Abschrift sofort:<br />
• das Grundbuchamt zu den Grundakten<br />
einfache Abschriften vor Vollzug:<br />
• das Finanzamt – Grunderwerbsteuerstelle –<br />
• der Gutachterausschuss<br />
• der Verkäufer<br />
• der Käufer<br />
• die Käuferfi nanzierungsgläubiger<br />
IX. HINWEISE DES NOTARS<br />
Der Notar hat insbesondere hingewiesen<br />
• auf den Zeitpunkt des Eigentumsüberganges und seine Voraussetzungen, die Grunderwerbsteuerpfl<br />
icht und die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,<br />
sowie Erklärung der Aufl assung;<br />
• auf das Fertigstellungsrisiko, welches trotz der diesem Vertrag zugrunde gelegten Bestimmungen<br />
der Makler und Bauträgerverordnung beim Käufer verbleibt;<br />
• auf die Haftung des Vertragsobjekts für private und öffentliche Lasten, auch für Rückstände<br />
hieraus;<br />
• auf die gesamtschuldnerische Haftung der Vertragsteile für Kosten und Steuern;<br />
• auf die rechtlichen Wirkungen der Verweisung;<br />
• darauf, dass der gesamte Vertrag unwirksam sein kann, wenn nicht alle Vereinbarungen,<br />
insbesondere die Höhe der Gegenleistungen, richtig und vollständig in dieser<br />
Urkunde enthalten sind.<br />
• Dieser Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit bzw. Durchführung keiner behördlichen<br />
Genehmigung.<br />
Der Vertragsbesitz liegt in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet. Der Käufer tritt<br />
in die Sanierungsverfahren mit Wirkung ab Besitzübergang ein. Der Verkäufer garantiert,<br />
dass er bisher keine rechtsgestaltenden Erklärungen abgegeben hat, insbesondere nicht<br />
gemäß § 145 Abs. 3 Nr. 1 BauGB auf Entschädigung für die durch das öffentliche Sanierungsvorhaben<br />
herbeigeführte Wertsteigerung verzichtet hat; er erklärt, dass nach seiner<br />
Kenntnis dies auch nicht durch Rechtsvorgänger geschehen ist. Er verpfl ichtet sich, solche<br />
Erklärungen künftig nur im Einvernehmen mit dem Käufer abzugeben. Ausgleichsbeträge<br />
i. S. d. § 154 BauGB sind bisher nicht festgesetzt worden und im Kaufpreis nicht<br />
berücksichtigt; diese hat der Käufer zu übernehmen bzw. dem Verkäufer zu erstatten,<br />
sofern sie vor Eintritt der Fälligkeit noch ihm gegenüber festgesetzt worden sein sollten.<br />
X. Hausverwaltung<br />
In der Bezugsurkunde ist die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums (Hausverwaltung)<br />
geregelt. Der Käufer hat Kenntnis von den dort diesbezüglich enthaltenen Regelungen. Mit<br />
Abnahme und Übergabe der Wohnung gilt der Käufer als Wohnungseigentümer der Wohnanlage<br />
insofern, als er von da an alle Rechte und Pfl ichten aus der Gemeinschaftsordnung und<br />
dem Wohnungseigentumsgesetz gegenüber den anderen Miteigentümern und Miterwerbern<br />
übernimmt. Auch die Verpfl ichtungen aus dem abgeschlossenen Verwaltervertrag werden<br />
übernommen. Der Verwaltervertrag mit Verwaltervollmacht ist der Bezugsurkunde als Anlage<br />
beigefügt. Der Käufer verpfl ichtet sich, dem Verwalter die genannte Vollmacht zu erteilen.<br />
XI. SONSTIGES<br />
Zustimmungserfordernis<br />
Eine Verfügung des Käufers über seine Rechte aus diesem Vertrag ist nur mit Zustimmung<br />
des Verkäufers möglich.<br />
Empfangsvollmacht<br />
Mehrere Käufer erteilen sich hiermit Vollmacht zur Abgabe und Entgegennahme von<br />
Erklärungen und zur Abnahme des Eigentums.<br />
XII.BAUABZUGSSTEUER<br />
Der Käufer wurde auf §§ 48 ff EStG hingewiesen, die dann einschlägig sein können,<br />
wenn er Sonderwünsche unmittelbar mit Bauhandwerkern vereinbart.<br />
XIII.HINWEIS AUF § 17 ABS. 2A BEURKG<br />
Im Hinblick auf § 17 Abs. 2 a BeurkG erklärt der Käufer, ausreichend Gelegenheit gehabt<br />
zu haben, um sich mit dem Text des heutigen Kaufvertrages und der Bezugsurkunde<br />
auseinanderzusetzen.<br />
Der Käufer erklärt, dass ihm bereits vor 2 Wochen ein Vertragsmuster ohne persönliche<br />
Daten und eine beglaubigte Abschrift der Bezugsurkunde zur Verfügung gestellt wurde.<br />
XIV.UNWIRKSAMKEITSKLAUSEL<br />
Durch gegenwärtige Urkunde sind alle Vorvereinbarungen über den Vertragsgegenstand,<br />
gleich in welcher Art sie getroffen sind, gegenstandslos. Etwaige Unwirksamkeit von<br />
Einzelbestimmungen berührt die übrigen Bestimmungen dieser Urkunde nicht; etwa<br />
unwirksame Bestimmungen sind – soweit dem nicht die Bestimmungen des BGB entgegenstehen<br />
– so auszulegen, umzudeuten oder zu ersetzen, dass der erstrebte wirtschaftliche<br />
Erfolg möglichst gleichkommend verwirklicht wird; das gleiche gilt, wenn<br />
eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird.<br />
XV.PROSPEKTANGABEN, HAFTUNGSVORBEHALT<br />
Der Käufer bestätigt hiermit ausdrücklich, dass er vor Vertragsabschluß den kompletten<br />
Verkaufsprospekt und die Bezugsurkunde zum Studium erhalten hat und dass er sich<br />
über die Chancen und Risiken einer Immobilieninvestition dieser Art umfassend, insbesondere<br />
anhand der Angaben im Prospekt, informiert hat.<br />
Angaben die vom Prospekt abweichen, sind nur verbindlich, wenn sie vom Prospektherausgeber<br />
schriftlich bestätigt wurden. Der Käufer bestätigt, dass kein Dritter vom Verkaufsprospekt<br />
abweichende Angaben gemacht hat.<br />
Der Verkäufer übernimmt keine steuerliche oder fi nanzielle Beratung. Weiterhin übernimmt<br />
weder der Verkäufer noch die Stadt Fürth Haftung für den Eintritt bestimmter<br />
steuerlicher oder fi nanzieller Auswirkungen. Der Verkäufer übernimmt ferner keinerlei<br />
Haftung für die Beratung durch Dritte.<br />
Der Käufer wurde darauf hingewiesen, dass steuerlich rechtsverbindliche Auskünfte, die<br />
im Zusammenhang mit diesem Erwerb stehen oder die sich aus diesem Vertrag ergeben,<br />
nur von hierzu berechtigten Berufsgruppen, z.B. Steuerberatern oder dem zuständigen<br />
Finanzamt gegeben werden können.<br />
Der Verkäufer weist den Käufer ausdrücklich darauf hin, dass die Entscheidung über die<br />
Förderung der Sanierung des Vertragsgegenstandes durch die KfW Bankengruppe über<br />
das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das STANDARD-Programm letztlich von der<br />
Bank getroffen wird. Der Verkäufer steht nicht dafür ein, dass alle Anforderungen zur<br />
Förderung erfüllt werden bzw. eine Förderung (insbesondere hinsichtlich der Höhe) durch<br />
die KfW Bank erfolgt.<br />
Der Verkäufer erklärt jedoch, dass er Voraussetzungen für die Gewährung geschaffen hat.<br />
XVI.VOLLMACHT FÜR ÄNDERUNGEN<br />
Der Käufer beauftragt den Verkäufer und erteilt dem Verkäufer die gegenüber dem Grundbuchamt<br />
uneingeschränkte<br />
V o l l m a c h t ,<br />
• den Grundbesitz mit Dienstbarkeiten und/oder Benutzungsregelungen, insbesondere<br />
zur Sicherung von Geh- und Fahrtrechten, Kfz.-Stellplätzen, der Durchführung der Ver-